Häufige Fragen
Der Bund bietet Bürgern mit Bundesschatz eine sichere, kostenlose und nachhaltige Anlagealternative zu herkömmlichen
Bankprodukten an. Die Vielfalt verschiedener Finanzierungsinstrumente, die auf unterschiedliche Märkte und
Investorengruppen (Private und Institutionelle) abzielt, führt zudem zu einer Erweiterung der Investorenbasis. Eine
breite Investorenbasis reduziert die Abhängigkeit von einzelnen Investorengruppen und somit auch die
Refinanzierungsrisiken des Staates.
Ein Investment in Bundesschatz zeigt ein starkes Bekenntnis zu Österreich und trägt damit zur Förderung von Wachstum und Wohlstand in Österreich bei. Mit den grünen Bundessschätzen können Bürger zudem gezielt in die grüne Transformation Österreichs investieren. Infolgedessen wird unter Anderem der Ausbau erneuerbarer Energien direkt unterstützt und ein wichtiger Beitrag für eine nachhaltige, kostengünstige und sichere Energieversorgung geleistet.
Bei Bundesschatz handelt es sich um Wertpapiere der Republik Österreich, die direkt bei der Republik Österreich erworben werden. Die Republik Österreich verfügt über eine sehr hohe Bonität, was regelmäßig durch ausgezeichnete Ratings internationaler Agenturen bestätigt wird. In Österreich gibt es keinen Emittenten, d.h. Schuldner, der über eine bessere Bonität verfügt. Demzufolge besteht die bestmögliche Sicherheit für Ihre Veranlagungen.
Emittent bedeutet generell eine Gesellschaft oder Körperschaft, die zum Zweck der Kapitalbeschaffung Wertpapiere ausgibt („begibt“, „emittiert“). Der Emittent der Bundesschätze ist die Republik Österreich. Das bedeutet, dass die Republik Österreich die Bundesschätze verkauft, wodurch Sie Ihr Geld beim Erwerb von Bundesschätzen direkt der Republik Österreich anvertrauen.
Bundesschätze unterscheiden sich von einem Sparbuch in folgenden Punkten:
- Sie veranlagen direkt bei der Republik Österreich und profitieren von der international anerkannten, bestmöglichen Sicherheit für Ihr Geld;
- 100% Sicherheit für Ihre gesamte Anlage durch eine direkte Veranlagung bei der Republik Österreich;
- Bundesschätze weisen eine faire Verzinsung unabhängig von der Höhe Ihrer Einzahlungen auf;
- Bundesschätze können nur direkt über die Bundesschatz-Website www.bundesschatz.at bezogen werden;
- Sie können online jederzeit auf Ihr Bundesschatz-Konto zugreifen und somit einfach, bequem und schnell rund um die Uhr Änderungen durchführen;
- die Zinsgutschrift erfolgt jeweils am Ende der gewählten Laufzeit;
- Zinsen auf Sparguthaben werden mit 25% KESt besteuert, während Zinsen auf Bundesschatzscheine mit 27,5% besteuert werden, da diese Wertpapiere sind.
Bundesanleihe | Bundesschätze | |
---|---|---|
Laufzeit | meist 5 - 10 Jahre | 1, 6, 12 Monate sowie 4, 10 Jahre |
Kauf | über Banken, Broker | via Website www.bundesschatz.at |
Börsenhandel | ja, daher täglich aktuelle Kurse an der Wiener Börse | nein |
Rückkauf/Auszahlung vor Laufzeitende | ja, zum aktuellen Kurs, der höher oder niedriger als der Kaufkurs sein kann (Kapitalverlust möglich) | ja, wobei das Kapital immer zur Gänze erhalten bleibt, lediglich ein Teil der Zinsen wird abgezogen |
Spesen | bankenübliche Provisionen beim Kauf und Verkauf sowie eine jährliche Depotgebühr | keine Gebühren, Kosten und Spesen |
Zinsauszahlung | jährliche Zinsauszahlung | Zinsauszahlung am Ende der Laufzeit (bei überjährigen Veranlagungen erfolgt die Zinsberechnung mittels Zinseszinsrechnung) |
Sicherheit | höchstmögliche Sicherheit durch direkte Veranlagung in Wertpapiere der Republik Österreich, einem der sichersten Emittenten der Welt |
Laufzeit:
Bundesanleihe: meist 5 - 10 Jahre
Bundesschätze: 1, 6, 12 Monate sowie 4, 10 Jahre
Kauf:
Bundesanleihe: über Banken, Broker
Bundesschätze: via Website www.bundesschatz.at
Börsenhandel:
Bundesanleihe: ja, daher täglich aktuelle Kurse an der Wiener Börse
Bundesschätze: nein
Rückkauf/Auszahlung vor Laufzeitende:
Bundesanleihe: ja, zum aktuellen Kurs, der höher oder niedriger als der Kaufkurs sein kann (Kapitalverlust
möglich)
Bundesschätze: ja, wobei das Kapital immer zur Gänze erhalten bleibt, lediglich ein Teil der Zinsen wird
abgezogen
Spesen:
Bundesanleihe: bankenübliche Provisionen beim Kauf und Verkauf sowie eine jährliche Depotgebühr
Bundesschätze: keine Gebühren, Kosten und Spesen
Zinsauszahlung:
Bundesanleihe: jährliche Zinsauszahlung
Bundesschätze: Zinsauszahlung am Ende der Laufzeit (bei überjährigen Veranlagungen erfolgt die Zinsberechnung
mittels Zinseszinsrechnung)
Sicherheit:
Bundesanleihe/Bundesschätze: höchstmögliche Sicherheit durch direkte Veranlagung in Wertpapiere der Republik Österreich,
einem der sichersten Emittenten der Welt
Bei Bundesschätzen handelt es sich um eine Veranlagung in Wertpapiere der Republik Österreich und damit in ein Zinsprodukt mit sehr geringem Ausfallsrisiko, denn die Republik Österreich verfügt über ein ausgezeichnetes Rating. Zudem besteht bei Bundesschätzen kein Kursrisiko, da auch bei einer vorzeitigen Auszahlung das eingezahlte Kapital immer zur Gänze erhalten bleibt.
Im Gegensatz dazu sind Investments in Aktien (z.B. über Einzeltitelinvestments, Aktienfonds oder ETFs) mit wesentlich höheren Risiken verbunden, die sich vor allem durch deutliche Kursschwankungen zeigen. Mit Aktieninvestments sind zudem keine Zinszahlungen verbunden, sondern Dividenden, die von Aktiengesellschaften als Form der Gewinnbeteiligung ausgeschüttet werden, jedoch ebenfalls Schwankungen unterliegen und sogar zur Gänze entfallen können.
Sämtliche Transaktionen im Zusammenhang mit Bundesschätzen erfolgen gebühren-, kosten- und spesenfrei durch die Republik Österreich.
Ja, der Mindesteinzahlungsbetrag beträgt 100,00 €.
Ja, der Mindestauszahlungsbetrag beträgt 100,00 €.
Nein, es gibt keine betragliche Beschränkung der Einzahlungen. Somit profitieren Sie von 100% Sicherheit für Ihre gesamte Anlage, die durch die direkte Veranlagung in Wertpapiere der Republik Österreich gewährleistet wird.
Der Erwerb von Bundesschätzen erfolgt durch Überweisung des gewünschten Veranlagungsbetrages von Ihrem Referenzkonto auf das Geldkonto der Republik Österreich bei der Österreichischen Nationalbank (IBAN: AT68 0010 0000 0011 1023).
Im Verwendungszweck des Überweisungsauftrags sind folgende Informationen erforderlich:
- Ihre Bundesschatz-Kontonummer (20XX XXXX XXXX);
- die gewünschte Laufzeit (z.B. „1M“ für ein Monat oder „4J“ für 4 Jahre) mit vorangestelltem Bindestrich zur Trennung;
- Angabe, ob der Betrag nach der gewählten Laufzeit wiederveranlagt (keine Angabe notwendig) oder ausgezahlt (AUSZ) werden soll.
Beispiel Verwendungszweck: 20XX XXXX XXXX - 1M
Sie können klassische Bundesschätze mit 1 Monat, 12 Monaten und 10 Jahren sowie grüne Bundesschätze mit 6 Monaten und 4 Jahren Laufzeit erwerben. Mit Ihrer Investition in grüne Produkte unterstützen Sie nachhaltige Projekte in Österreich.
Die grünen Bundesschätze sind Wertpapiere der Republik Österreich, welche ausschließlich zur anteiligen oder
vollständigen Finanzierung geeigneter grüner Projekte verwendet werden, die ökologische und/oder klimarelevante Vorteile
aufweisen. Diese reichen vom Ausbau der Schieneninfrastruktur, über die Förderung der grünen Energiewende bis hin zur
Förderung von Nationalparks.
Im Rahmenwerk Grüne Bundeswertpapiere der Republik Österreich sind Details zur Verwendung
der Erlöse, zum Prozess der Projektevaluierung und -auswahl sowie zur Verwaltung der Erlöse und zur Berichterstattung
dargestellt.
Den jährlichen Bericht über die Mittelverwendung und die erzielten Klima- und Umweltauswirkungen der grünen Finanzierungen des Bundes finden Sie im Green Investor Report der Republik Österreich.
Auch klassische Bundesschätze können als eine nachhaltige Form der Geldanlage angesehen werden. Denn die Republik
Österreich zählt hinsichtlich der ESG-Kriterien, welche Umwelt-, Soziale und Governance-Faktoren messen und bewerten, zu
den nachhaltigsten Staaten der Welt. So belegt Österreich etwa im UN SDG Ranking unter 166 Ländern den ausgezeichneten 6. Platz (Stand Jänner 2025).
Umweltschutz hat in Österreich zudem eine lange Tradition und ist ein fester Bestandteil der nationalen Identität. In
Summe sind alle Maßnahmen zur Gewährleistung einer sauberen und sicheren Umwelt Voraussetzung für den Wohlstand
nachfolgender Generationen sowie einen zukunftsorientierten, attraktiven Wirtschaftsstandort.
Bei grünen Bundesschätzen wird, im Gegensatz zum klassischen Format, das Geld ausschließlich in grüne Projekte investiert, d.h. die Mittelverwendung ist zweckgewidmet. Dabei wird jährlich über die Allokation der sogenannten „grünen Ausgaben“ sowie die positive ökologische Wirkung der finanzierten Projekte berichtet (Green Investor Report). Somit stellen grüne Bundesschätze nicht nur eine nachhaltige, sondern auch grüne Form der Geldanlage dar, in der volle Transparenz in Bezug auf die Verwendung des Geldes besteht.
Ja, eine Auszahlung vor Laufzeitende ist unter Abzug von Liquiditätskosten möglich. Die Höhe dieser Kosten finden Sie in den Details zur vorzeitigen Auszahlung.
Ein- und Auszahlungen in bar sind nicht möglich. Transaktionen können ausschließlich über Ihr bekanntgegebenes Referenzkonto getätigt werden.
Einzahlungen können beliebig oft getätigt werden, sodass Sie die Möglichkeit haben, zwischen einer Vielzahl von Laufzeiten zu wählen. Jede Einzahlung wird als eigene Position in Ihrem Bundesschatz-Konto dargestellt und separat verzinst.
Hinsichtlich der Häufigkeit von Wiederveranlagungen gibt es keine Beschränkungen. Sofern Sie keine Auszahlung wünschen, wird Ihr Kapital am Ende der jeweiligen Laufzeit zuzüglich Zinsen und abzüglich Kapitalertragsteuer (KESt) automatisch wiederveranlagt.
Nein, die Republik Österreich verzichtet bei der Zahlung von Kapital und Zinsen auf das Recht auf Aufrechnung mit Forderungen.
Ja, Bundesschätze sind Wertpapiere der Republik Österreich und fallen somit unter § 14 Abs. 7 lit 4 (b) EStG.
Ja, Bundesschätze sind gemäß § 14 Abs. 7 lit 4 (b) EStG Wertpapiere der Republik Österreich und somit geeignet, einen Gewinnfreibetrag gem. § 10 Abs. 1 EStG geltend zu
machen. Dazu muss der Bundesschatz ab dem Anschaffungszeitpunkt mindestens vier Jahre dem Betriebsvermögen gewidmet sein.
Bundesschätze stellen auch bei einer Laufzeitvariante von weniger als vier Jahren begünstigte Wertpapiere dar. Zur Vermeidung einer Nachversteuerung dürfen diese
allerdings vor Ablauf von vier Jahren nicht aus dem Betriebsvermögen ausscheiden, sodass die Laufzeit gegebenenfalls durch eine Wiederveranlagung verlängert werden muss.
Würde der Gewinnfreibetrag vor Ablauf dieser Frist aus dem Betriebsvermögen durch Veräußerung oder Entnahme ausscheiden, wäre der geltend gemachte Gewinnfreibetrag
grundsätzlich nachzuversteuern.
Ja, ein Verlustausgleich von Zinseinkünften aus Bundesschatzscheinen mit Verlusten aus Wertpapiergeschäften (z.B. Verluste aus dem Verkauf von Aktien oder Fondanteilen) ist nach Maßgabe des § 27 Abs. 8 EStG 1988 möglich.
Der Verlustausgleich ist im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung (Beilage zur Einkommensteuererklärung E1 für Einkünfte aus Kapitalvermögen – E1kv) geltend zu machen. Zinsen aus Bundesschatzscheinen können dabei mit Verlusten aus Kapitalvermögen verrechnet werden, die im selben Kalenderjahr erzielt werden.
Den Zinsbetrag und die abgeführte KESt Ihrer Bundesschatz-Veranlagungen für ein Jahr können Sie im Menüpunkt „Überblick“ unter „Berichte“ in Ihrem Bundesschatz-Konto herunterladen. Falls Sie ein offizielles Schreiben von Bundesschatz dazu benötigen, können wir dies ebenso erstellen.
Um ein Bundesschatz-Konto eröffnen zu können, sind folgende Voraussetzungen erforderlich:
- ID Austria mit Vollfunktion ( )
- Volljährige Privatperson
- Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in einem EU-Land
Ein Bundesschatz-Konto kann ausschließlich elektronisch auf der Website www.bundesschatz.at mittels ID Austria mit Vollfunktion unter Angabe entsprechender Daten (siehe „Welche Angaben sind bei der Kontoeröffnung verpflichtend?“) eröffnet werden.
Nach der erfolgreichen Kontoeröffnung mittels ID Austria mit Vollfunktion erhalten Sie eine Willkommens-E-Mail mit der Bestätigung, dass Ihr Bundesschatz-Konto bereits freigeschaltet ist. Sie können somit sofort Bundesschätze erwerben, indem Sie von Ihrem Referenzkonto den gewünschten Betrag auf das Konto der Republik Österreich einzahlen.
Bundesschatz ist ein Online-Produkt, das minimalen zeitlichen Aufwand verspricht und Transaktionen sowie die Verwaltung Ihrer Bundesschätze in nur wenigen Schritten ermöglicht. Eine vorhandene ID Austria mit Vollfunktion vorausgesetzt, erfolgt die Kontoeröffnung innerhalb von 60 Sekunden.
Ja, Sie können mehrere Bundesschatz-Konten eröffnen, um Gelder für verschiedene Zwecke zu veranlagen, wie beispielsweise für private Anlagen oder zur Nutzung des Gewinnfreibetrags gemäß § 10 Abs. 1 EStG. Um ein zusätzliches Bundesschatz-Konto zu eröffnen, melden Sie sich in Ihrem bestehenden Konto an. Unter dem Menüpunkt „Konto“ finden Sie die Option „Neues Konto anlegen“, mit der Sie ein weiteres Bundesschatz-Konto einrichten können.
Neben den von ID Austria übermittelten Daten müssen folgende Informationen angegeben werden:
- Telefonnummer und E-Mail-Adresse (zum Zwecke der Kommunikation);
- Wohnort und Staatsangehörigkeit (falls nicht von Ihrer ID Austria bereitgestellt);
- Referenzkonto (die Einzahlung erfolgt ausschließlich via Überweisung);
- Bestätigung der Nutzung des Bundesschatz-Kontos auf eigene Rechnung;
- Kennzeichnung als Politisch exponierte Person („PEP“) – falls zutreffend;
- Angabe über die Herkunft der Geldmittel;
- Bestätigung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), der Wertpapierbedingungen und der Datenschutzerklärung.
Das ist das Bankkonto (lautend auf Ihren Namen) bei einem in der EU ansässigen Kreditinstitut, welches Sie bei der Bundesschatz-Kontoeröffnung angeben müssen und über das sämtliche Zahlungen zwischen Ihnen und der Republik Österreich abgewickelt werden.
Gemäß § 6 Abs. 3 Z 1 FM-GwG hat der Kunde anzuführen, ob er auf eigene oder fremde Rechnung handelt. Derzeit kann ein Bundesschatz-Konto nur auf eigene Rechnung geführt werden.
Gemäß § 2 Z 6 FM-GwG ist eine politisch exponierte Person eine natürliche Person, die wichtige öffentliche Ämter ausübt oder ausgeübt hat. Hierzu zählen insbesondere:
- Staatschefs, Regierungschefs, Minister, stellvertretende Minister und Staatssekretäre; im Inland betrifft dies insbesondere den Bundespräsidenten, den Bundeskanzler und die Mitglieder der Bundesregierung und der Landesregierungen;
- Parlamentsabgeordnete oder Mitglieder vergleichbarer Gesetzgebungsorgane; im Inland betrifft dies insbesondere die Abgeordneten des Nationalrates und des Bundesrates;
- Mitglieder der Führungsgremien politischer Parteien; im Inland betrifft dies insbesondere Mitglieder der Führungsgremien von im Nationalrat vertretenen politischen Parteien;
- Mitglieder von obersten Gerichtshöfen, Verfassungsgerichtshöfen oder sonstigen hohen Gerichten, gegen deren Entscheidungen, von außergewöhnlichen Umständen abgesehen, kein Rechtsmittel mehr eingelegt werden kann; im Inland betrifft dies insbesondere Richter des Obersten Gerichtshofs, des Verfassungsgerichtshofs und des Verwaltungsgerichtshofs;
- Mitglieder von Rechnungshöfen oder der Leitungsorgane von Zentralbanken; im Inland betrifft dies insbesondere den Präsidenten des Bundesrechnungshofes sowie die Direktoren der Landesrechnungshöfe und Mitglieder des Direktoriums der Österreichischen Nationalbank;
- Botschafter, Geschäftsträger und hochrangige Offiziere der Streitkräfte; im Inland sind hochrangige Offiziere der Streitkräfte insbesondere Militärpersonen ab dem Dienstgrad Generalleutnant;
Mitglieder der Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgane staatseigener Unternehmen; im Inland betrifft dies insbesondere Unternehmen, bei denen der Bund mit mindestens 50 vH des Stamm-, Grund- oder Eigenkapitals beteiligt ist oder die der Bund alleine betreibt oder die der Bund durch finanzielle oder sonstige wirtschaftliche oder organisatorische Maßnahmen tatsächlich beherrscht;
der Vorstand bzw. die Geschäftsführung bei Unternehmen, an denen ein Land mit mindestens 50 vH des Stamm-, Grund- oder Eigenkapitals beteiligt ist oder die ein Land alleine betreibt oder die ein Land durch finanzielle oder sonstige wirtschaftliche oder organisatorische Maßnahmen tatsächlich beherrscht (sofern der jährliche Gesamtumsatz eines solchen Unternehmens 1.000.000,00 € übersteigt; dieser wird nach den jährlichen Umsatzerlösen aus dem letzten festgestellten Jahresabschluss bestimmt);
- Direktoren, stellvertretende Direktoren und Mitglieder des Leitungsorgans oder eine vergleichbare Funktion bei einer internationalen Organisation.
Keine der unter lit. a bis h genannten öffentlichen Funktionen umfasst Funktionsträger mittleren oder niedrigeren Ranges.
Gemäß § 6 Abs. 1 Z 4 FM-GwG umfassen die Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden die Einholung und Überprüfung von Informationen über die Herkunft der eingesetzten Mittel. Solche Informationen können unter anderem die Berufs- bzw. Geschäftstätigkeit, das Einkommen bzw. das Geschäftsergebnis oder die allgemeinen Vermögensverhältnisse des Kunden und seiner wirtschaftlichen Eigentümer beinhalten.
Stammen die Geldmittel aus mehreren Quellen, ist die Herkunft des überwiegenden Anteils anzugeben.
Bundesschatz ist eine mündelsichere Veranlagung gemäß § 217 Abs. 1 ABGB. Die Eröffnung eines Kontos für den Vertreter einer minderjährigen Person oder für den Erwachsenenvertreter einer vertretenen Person ist somit möglich.
Die Voraussetzung für die digitale Kontoverwaltung ist, dass der Vertreter als Privatperson bereits ein digitales Bundesschatz-Konto mittels ID Austria mit Vollfunktion eröffnet hat oder eröffnen wird.
Um Ihr Vertreterkonto digital zu verwalten, sind folgende Schritte erforderlich:
Sie füllen den Antrag zur Eröffnung eines Bundesschatz-Kontos durch den Vertreter einer minderjährigen Person oder durch den Erwachsenenvertreter einer vertretenen Person aus und unterschreiben diesen.
Sie füllen den Antrag zur Übertragung der Verwaltung des analogen Bundesschatz-Kontos auf ein mittels ID Austria geführtes Bundesschatz-Konto aus und unterschreiben diesen.
In Folge retournieren Sie die Anträge unterfertigt im Original zusammen mit einer Kopie der jeweiligen Unterlage, welche am Antrag angeführt ist, postalisch an das Service-Center für Bundesschatz.
Nachdem Ihre Anträge von uns auf Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft wurden, erfolgt die Eröffnung des Vertretungskontos bei Bundesschatz. Sie erhalten eine Bestätigung der Bundesschatz-Kontoeröffnung mit Ihrer Bundesschatz-Kontonummer sowie vorgedruckte Zahlscheine eingeschrieben per Post zugesandt.
Gemäß Punkt 6 der Bundesschatz-AGB kann bei Bundesschatz die Eröffnung eines Gemeinschaftskonto beantragt werden.
Voraussetzung hierfür ist, dass beide Kontoinhaber bereits ein Bundesschatz-Konto mittels ID Austria mit Vollfunktion eröffnet haben.
Von beiden Kontoinhabern, die ein Gemeinschaftskonto eröffnen wollen, sind folgende Erklärungen im jeweiligen Konto-Postfach ihres Bundesschatz-Kontos abzugeben:
Erklärung von Kontoinhaber Nr. 1 (dessen Konto als Gemeinschaftskonto geführt werden soll):
Ich, Frau/Herr [...], beantrage, dass das auf mich lautende Bundesschatz-Konto mit der Kontonummer [2XXX XXXX XXXX] als Gemeinschaftskonto gemäß Punkt 6 der AGB von Bundesschatz geführt wird mit Frau/Herrn [...], geboren am [TT.MM.JJJJ], wohnhaft in [...], als (weiteren) Kontoinhaber.Erklärung von Kontoinhaber Nr. 2 (der mit Kontoinhaber Nr. 1 das Gemeinschaftskonto eröffnen will):
Ich, Frau/Herr [...], beantrage, dass das auf Frau/Herrn [...], geboren am [TT.MM.JJJJ], lautende Bundesschatz-Konto mit der Kontonummer [2XXX XXXX XXXX] als Gemeinschaftskonto gemäß Punkt 6 der AGB von Bundesschatz geführt wird mit mir als (weiteren) Kontoinhaber.
Nach Vorliegen dieser Erklärungen kommt die Eröffnung des Gemeinschaftskontos zustande, sobald die Registerstelle Sie davon informiert.
Nur Privatpersonen („natürliche Personen“) können ein Bundesschatz-Konto eröffnen.
Die Eröffnung eines Treuhandkontos gemäß Punkt 7 der Bundesschatz-AGB kann bei Bundesschatz beantragt werden. Derzeit ist es für Rechtsanwälte oder Notare möglich, ein Bundesschatz-Konto als Insolvenz-, Verlassenschafts- oder Pflegschaftstreuhandkonto zu eröffnen. Voraussetzung ist, dass Sie bereits ein Bundesschatz-Konto mit ID-Austria eröffnet haben.
Folgende Schritte sind für die Eröffnung eines Treuhandkontos notwendig:
- Sie steigen in Ihr Bundesschatz-Konto ein und eröffnen unter der Rubrik „Konto“ durch Anklicken des Buttons „Neues Konto anlegen“ ein weiteres Konto.
- Anschließend senden Sie uns über Ihr Postfach eine Nachricht, dass das neu eröffnete Bundesschatz-Konto mit der Nr. [2XXX XXXX XXXX] als Treuhandkonto geführt werden soll. Wir bitten Sie, einen entsprechenden Identitätsnachweis des Treugebers bzw. einen Nachweis der Treuhandschaft als Dateianhang zu übermitteln.
- Nach Erhalt Ihrer Postfach-Mitteilung sowie nach Prüfung Ihrer Unterlagen werden wir das Bundesschatz-Konto auf ein Treuhandkonto (Konto auf fremde Rechnung) umstellen. Falls Sie dafür noch keine Bezeichnung vergeben haben, werden wir das Konto mit einem geeigneten Namen (z.B. „Insolvenz Musterfirma“) versehen.
- Nach Durchführung der Umstellung werden wir Sie im Postfach darüber informieren.
Auf unserer Website unter „Häufige Fragen“ oder im Bundesschatz-Konto unter „Hilfe“ finden Sie ausführliche Antworten auf Ihre Fragen. Sollten Sie darüber hinaus Fragen haben, sind wir gerne für Sie per E-Mail unter kontakt@bundesschatz.at, über das „Postfach“ im Bundesschatz-Konto oder telefonisch unter der Telefonnummer +43 1 513 84 11 erreichbar.
Über Ihr Bundesschatz-Konto lassen sich folgende Aktionen tätigen und Informationen abrufen:
- Anlegen von Bundesschatz-Konten;
- Details über den aktuellen Stand Ihrer Veranlagungen in Wertpapiere der Republik Österreich samt Verzinsung jederzeit einsehen;
- Auftragserteilung zu Ihren Veranlagungen wie beispielsweise Auszahlungen und Wiederveranlagungen;
- Kontoauszüge und Berichte über Ein- und Auszahlungen Ihrer Veranlagungen;
- Kontaktaufnahme mit dem Service-Center über das „Postfach“;
- Aktualisierung personenbezogener Daten.
Sie können zu jeder Tageszeit in Ihr Bundesschatz-Konto einsteigen, indem Sie sich mittels ID Austria mit Vollfunktion über unsere Website www.bundesschatz.at einloggen.
Um eine Überweisung mittels QR-Codes zu tätigen, nutzen Sie die in Ihrer Banking-App vorgesehene Funktion und scannen Sie den Code ab. Anschließend wird ein Auftrag eröffnet, in dem Empfänger, IBAN und Zahlungsreferenz bereits angegeben sind. Ergänzen Sie nun lediglich den gewünschten Geldbetrag und bestätigen Sie die Überweisung.
Wenn Sie über keinen Online Banking-Zugang verfügen, können Sie in Bankfilialen Überweisungsaufträge erteilen, indem Sie einen Erlagschein händisch ausfüllen und in einer Bankfiliale am Schalter abgeben oder diesen wie folgt bei Selbstbedienungsterminals einreichen:
- ein elektronisches Überweisungsformular am Selbstbedienungsterminal ausfüllen;
- den QR-Code, der Ihnen in Ihrem Bundesschatz-Konto beim gewünschten Bundesschatz angezeigt wird, in Bankfilialen am Schalter vorlegen oder bei Selbstbedienungsterminals eigenständig einscannen.
Wenn Sie in Ihrem Bundesschatz-Konto unter „Geld anlegen“ den gewünschten Bundesschatz öffnen, werden Ihnen unter „Überweisung“ die Bankdaten der Republik Österreich sowie die entsprechende Zahlungsreferenz vorgegeben. Diese können Sie nun einzeln mittels des Kopiersymbols rechts in der Zeile kopieren und in Ihrer Banking-App einfügen.
Sollten Sie im Zuge einer Überweisung vergessen die entsprechende Laufzeit zu wählen, gilt die kürzeste auf der Website www.bundesschatz.at für den Einzahlungszeitpunkt veröffentlichte Zinsperiode als die von Ihnen beauftragt (aktuell ist das 1 Monat).
Sobald Ihre Überweisung auf Ihrem Bundesschatz-Konto einlangt, können Sie den getätigten Kauf im „Überblick“ Ihres Bundesschatz-Kontos sehen. In der Regel dauert dies einen Bankarbeitstag ab dem Zeitpunkt Ihrer Überweisung.
Die aktuellen Werte Ihrer Veranlagungen in Wertpapiere der Republik Österreich sind in Ihrem Bundesschatz-Konto im „Überblick“ dargestellt.
In Ihrem Bundesschatz-Konto im „Überblick“ sind die Zinssätze bei den jeweiligen Veranlagungen in Wertpapiere der Republik Österreich einsehbar.
Einzahlungen auf Ihr Bundesschatz-Konto können jederzeit und beliebig oft erfolgen. Allerdings ist es nicht möglich, eine bereits bestehende Veranlagung mit weiteren Einzahlungen aufzustocken. Jede Einzahlung wird stets als separate Veranlagung in Ihrem Portfolio dargestellt. Somit haben Sie die Möglichkeit, flexibel zwischen verschiedenen Laufzeiten zu wählen.
Beim Erwerb eines Bundesschatzes haben Sie die Möglichkeit zwischen „Wiederveranlagung“ und „Auszahlung“
zu wählen.
Sofern Sie die Option „Auszahlung“ gewählt haben, wird Ihr Kapital zuzüglich Zinsen und abzüglich Kapitalertragsteuer (KESt) am Ende der gewählten Laufzeit auf
das von Ihnen bekanntgegebene Referenzkonto überwiesen. Ihre Bank erhält den Betrag am Fälligkeitstag
gutgeschrieben.
Sofern Sie die Option „Wiederveranlagung“ gewählt haben, wird Ihr Kapital zuzüglich Zinsen und abzüglich Kapitalertragsteuer (KESt) mit dem gewählten Produkt wiederveranlagt.
Ja, alle Aufträge können in Ihrem Bundesschatz-Konto im „Überblick“ bei der jeweiligen Veranlagung bis spätestens einen Tag vor dem nächsten Laufzeitende beliebig oft geändert werden.
Sofern Sie im Verwendungszweck Auszahlung („AUSZ“) angegeben beziehungsweise die Auszahlung in Ihrem Bundesschatz-Konto bei der jeweiligen Veranlagung aktiviert haben, wird Ihr Kapital zuzüglich Zinsen abzüglich Kapitalertragssteuer (KESt) am Ende der Laufzeit auf Ihr Referenzkonto überwiesen. Ihre Bank erhält den Betrag am Fälligkeitstag gutgeschrieben.
Informationen betreffend Kontostand können Sie dem Menüpunkt „Überblick“ Ihres Bundesschatz-Kontos entnehmen. Dort haben Sie die Möglichkeit, unter „Berichte“ Kontoauszüge und Berichte über Ein- und Auszahlung herunterzuladen und zu drucken.
Im Bundesschatz-Konto unter „Konto“ sind Ihre persönlichen Kontodaten einsehbar. Folgende Daten können Sie nachträglich ändern:
- Name Ihres Bundesschatz-Kontos, sollten Sie über mehrere Bundesschatzkonten verfügen
- Wohnort und Staatsangehörigkeit (falls nicht von Ihrer ID Austria bereitgestellt)
- Referenzkonto
- Herkunft der Geldmittel
- Politisch exponierte Person („PEP“)
- Telefonnummer
- E-Mail-Adresse
Da Ihre personenbezogenen Daten (Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Hauptwohnsitz und Staatsangehörigkeit) von ID Austria übermittelt werden, muss eine Aktualisierung dieser Daten direkt über ID Austria erfolgen. Sobald Ihre personenbezogenen Daten beim Meldeamt registriert und im Melderegister eingetragen wurden, werden diese automatisch von der ID Austria übernommen. In Folge können Sie diese in Ihrem Bundesschatz-Konto unter „Konto“ aktualisieren, indem Sie auf „Daten der ID Austria ins Profil übernehmen“ klicken.
Es kann vorkommen, dass von ID Austria nicht alle personenbezogenen Daten bei der Kontoeröffnung übermittelt werden. In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit, die nicht übermittelten Daten manuell in Ihrem Bundesschatz-Konto unter „Konto“ zu ergänzen.
Ja, im Bundesschatz-Konto unter „Konto“ kann das Referenzkonto nachträglich geändert werden. Sobald Sie die Änderung gespeichert haben, wird Ihr aktuelles Konto für zukünftige Transaktionen verwendet.
Nein, pro Bundesschatz-Konto kann nur ein Referenzkonto angegeben werden. Das Referenzkonto muss zudem auf Ihren Namen lauten.
Ja, in Ihrem Bundesschatz-Konto unter „Konto“ können Sie die Herkunft der Geldmittel, wenn erforderlich, nachträglich ändern. Stammen die Geldmittel aus mehreren Quellen, ist die Herkunft des überwiegenden Anteils anzugeben.
Ja, in Ihrem Bundesschatz-Konto unter „Konto“ können Sie Ihren „PEP“ Status, falls erforderlich, nachträglich ändern.
Sie erhalten eine Bestätigungs-E-Mail bei Erwerb, Wiederveranlagung und Auszahlung sowie eine Erinnerungs-E-Mail zwei Bankarbeitstage vor Ende der von Ihnen gewählten Laufzeit des entsprechenden Auftrags.
Ja, in Ihrem Bundesschatz-Konto unter „Konto“ können Sie mittels Deaktivierung der Checkbox „Mitteilungen auch per E-Mail erhalten“ die automatischen E-Mail-Benachrichtigungen abbestellen.
Ja, die Werbeinformationen per E-Mail können Sie jederzeit abbestellen, indem Sie in Ihrem Bundesschatz-Konto unter „Konto“ die Checkbox „Werbeinformationen per E-Mail erhalten“ deaktivieren.
Standardmäßig wird Ihre Nutzung nicht aufgezeichnet. Erst mit Ihrer Zustimmung verwenden wir Cookies, um personenbezogene Daten, wie Ihren Besuch auf unserer Website, IP-Adressen und Cookie-Identifikatoren zu speichern. Sofern Sie die Cookies akzeptieren, erfolgt die Aufzeichnung Ihrer Nutzung.
Auf Smartphones Sie können Sie sich im Bundesschatz-Konto unter „Konto“ mit dem Abmelde-Button abmelden. Auf Geräten mit größeren Bildschirmen wie Tablets oder Laptops finden Sie den Abmelde-Button direkt im Menü rechts oben.
Auf Geräten, die mit anderen Benutzern geteilt werden, empfehlen wir, dass Sie sich abmelden. Haben nur Sie Zugriff auf das Gerät, ist keine Abmeldung erforderlich, da Sie nach 15 Minuten Inaktivität automatisch vom System abgemeldet werden.
Nein, egal welche Transaktionen Sie auf Ihrem Bundesschatz-Konto durchführen, es werden Ihnen keinerlei Spesen oder Gebühren verrechnet.
Gemäß Instant Payment Verordnung 2024/886 der EU sind Echtzeitüberweisungen von Zahlungsdienstleistern (entspricht ungefähr Kommerzbanken) verpflichtend anzubieten. Dies gilt jedoch nicht für die nationalen Notenbanken, da Währungsbehörden von dieser Verordnung ausgenommen sind. Da das Konto von Bundesschatz bei der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) geführt wird, sind Echtzeitüberweisungen an Bundesschatz nicht möglich.
Sie veranlagen zu dem Zinssatz, der zum Zeitpunkt des Zahlungseingangs gültig ist. Sämtliche Zinssätze werden täglich fixiert.
Auf der Website werden unter „Laufzeiten und Zinssätze“ bis 10:00 Uhr die Zinssätze des jeweiligen Bundesschatzes für den aktuellen Valutatag angezeigt. Ab 10:00 Uhr werden die Zinssätze für den darauffolgenden Bankarbeitstag angegeben.
In Ihrem Bundesschatz-Konto werden unter „Überblick“ bis 10:00 Uhr die Zinssätze des jeweiligen Bundesschatzes für den aktuellen Valutatag sowie der Zinssatz des darauffolgenden Bankarbeitstages angegeben. Ab 10:00 Uhr werden die Zinssätze für die darauffolgenden zwei Bankarbeitstage angegeben.
Da die Verzinsung Ihrer Veranlagung vom Datum des Zahlungseinganges abhängt und eine Überweisung von Ihrem Gehalts- oder Girokonto („Referenzkonto“) auf Ihr Bundesschatz-Konto ein bis zwei Bankarbeitstage in Anspruch nimmt, geben wir Ihnen für jede Laufzeit die Zinssätze für die nächsten zwei Bankarbeitstage bekannt. Somit wissen Sie bereits im Voraus, welcher Zinssatz für Ihre Veranlagung zur Anwendung kommt.
Nein, einer der Vorteile der Bundesschätze liegt darin, dass bereits ab dem Mindesteinzahlungsbetrag von 100,00 € faire, kompetitive Zinsen bezahlt werden. Die Höhe Ihres Zinssatzes hängt nicht von der Höhe Ihres Veranlagungsbetrags in Wertpapiere der Republik Österreich ab.
Ja, einer der großen Vorteile bei Bundesschatz ist die transparente Berechnung der Zinsen, die Ihnen am Ende der von Ihnen gewählten Laufzeit gutgeschrieben werden.
Für Laufzeiten bis zu einem Jahr (1 Monat, 6 Monate, 12 Monate) wird die allgemeine Zinsformel, für Laufzeiten über einem Jahr (4 und 10 Jahren) wird die allgemeine Zinseszinsformel für die Berechnung der Zinsen herangezogen.
Allgemeine Zinsformel:
Berechnung für Laufzeiten bis zu einem Jahr (1 Monat, 6 Monate, 12 Monate)
Beispiel:
Kapital: 10.000,00 €
Zinssatz: 3,25%
Zinstage: werden anhand der Anzahl der tatsächlichen Tage berechnet
Zinsperiode: 6 Monate von 06.05.2024 bis 06.11.2024 (184 Zinstage)
Allgemeine Zinseszinsformel:
Berechnung für Laufzeiten von 4 und 10 Jahren
Beispiel:
Kapital: 10.000,00 €
Zinssatz: 2,50%
Zinstage: werden anhand der Anzahl der tatsächlichen Tage berechnet
Zinsperiode: 10 Jahre von 06.05.2024 bis 06.05.2034 (3652 Zinstage)
Sämtliche Zinssätze werden täglich neu fixiert und orientieren sich stets an der aktuellen Finanzmarktlage. Abhängig von der Marktentwicklung können sich auch unsere Zinssätze um gewisse Basispunkte ändern.
Die Zinssätze Ihrer Veranlagungen sind vom Eingangsdatum Ihrer Einzahlung abhängig und bleiben für die gesamte von Ihnen gewählte Laufzeit fix.
Im Falle einer Wiederveranlagung wird Ihr Kapital zuzüglich Zinsen abzüglich Kapitalertragsteuer (KESt) am Ende der jeweiligen Laufzeit mit dem dann gültigen Zinssatz wiederveranlagt.
Ja, gemäß § 27a EStG wird die vorgeschriebene Kapitalertragsteuer (KESt) in Höhe von 27,5% für Einkünfte aus Wertpapieren von Personen, die ihren ordentlichen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben, automatisch einbehalten.
Nein, aufgrund des Fixzinssatzes und der direkten Veranlagung in Wertpapiere der Republik Österreich sind Verluste bei Bundesschatz ausgeschlossen.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) für den Erwerb von Bundeswertpapieren der Republik Österreich sowie die entsprechenden Wertpapierbedingungen können Sie in Ihrem Bundesschatz-Konto unter „Hilfe“ in dem Abschnitt „Links“ einsehen.
Änderungen der AGB werden dem Kunden mindestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Inkrafttretens
angeboten. Dabei werden die betroffenen Bestimmungen der AGB und die dazu vorgeschlagenen Änderungen gegenübergestellt.
Die Gegenüberstellung und die vollständige Fassung der neuen AGB werden auf der Website von Bundesschatz veröffentlicht.
Die Zustimmung des Kunden zu den vorgeschlagenen AGB-Änderungen gilt als erteilt, wenn bei der Registerstelle vor dem
vorgeschlagenen Zeitpunkt des Inkrafttretens der angebotenen Änderungen kein Widerspruch des Kunden einlangt.
Das Änderungsangebot und die Gegenüberstellung werden dem Kunden über das Bundesschatz-Konto zugestellt. Über die Zustellung in das „Postfach“ Ihres Bundesschatz-Kontos werden Sie gesondert per E-Mail an die von Ihnen bekanntgegebene E-Mail-Adresse benachrichtigt.
Im Falle des Ablebens eines Bundesschatz-Kontoinhabers, veranlassen wir, sobald wir vom Todesfall Kenntnis erlangen, unverzüglich eine Sperre des Kontos bis zur Abhandlung der Verlassenschaft. Dispositionen sind erst bei Vorliegen eines rechtskräftigen Einantwortungsbeschlusses möglich – die erbberechtigten Personen werden von uns kontaktiert. Das gesamte Kapital verbleibt während des Erbschaftsverfahrens auf dem entsprechenden Bundesschatz-Konto und wird weiterhin verzinst. Sobald die rechtmäßigen Erben feststehen, haben diese folgende zwei Möglichkeiten über das am Bundesschatz-Konto befindliche Kapital zu verfügen:
- das Kapital verbleibt bis zum Fälligkeitstermin am Bundesschatz-Konto, wird somit weiterhin verzinst und am Ende der Laufzeit auf das gewünschte Referenzkonto ausbezahlt oder
- das Kapital wird unter Abzug von Liquiditätskosten vorzeitig ausbezahlt (eine Auflistung sämtlicher Zinsabschläge finden Sie unter der Frage „Ist es möglich, das veranlagte Kapital vor Ablauf der Veranlagungsdauer ausbezahlen zu lassen?“)
Es werden Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Hauptwohnsitz bzw. Meldeadresse, Staatsangehörigkeit, Geschlecht, Unterschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Bankdaten (Kontoinhaber, IBAN, BIC) und das aktuellste von Ihnen bekannte Foto (z.B. Passfoto, Führerscheinfoto) verarbeitet.
Ihre Datensicherheit ist unser höchstes Anliegen. Unser erklärtes Ziel ist es, alle erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zu treffen, um die Sicherheit der Datenverarbeitung zu gewährleisten und Ihre personenbezogenen Daten entsprechend zu verarbeiten, sodass sie vor Zugriffen durch unbefugte Dritte geschützt sind.
Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt gemäß den Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) und des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG) in der jeweils geltenden Fassung, die für Bundesschatz verpflichtend einzuhalten sind.
Wir behandeln Ihre Daten streng vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften, sodass
grundsätzlich nur Mitarbeiter der Registerstelle Zugriff auf Ihre persönlichen Daten erhalten, die diese zur Erfüllung
der vertraglichen und gesetzlichen Pflichten sowie aufgrund berechtigter Interessen benötigen.
Der Komplexität heutiger Datenverarbeitungsprozesse ist es geschuldet, dass wir uns mitunter Dienstleistern bedienen und
diese mit der Verarbeitung Ihrer Daten beauftragen.
Die Republik Österreich unterliegt als Registerstelle einer Vielzahl von Rechtsvorschriften, was im Bedarfsfall dazu
führen kann, dass Verwaltungsbehörden, Gerichten, der Geldwäschemeldestelle oder Notaren personenbezogene Daten unserer
Kunden offengelegt werden müssen. In all diesen Fällen achten wir jedoch stets darauf, dass die gesetzlichen Grundlagen
eingehalten werden und der Schutz Ihrer Daten gewahrt bleibt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten, soweit erforderlich, für die Dauer der gesamten Geschäftsbeziehung (von
der Anbahnung, Abwicklung bis zur Beendigung eines Vertrags) sowie gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungs- und
Dokumentationspflichten, die sich u.a. aus der Bundesabgabenordnung (§ 132 BAO) ergeben.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Sie haben jederzeit das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung Ihrer gespeicherten Daten, ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit gemäß den Voraussetzungen des Datenschutzrechts, das Sie an den Datenschutzbeauftragten von Bundesschatz richten können.
Sollten Sie einen Antrag stellen, ist hierfür ein Identitätsnachweis erforderlich, um den Schutz Ihrer Daten sicherstellen zu können. Gerne können Sie uns für datenschutzrechtlichen Fragen und Anliegen unter der E-Mail-Adresse datenschutz@oebfa.at kontaktieren.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Das Bundesschatz-Konto ist so konzipiert, dass es auf allen Smartphones, Tablets und Computern mit gängigen Internetbrowsern aufrufbar ist, die ID Austria unterstützen.
Das Bundesschatz-Konto verwendet ID Austria als Authentifizierungsmethode. Durch die erneute Anmeldung bestätigen Sie Ihre Identität und stellen somit sicher, dass kein Dritter Zugriff auf Ihr Bundesschatz-Konto erlangen kann.
Ja, Sie können das Bundesschatz-Konto auf mehreren Geräten einsehen und nutzen.
Ja, es ist möglich, das Bundesschatz-Konto als Web-App im Startbildschirm Ihres Smartphones oder Tablets zu integrieren. Das Bundesschatz-Konto kann somit wie eine native App genutzt werden. Die Einrichtung einer Web-App unterscheidet sich je nach Betriebssystem:
Einrichtung auf iOS:
Loggen Sie sich zunächst über den Safari-Browser in Ihrem Bundesschatz-Konto ein. Anschließend klicken Sie auf das
„Teilen“-Symbol und wählen Sie die Option „Zum Home-Bildschirm“. Es öffnet sich eine Maske, in der Sie der Web-App einen
Namen zuweisen können oder den Standard-Namen „Bundesschatz“ durch „Hinzufügen“ bestätigen können. Die
Bundesschatz-Web-App befindet sich nun auf Ihrem Startbildschirm.
Einrichtung auf Android:
Chrome: Loggen Sie sich zunächst über den Chrome-Browser in Ihrem Bundesschatz-Konto ein. Klicken Sie auf das
Menü-Symbol, „Seite hinzufügen“ und anschließend auf „Zum Startbildschirm hinzufügen“. Nachdem Sie diesen Vorgang
bestätigt haben, befindet sich die Bundesschatz-Web-App auf Ihrem Startbildschirm.
Firefox: Loggen Sie sich zunächst über den Firefox-Browser in Ihrem Bundesschatz-Konto ein. Klicken Sie auf das Drei-Punkte-Menü und anschließend auf „Zum Startbildschirm hinzufügen“. Nachdem Sie diesen Vorgang bestätigt haben, befindet sich die Bundesschatz-Web-App auf Ihrem Startbildschirm.
Das Bundesschatz-Konto basiert auf den neuesten Sicherheitsstandards. Durch die Authentifizierung mittels ID Austria ist das Bundesschatz-Konto bestens gegen den Zugriff Dritter geschützt.
Eine erfolgreiche Anmeldung ist abhängig von Ihrer ID Austria. Auf Ihrem neuen Smartphone müssen Sie die App „Digitales Amt“ erneut herunterladen und Ihre ID Austria hinzufügen. Sobald Sie diesen Vorgang durchgeführt haben, können Sie sich wieder in Ihrem Bundesschatz-Konto anmelden.
Sofern Ihre Login-Daten für ID Austria nur Ihnen bekannt sind, kann kein Dritter in Ihr Bundesschatz- Konto einsteigen und somit auch keine Auszahlungen beauftragen.
Sofern die Login-Daten für Ihre ID Austria nur Ihnen bekannt sind, kann kein Dritter in Ihr Bundesschatz-Konto einsteigen. Nichtsdestotrotz müssen Maßnahmen gesetzt werden, um potenzielle Sicherheitsrisiken zu minimieren. Das bestehende Smartphone muss für Ihre ID Austria deaktiviert werden, um Identitätsdiebstahl zu verhindern. Hierfür wenden Sie sich bitte an den Widerrufsdienst der A-Trust.
Um sich vor Phishing zu schützen, können Sie folgende Maßnahmen ergreifen:
- stellen Sie sicher, dass die Software Ihres Gerätes auf dem aktuellsten Stand ist;
- kontaktieren Sie im Zweifel unser Service-Center per E-Mail unter kontakt@bundesschatz.at, über das „Postfach“ im Bundesschatz-Konto oder telefonisch unter +43 1 513 84 11;
- geben Sie niemals persönliche Daten per E-Mail preis;
- überprüfen Sie die Adressleiste in Ihrem Browser und vergewissern Sie sich, dass Sie die richtige Seite besuchen.
Folgende Kriterien können bei der Erkennung von Phishing-E-Mails helfen:
- der Text der Nachricht gibt einen dringenden Handlungsbedarf vor;
- es kommen Drohungen zum Einsatz;
- Sie werden aufgefordert, vertrauliche Daten wie Passwörter o.Ä. einzugeben;
- in der E-Mail verlinkte Internetadressen stimmen nicht mit der offiziellen Website überein wie z.B. www.bundeschatz.at statt www.bundesschatz.at;
- die E-Mail-Adresse des Absenders verfügt nicht über die offizielle Adresse @bundesschatz.at am Ende;
- Rechtschreibung und Grammatik weisen Fehler auf;
- die Nachricht kommt zwar von einer Person oder Organisation, die Ihnen bekannt ist, das Anliegen des Absenders kommt Ihnen trotzdem ungewöhnlich vor.
Die ID Austria ist ein kostenloses digitales Identifikationssystem, das als elektronische Alternative zu herkömmlichen Ausweisen wie Reisepass, Personalausweis oder österreichischem Führerschein dient. Somit kann ID Austria einerseits in Online-Verfahren für das Login als digitaler Ausweis eingesetzt werden, andererseits elektronisch damit unterschrieben werden.
Ohne ID Austria mit Vollfunktion kann kein digitales Bundesschatz-Konto eröffnet werden, da die Authentifizierung Ihrer Person ausschließlich über ID Austria erfolgt. Weitere Informationen zur ID Austria inkl. Registrierungsmöglichkeiten finden Sie auf der Website der ID Austria.
Die ID Austria ist ein digitales Identifikationssystem, welches als elektronische Alternative zu herkömmlichen
Ausweisen wie beispielsweise dem Reisepass dient. Diese Art der Legitimation hat große Vorteile in Bezug auf die Sicherheit
gegenüber anderen Legitimationsarten.
Zum einen entspricht die ID Austria höchsten Sicherheits- und Datenschutzstandards, zum anderen müssen bestimmte Kundendaten durch Sie bzw. uns nicht nochmals erhoben werden, da diese von der ID Austria zur Verfügung gestellt werden.
Die Voraussetzungen für die ID Austria sind:
- österreichische Staatsbürgerschaft oder Inlandsbezug;
- vollendetes 14. Lebensjahr;
- ein Smartphone und die Installation der App „Digitales Amt“ oder ein alternativ geeigneter Authentifizierungsfaktor;
- eine behördliche Registrierung, sofern kein Online-Umstieg möglich ist.
Weitere Informationen hierfür finden Sie auf der Website der ID Austria.
Alternativ zur Registrierung mit Smartphone, können Sie Ihre ID Austria auch mit einem FIDO-Sicherheitsschlüssel registrieren und verwenden.
Österreichische Staatsbürger, die ID Austria beantragen möchten, können sich direkt an die zuständigen Registrierungsbehörden wenden. Weitere Informationen zu den Registrierungsbehörden finden Sie auf der Website der ID Austria.
Sofern keine österreichische Staatsbürgerschaft vorliegt, besteht die Möglichkeit, die ID Austria bei den jeweiligen
Landespolizeidirektionen zu
beantragen. Voraussetzungen dafür sind die Vollendung des 14. Lebensjahres und ein
Inlandsbezug wie etwa ein Beschäftigungsverhältnis oder eine Geschäftstätigkeit in Österreich.
Beim Registrierungstermin vorzulegen sind:
- ein aktuelles Passfoto;
- ein Reisepass bzw. Personalausweis;
- ein Bestätigungsdokument für den jeweiligen Inlandsbezug (z.B. Meldebestätigung, Studierendenausweis, Bestätigung des Arbeitgebers).
Die Basisfunktion der ID Austria bietet alle Funktionen der Handy-Signatur und ermöglicht zudem Signaturen mittels
SMS-TAN.
Die Vollfunktion der ID Austria bietet zusätzlich zu den Funktionen der Handy-Signatur neue Einsatzmöglichkeiten wie etwa die Ausweisfunktion am Smartphone und eine EU-weite Anerkennung.
Es gibt zwei Optionen Ihre ID Austria mit Basisfunktion auf eine ID Austria mit Vollfunktion aufzuwerten. Entscheidend ist, ob die
ursprüngliche Ausstellung Ihrer Handy-Signatur durch eine behördliche Registrierung und somit eine behördliche
Identifizierung stattgefunden hat.
Wurde Ihre Handy-Signatur behördlich registriert (z.B. bei einem Magistrat, einer Bezirkshauptmannschaft oder über
FinanzOnline), kann online eine Aufwertung zur ID Austria mit Vollfunktion durchgeführt werden, indem Sie die
Ausweisnummer Ihres gültigen österreichischen Reisepasses oder Personalausweises eingeben.
- Eine Anleitung für den Umstieg in der App „Digitales Amt“ finden Sie auf der Website der ID Austria unter Umstieg in der App „Digitales Amt“.
- Eine Anleitung für den Umstieg im Web finden Sie auf der Website der ID Austria unter Umstieg im Web auf oesterreich.gv.at. Die Aufwertung wird im Zuge der Umstellung auf ID Austria mit Basisfunktion als zweiter Schritt angeboten.
Wurde Ihre Handy-Signatur nicht behördlich registriert (z.B. via A1 oder bei einem Postamt), ist für die Aufwertung auf ID
Austria mit Vollfunktion ein Behördengang erforderlich.
Detaillierte Informationen finden Sie in der Registrierungsübersicht der ID Austria.
Bei Bundesschatz handelt es sich um eine modernisierte Form des bis 2020 bestehenden Bundesschatzes (bundesschatz.at
„alt“), für die ein gänzlich neues technisches System entwickelt wurde.
Das neue Produkt entspricht den höchsten Standards hinsichtlich Benutzerfreundlichkeit, Sicherheit und Verfügbarkeit. Die Authentifizierung für das neue Produkt Bundesschatz ist ausschließlich über ID Austria mit Vollfunktion möglich.
Ja, sofern Sie bereits ein Bundesschatz-Konto bei dem neuen Produkt „Bundesschatz“ eröffnet haben, können wir Ihr bestehendes Kapital von Ihrem ursprünglichen bundesschatz.at-Konto mit den aktuell gültigen Zinssätzen transferieren. In diesem Fall kontaktieren Sie uns bitte telefonisch unter der Telefonnummer +43 676 632 56 41 (Hotline Service-Center für bundesschatz.at „alt“).
Falls Sie über keine ID Austria mit Vollfunktion verfügen, finden Sie hier alle nötigen Dokumente, um ein Bundesschatz-Konto per Post zu eröffnen:
Kontoeröffnungsantrag herunterladen
Sie können das PDF bequem direkt am Computer, Tablet oder Handy ausfüllen, bevor Sie es ausdrucken und signieren.Begleitschreiben herunterladen
Dieses PDF beinhaltet ein Begleitdokument, ein Infoblatt sowie vier Anhänge. Es dient ausschließlich Ihrer Information und muss nicht ausgedruckt werden.
Alternativ können Sie auch das Service-Center per E-Mail unter kontakt@bundesschatz.at oder telefonisch unter +43 1 513 84 11 kontaktieren. Nach Aufnahme Ihrer Kontaktdaten werden Ihnen die oben angeführten Dokumente per Post übermittelt.
Auf Anfrage erhalten Sie telefonisch unter der Telefonnummer +43 1 513 84 11 oder per E-Mail unter kontakt@bundesschatz.at einen Kontoeröffnungsantrag samt detaillierter Informationen und Unterlagen (z.B. AGB, Wertpapierbedingungen) per Post. Bitte retournieren Sie den ausgefüllten Antrag unterschrieben zusammen mit einer Kopie Ihres amtlichen Lichtbildausweises (Reisepass, Personalausweis oder Führerschein) postalisch an das Service-Center für Bundesschatz.
Anschließend wird Ihr Antrag vom Service-Center auf Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft und Ihr Bundesschatz-Konto eröffnet. Nach Kontoeröffnung erhalten Sie eingeschrieben per Post eine Bestätigung mit Ihrer persönlichen Bundesschatz-Kontonummer sowie Zahlscheine, um Bundesschätze erwerben zu können.
Bitte beachten Sie, dass die Postzustellung einige Tage in Anspruch nehmen kann.
Beim Bundesschatz-Konto per Post haben Sie keinen Online-Kontozugang. Das bedeutet, Sie können Ihre Veranlagungen nicht jederzeit einsehen und die Verwaltung Ihrer Veranlagungen erfolgt postalisch oder telefonisch über das Service-Center:
Postalische Verwaltung:
- Details über den aktuellen Stand Ihrer Veranlagungen
- Auftragsänderung für Ihre Veranlagungen (z.B. Wiederveranlagungen, Auszahlungen)
- Beantragung von Kontoauszügen sowie Berichte über Ein- und Auszahlungen Ihrer Veranlagungen
- Aktualisierung personenbezogener Daten (Name des Kontoinhabers, Wohnadresse, Referenzkonto, Herkunft der Geldmittel, Politisch exponierte Person („PEP“), Telefonnummer, E-Mail-Adresse)
Telefonische Verwaltung:
- Information über aktuelle Zinssätze
- Details über den aktuellen Stand Ihrer Veranlagungen
- Auftragsänderung für Ihre Veranlagungen (z.B. Wiederveranlagungen, Auszahlungen)
- Beantragung von Kontoauszügen sowie Berichte über Ein- und Auszahlungen Ihrer Veranlagungen
Um Aufträge per Telefon erteilen zu können, müssen Sie die beim Kontoeröffnungsantrag definierte Geheimfrage beantworten.
Das Service-Center ist für Sie von Montag bis Freitag, 9:00 bis 16:00 Uhr, per E-Mail unter kontakt@bundesschatz.at oder telefonisch unter der Telefonnummer +43 1 513 84 11 erreichbar.
Die Eröffnung eines Gemeinschaftskontos gemäß Punkt 6 der Bundesschatz-AGB kann beantragt werden. Um ein analoges Gemeinschaftskonto zu eröffnen, sind folgende Schritte erforderlich:
Kontoinhaber Nr. 1 hat bereits ein Bundesschatz-Konto eröffnet oder füllt den Antrag zur Eröffnung eines Bundesschatz-Kontos aus.
Kontoinhaber Nr. 2 füllt den Antrag für einen weiteren Kontoinhaber eines Bundesschatz-Kontos aus.
In Folge retournieren Sie die Anträge unterfertigt im Original zusammen mit einer Kopie der Unterlage, welche am jeweiligen Antrag angeführt ist, postalisch an das Service-Center für Bundesschatz.
Die Registerstelle wird Sie postalisch über die Einrichtung des Gemeinschaftskontos informieren.
Bundesschatz ist eine mündelsichere Veranlagung gemäß § 217 Abs. 1 ABGB. Die Eröffnung eines Kontos für den Vertreter einer minderjährigen Person oder für den Erwachsenenvertreter einer vertretenen Person ist somit möglich.
Um Ihr Vertreterkonto analog zu verwalten, sind folgende Schritte erforderlich:
Sie füllen den Antrag zur Eröffnung eines Bundesschatz-Kontos durch den Vertreter einer minderjährigen Person oder durch den Erwachsenenvertreter einer vertretenen Person aus und unterschreiben diesen.
In Folge retournieren Sie den Antrag unterfertigt im Original zusammen mit einer Kopie der jeweiligen Unterlage, welche am Antrag angeführt ist, postalisch an das Service-Center für Bundesschatz.
Nachdem Ihr Antrag von uns auf Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft wurde, erfolgt die Eröffnung des Vertretungskontos bei Bundesschatz. Sie erhalten eine Bestätigung der Bundesschatz-Kontoeröffnung mit Ihrer Bundesschatz-Kontonummer sowie vorgedruckte Zahlscheine eingeschrieben per Post zugesandt.
Diese Form der Kontoverwaltung beinhaltet keinen direkten Onlinezugang für Ihr Vertreterkonto und ist ausschließlich telefonisch oder postalisch möglich.
Die Räumlichkeiten sind leider nicht für den Kundenverkehr ausgelegt. Sie erreichen unser Service-Center von Montag bis Freitag, 9:00 bis 16:00 Uhr, per E-Mail unter kontakt@bundesschatz.at oder telefonisch unter +43 1 513 84 11.