Produkt

Der Bund bietet Bürgern mit Bundesschatz eine sichere, kostenlose und nachhaltige Anlagealternative zu herkömmlichen Bankprodukten an. Die Vielfalt verschiedener Finanzierungsinstrumente, die auf unterschiedliche Märkte und Investorengruppen (Private und Institutionelle) abzielt, führt zudem zu einer Erweiterung der Investorenbasis. Eine breite Investorenbasis reduziert die Abhängigkeit von einzelnen Investorengruppen und somit auch die Refinanzierungsrisiken des Staates. Ein Investment in Bundesschatz zeigt ein starkes Bekenntnis zu Österreich und trägt damit zur Förderung von Wachstum und Wohlstand in Österreich bei. Mit den grünen Bundessschätzen können Bürger zudem gezielt in die grüne Transformation Österreichs investieren. Infolgedessen wird unter Anderem der Ausbau erneuerbarer Energien direkt unterstützt und ein wichtiger Beitrag für eine nachhaltige, kostengünstige und sichere Energieversorgung geleistet.

Bei Bundesschatz handelt es sich um Wertpapiere der Republik Österreich, die direkt bei der Republik Österreich erworben werden. Die Republik Österreich verfügt über eine sehr hohe Bonität, was auch immer wieder die ausgezeichneten Ratings der internationalen Agenturen bestätigen. In Österreich gibt es keinen Emittenten, d.h. Schuldner, der über eine bessere Bonität verfügt als der Staat. Demzufolge besteht die bestmögliche Sicherheit für Ihre Veranlagungen.

Emittent bedeutet generell eine Gesellschaft oder Körperschaft, die zum Zweck der Kapitalbeschaffung Wertpapiere ausgibt ("begibt", "emittiert"). Der Emittent der Bundesschätze ist die Republik Österreich. Das bedeutet, dass die Republik Österreich die Bundesschätze verkauft, wodurch Sie Ihr Geld beim Erwerb von Bundesschätzen direkt der Republik Österreich anvertrauen. Ihr eingesetztes Kapital plus Zinsen abzüglich KESt wird am Ende der Laufzeit des jeweiligen Bundesschatzes an Ihr Referenzkonto ausbezahlt.

Bundesschätze unterscheiden sich von einem Sparbuch in folgenden Punkten:

  • Sie veranlagen direkt bei der Republik Österreich und profitieren von der international anerkannten, bestmöglichen Sicherheit für Ihr Geld;
  • 100% Sicherheit für Ihre gesamte Anlage durch eine direkte Veranlagung bei der Republik Österreich;
  • Bundesschätze weisen eine faire Verzinsung unabhängig von der Höhe Ihrer Spareinlage auf;
  • Bundesschätze können nur direkt über die Bundesschatz-Website www.bundesschatz.at bezogen werden;
  • Sie können online jederzeit auf Ihr Bundesschatz-Konto zugreifen und somit einfach, bequem und schnell rund um die Uhr Änderungen durchführen;
  • die Zinsgutschrift erfolgt jeweils am Ende der gewählten Laufzeit.
Bundesanleihe Bundesschätze
Laufzeit meist 5 - 10 Jahre 1, 6, 12 Monate sowie 4, 10 Jahre
Kauf über Banken, Broker via Website www.bundesschatz.at
Börsenhandel ja, daher täglich aktuelle Kurse an der Wiener Börse nein
Rückkauf/Auszahlung vor Laufzeitende ja, zum aktuellen Kurs, der höher oder niedriger als der Kaufkurs sein kann (Kapitalverlust möglich) ja, wobei das Kapital immer zur Gänze erhalten bleibt, lediglich ein Teil der Zinsen wird abgezogen
Spesen bankenübliche Provisionen beim Kauf und Verkauf sowie eine jährliche Depotgebühr keine Gebühren, Kosten und Spesen
Zinsauszahlung jährliche Zinsauszahlung Zinsauszahlung am Ende der Laufzeit (bei überjährigen Veranlagungen erfolgt die Zinsberechnung mittels Zinseszinsrechnung)
Sicherheit international bestmögliche Sicherheit durch direkte Veranlagung bei der Republik Österreich

Laufzeit:
Bundesanleihe: meist 5 - 10 Jahre
Bundesschätze: 1, 6, 12 Monate sowie 4, 10 Jahre

Kauf:
Bundesanleihe: über Banken, Broker
Bundesschätze: via Website www.bundesschatz.at

Börsenhandel:
Bundesanleihe: ja, daher täglich aktuelle Kurse an der Wiener Börse
Bundesschätze: nein

Rückkauf/Auszahlung vor Laufzeitende:
Bundesanleihe: ja, zum aktuellen Kurs, der höher oder niedriger als der Kaufkurs sein kann (Kapitalverlust möglich)
Bundesschätze: ja, wobei das Kapital immer zur Gänze erhalten bleibt, lediglich ein Teil der Zinsen wird abgezogen

Spesen:
Bundesanleihe: bankenübliche Provisionen beim Kauf und Verkauf sowie eine jährliche Depotgebühr
Bundesschätze: keine Gebühren, Kosten und Spesen

Zinsauszahlung:
Bundesanleihe: jährliche Zinsauszahlung
Bundesschätze: Zinsauszahlung am Ende der Laufzeit (bei überjährigen Veranlagungen erfolgt die Zinsberechnung mittels Zinseszinsrechnung)

Sicherheit:
Bundesanleihe/Bundesschätze: international bestmögliche Sicherheit durch direkte Veranlagung bei der Republik Österreich

Bei Bundesschätzen handelt es sich um eine Veranlagung in ein Zinsprodukt mit sehr geringem Ausfallsrisiko, denn die Republik Österreich verfügt über ein ausgezeichnetes Rating. Zudem besteht bei Bundesschätzen kein Kursrisiko, da auch bei einer vorzeitigen Auszahlung das eingezahlte Kapital immer zur Gänze erhalten bleibt.

Im Gegensatz dazu sind Investments in Aktien (z.B. über Einzeltitelinvestments, Aktienfonds oder ETFs) mit wesentlich höheren Risiken verbunden, die sich vor allem durch deutliche Kursschwankungen zeigen. Mit Aktieninvestments sind zudem keine Zinszahlungen verbunden, sondern Dividenden, die von Aktiengesellschaften als Form der Gewinnbeteiligung ausgeschüttet werden, jedoch ebenfalls Schwankungen unterliegen und sogar zur Gänze entfallen können.

Sämtliche Transaktionen im Zusammenhang mit Bundesschätzen erfolgen gebühren-, kosten- und spesenfrei durch die Republik Österreich.

Ja, der Mindesteinzahlungsbetrag beträgt 100,00 €.

Ja, der Mindestauszahlungsbetrag beträgt 100,00 €.

Nein, es gibt keine betragliche Beschränkung der Einlage. Somit profitieren Sie von einer 100%igen Sicherheit, unabhängig von der Höhe der Einlage, die durch die direkte Veranlagung bei der Republik Österreich gewährleistet wird.

Der Erwerb von Bundesschätzen erfolgt durch Überweisung des gewünschten Veranlagungsbetrages von Ihrem Referenzkonto auf das Geldkonto der Republik Österreich.

In der Zahlungsreferenz des Überweisungsauftrags sind folgende Angaben erforderlich:

  • die Nummer Ihres Bundesschatz-Kontos (20XXXXXXXX68);
  • die gewünschte Laufzeit (z.B. BS1M – für ein Monat);
  • die ausgewählte Option, ob der von Ihnen eingezahlte Betrag nach der gewählten Laufzeit ausgezahlt (AUSZ) oder wiederveranlagt werden soll.

Beispiel Zahlungsreferenz: 20XXXXXXXX68 BS1M AUSZ

Sie können klassische Bundesschätze mit 1 Monat, 12 Monaten und 10 Jahren sowie grüne Bundesschätze mit 6 Monaten und 4 Jahren Laufzeit erwerben. Mit Ihrer Investition in grüne Produkte unterstützen Sie nachhaltige Projekte in Österreich.

Die grünen Bundesschätze sind Wertpapiere der Republik Österreich, welche ausschließlich zur anteiligen oder vollständigen Finanzierung geeigneter grüner Projekte verwendet werden, die ökologische und/oder klimarelevante Vorteile aufweisen. Diese reichen vom Ausbau der Schieneninfrastruktur, über die Förderung der grünen Energiewende bis hin zur Förderung von Nationalparks. Im Rahmenwerk Grüne Bundeswertpapiere der Republik Österreich sind Details zur Verwendung der Erlöse, zum Prozess der Projektevaluierung und -auswahl sowie zur Verwaltung der Erlöse und zur Berichterstattung dargestellt.
Den jährlichen Bericht über die Mittelverwendung und die erzielten Klima- und Umweltauswirkungen der grünen Finanzierungen des Bundes finden Sie im Green Investor Report der Republik Österreich.

Auch klassische Bundesschätze können als eine nachhaltige Form der Geldanlage angesehen werden. Denn die Republik Österreich zählt hinsichtlich der ESG-Kriterien, welche Umwelt-, Soziale und Governance Faktoren messen und bewerten, zu den nachhaltigsten Staaten der Welt. So belegt Österreich etwa im UN SDG Ranking den ausgezeichneten 5. Platz (unter 166 Ländern; SDG Profil). Umweltschutz hat in Österreich zudem eine lange Tradition und ist ein fester Bestandteil der nationalen Identität. In Summe sind alle Maßnahmen zur Gewährleistung einer sauberen und sicheren Umwelt Voraussetzung für den Wohlstand nachfolgender Generationen sowie einen zukunftsorientierten, attraktiven Wirtschaftsstandort.

Bei grünen Bundesschätzen wird, im Gegensatz zum klassischen Format, das Geld ausschließlich in grüne Projekte investiert, d.h. die Mittelverwendung ist zweckgewidmet. Dabei wird jährlich über die Allokation der sogenannten „grünen Ausgaben“ sowie die positive ökologische Wirkung der finanzierten Projekte berichtet ( Green Investor Report). Somit stellen grüne Bundesschätze nicht nur eine nachhaltige, sondern auch grüne Form der Geldanlage dar, in der volle Transparenz in Bezug auf die Verwendung des Geldes herrscht.

Ja, eine vorzeitige Auszahlung ist unter Abzug von Liquiditätskosten möglich. Die Höhe dieser Kosten berechnet sich folgendermaßen:

Für Laufzeiten von 1, 6 und 12 Monaten:
Es werden 0,05 % pro Monat der noch offenen Laufzeit vom Zinssatz der ursprünglich gewählten Laufzeit abgezogen. Monatsbruchteile werden anteilig berechnet.

Beispiel:
Sie haben ein Produkt mit einer Veranlagungsdauer von 12 Monaten und einem Zinssatz iHv 3,00 % p.a. gewählt und beschließen, Ihr Geld bereits nach 9 Monaten – d.h. 3 Monate vor Ablauf der Veranlagungsdauer – auszahlen zu lassen. Von 3,00 % p.a. werden Ihnen nun die Liquiditätskosten von Bundesschatz (ohne Gebühren) iHv 0,15 % (3 x 0,05 %) abgezogen. Sie erhalten für Ihre 9-Monats-Veranlagung somit einen Zinssatz iHv 2,85 % p.a.

Für Laufzeiten von 4 und 10 Jahren:
Abhängig vom Zeitpunkt der vorzeitigen Auszahlung werden Ihnen Zinsen für die tatsächliche Veranlagungsdauer gutgeschrieben. Weitere Informationen finden Sie in der Auflistung Höhe des Zinssatzes.

Innerhalb eines Kalenderjahres können Sie vorzeitige Auszahlungen bis zu 1.000.000,00 € durchführen lassen.

Für die Durchführung einer vorzeitigen Auszahlung schreiben Sie uns bitte eine Nachricht im Postfach Ihres Bundesschatz-Kontos oder kontaktieren Sie unser Service-Center unter der Telefonnummer +43 1 513 84 11. Bitte beachten Sie unsere Geschäftszeiten auf der Website www.bundesschatz.at.

Ein- und Auszahlungen in bar sind nicht möglich. Transaktionen können ausschließlich über Ihr bekanntgegebenes Referenzkonto getätigt werden.

Einzahlungen können beliebig oft getätigt werden, sodass Sie die Möglichkeit haben, zwischen einer Vielzahl von Laufzeiten zu wählen. Jede Einzahlung wird als eigene Position in Ihrem Bundesschatz-Konto dargestellt.

Hinsichtlich der Häufigkeit von Wiederveranlagungen gibt es keine Beschränkungen. Sofern Sie keine Auszahlung wünschen, wird Ihr Kapital plus Zinsen abzüglich KESt wiederveranlagt.

Nein, die Republik Österreich verzichtet bei der Zahlung von Kapital und Zinsen auf das Recht auf Aufrechnung mit Forderungen.

Ja, Bundesschätze sind Wertpapiere der Republik Österreich und fallen somit unter § 14 Abs. 7 lit 4 (b) EStG.

Ja, Bundesschätze sind gemäß § 14 Abs. 7 lit 4 (b) EStG Wertpapiere der Republik Österreich und somit geeignet, einen Gewinnfreibetrag gem. § 10 Abs. 1 EStG geltend zu machen. Dies gilt auch für Bundesschätze mit einer Zinsbindung von weniger als vier Jahren. Beachten Sie aber, dass es für den Gewinnfreibetrag erforderlich ist, dass der Bundesschatz ab dem Anschaffungszeitpunkt mindestens vier Jahre dem Betriebsvermögen gewidmet sein muss. Würde der Gewinnfreibetrag vor Ablauf dieser Frist aus dem Betriebsvermögen (durch Veräußerung oder Entnahme) ausscheiden, wäre der geltend gemachte Gewinnfreibetrag grundsätzlich nachzuversteuern. Bundesschätze stellen auch bei einer Laufzeitvariante von weniger als vier Jahren begünstigte Wertpapiere dar. Zur Vermeidung einer Nachversteuerung dürfen diese allerdings vor Ablauf von vier Jahren nicht aus dem Betriebsvermögen ausscheiden, sodass die Laufzeit gegebenenfalls verlängert werden muss.

Bundesschatz ist ein Online-Produkt, das minimalen zeitlichen Aufwand verspricht und Transaktionen sowie die Verwaltung Ihrer Bundesschätze in nur wenigen Schritten ermöglicht. Eine vorhandene ID Austria (mit Vollfunktion) vorausgesetzt, erfolgt die Kontoeröffnung innerhalb von 60 Sekunden.

Kontoeröffnung

Um ein Bundesschatz-Konto eröffnen zu können, sind folgende Voraussetzungen erforderlich:

Ein Bundesschatz-Konto kann ausschließlich elektronisch auf der Website „www.bundesschatz.at“ mittels ID Austria (mit Vollfunktion) unter Angabe entsprechender Daten (siehe „Welche Angaben sind bei der Kontoeröffnung verpflichtend?“) eröffnet werden.

Mittels ID Austria (mit Vollfunktion) ist die Eröffnung eines Bundesschatz-Kontos über die Website www.bundesschatz.at in nur wenigen Schritten und innerhalb kürzester Zeit möglich.

Nach der erfolgreichen Kontoeröffnung mittels ID Austria (mit Vollfunktion) bekommen Sie eine Willkommens-E-Mail und Ihr Bundesschatz-Konto wird unmittelbar freigeschaltet. Im Anschluss daran können Sie Bundesschätze gleich erwerben, indem Sie von Ihrem Referenzkonto den gewünschten Betrag auf das Konto der Republik Österreich einzahlen.

Ja, Sie können mehrere Bundesschatz-Konten eröffnen. Somit haben Sie die Möglichkeit, für verschiedene Zwecke (z.B. private Anlage, Anlage für Gewinnfreibetrag gemäß § 10 Abs. 1 EStG) zu veranlagen.

Neben den von ID Austria übermittelten Daten müssen folgende Informationen angegeben werden:

  • Telefonnummer und E-Mail-Adresse (zum Zwecke der Kommunikation);
  • Referenzkonto (die Einzahlung erfolgt ausschließlich via Überweisung);
  • Bestätigung der Nutzung des Bundesschatz-Kontos auf eigene Rechnung;
  • Kennzeichnung als Politisch exponierte Person („PEP“) – falls zutreffend;
  • Angabe über die Herkunft der Geldmittel;
  • Bestätigung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), der Wertpapierbedingungen und der Datenschutzerklärung.

Das ist das Bankkonto (lautend auf Ihren Namen) bei einem in der EU ansässigen Kreditinstitut, welches Sie bei der Bundesschatz-Kontoeröffnung angeben müssen und über das sämtliche Zahlungen zwischen Ihnen und der Republik Österreich abgewickelt werden.

Gemäß § 6 Abs. 3 Z 1 FM-GwG hat der Kunde anzuführen, ob er auf eigene oder fremde Rechnung handelt. Derzeit kann ein Bundesschatz-Konto nur auf eigene Rechnung geführt werden.

Gemäß § 2 Z 6 FM-GwG ist eine politisch exponierte Person eine natürliche Person, die wichtige öffentliche Ämter ausübt oder ausgeübt hat. Hierzu zählen insbesondere:

  • Staatschefs, Regierungschefs, Minister, stellvertretende Minister und Staatssekretäre.
    Im Inland betrifft dies insbesondere den Bundespräsidenten, den Bundeskanzler und Mitglieder der Bundes- und Landesregierung;

  • Parlamentsabgeordnete oder Mitglieder vergleichbarer Gesetzgebungsorgane. Im Inland betrifft dies insbesondere die Abgeordneten des Nationalrates und des Bundesrates;

  • Mitglieder der Führungsgremien politischer Parteien. Im Inland betrifft dies insbesondere Mitglieder der Führungsgremien von im Nationalrat vertretenen politischen Parteien;

  • Mitglieder von obersten Gerichtshöfen, Verfassungsgerichtshöfen oder sonstigen hohen Gerichten, gegen deren Entscheidungen, von außergewöhnlichen Umständen abgesehen, kein Rechtsmittel mehr eingelegt werden kann. Im Inland betrifft dies insbesondere Richter des Obersten Gerichtshofs, des Verfassungsgerichtshofs und des Verwaltungsgerichtshofs;

  • Mitglieder von Rechnungshöfen oder der Leitungsorgane von Zentralbanken. Im Inland betrifft dies insbesondere den Präsidenten des Bundesrechnungshofes sowie die Direktoren der Landesrechnungshöfe und Mitglieder des Direktoriums der Österreichischen Nationalbank;

  • Botschafter, Geschäftsträger und hochrangige Offiziere der Streitkräfte. Im Inland sind hochrangige Offiziere der Streitkräfte insbesondere Militärpersonen ab dem Dienstgrad Generalleutnant;

  • Mitglieder der Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgane staatseigener Unternehmen. Im Inland betrifft dies insbesondere Unternehmen, bei denen der Bund mit mindestens 50 vH des Stamm-, Grund- oder Eigenkapitals beteiligt ist oder die der Bund alleine betreibt oder die der Bund durch finanzielle oder sonstige wirtschaftliche oder organisatorische Maßnahmen tatsächlich beherrscht;

  • Der Vorstand bzw. die Geschäftsführung bei Unternehmen, an denen ein Land mit mindestens 50 vH des Stamm-, Grund- oder Eigenkapitals beteiligt ist oder die ein Land alleine betreibt oder die ein Land durch finanzielle oder sonstige wirtschaftliche oder organisatorische Maßnahmen tatsächlich beherrscht (sofern der jährliche Gesamtumsatz eines solchen Unternehmens 1.000.000,00 € übersteigt; der sich nach den jährlichen Umsatzerlösen aus dem letzten festgestellten Jahresabschluss bestimmt);

  • Direktoren, stellvertretende Direktoren und Mitglieder des Leitungsorgans oder eine vergleichbare Funktion bei einer internationalen Organisation.

Keine der unter lit. a bis h genannten öffentlichen Funktionen umfasst Funktionsträger mittleren oder niedrigeren Ranges.

Gemäß § 6 Abs. 1 Z 4 FM-GwG umfassen die Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden: Einholung und Überprüfung von Informationen über die Herkunft der eingesetzten Mittel; solche Informationen können unter anderem die Berufs- bzw. Geschäftstätigkeit, das Einkommen bzw. das Geschäftsergebnis oder die allgemeinen Vermögensverhältnisse des Kunden und seiner wirtschaftlichen Eigentümer umfassen. Stammen die Geldmittel aus mehreren Herkunftsquellen, ist jene Herkunft anzugeben, aus welcher der überwiegende Anteil stammt.

Ja, Bundesschatz ist eine mündelsichere Veranlagung.

Aktuell können nur Einzelkonten eröffnet werden. Zu einem späteren Zeitpunkt wird jedoch die Eröffnung eines Gemeinschafts-Bundesschatz-Kontos möglich sein. Es wird vorausgesetzt, dass alle Kontoinhaber volljährige, natürliche und geschäftsfähige Personen sind, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder Wohnsitz innerhalb der EU haben.

Nur Privatpersonen („natürliche Personen“) können ein Bundesschatz-Konto eröffnen.

Aktuell ist die Eröffnung eines Treuhand-Bundesschatz-Kontos über die Applikation nicht möglich. Diese Option wird für Rechtsanwälte und Notare in Form von Anderkonten zu einem späteren Zeitpunkt möglich sein.

Auf unserer Website unter „Häufige Fragen“ oder im Bundesschatz-Konto unter „Hilfe“ finden Sie ausführliche Antworten auf Ihre Fragen. Sollten Sie darüber hinaus Fragen haben, sind wir gerne für Sie per E-Mail unter kontakt@bundesschatz.at, über das „Postfach“ im Bundesschatz-Konto oder telefonisch unter der Telefonnummer +43 1 513 84 11 erreichbar.

Bundesschatz-Konto

Über Ihr Bundesschatz-Konto lassen sich folgende Aktionen tätigen und Informationen abrufen:

  • Anlegen von Bundesschatz-Konten;
  • Details über den aktuellen Stand Ihrer Veranlagungen mitsamt Verzinsung jederzeit einsehen;
  • Auftragserteilung zu Ihren Veranlagungen wie beispielsweise Auszahlungen und Wiederveranlagungen;
  • Kontoauszüge und Berichte über Ein- und Auszahlungen Ihrer Veranlagungen;
  • Kontaktaufnahme mit dem Service-Center über das „Postfach“;
  • Aktualisierung personenbezogener Daten.

Sie können zu jeder Tageszeit in Ihr Bundesschatz-Konto einsteigen, indem Sie sich mittels ID Austria (mit Vollfunktion) über unsere Website www.bundesschatz.at einloggen.

Um eine Überweisung mittels QR-Codes zu tätigen, nutzen Sie die in Ihrer Banking-App vorgesehene Funktion und scannen Sie den Code ab. Anschließend wird ein Auftrag eröffnet, in dem Empfänger, IBAN und Zahlungsreferenz bereits angegeben sind. Ergänzen Sie nun lediglich den gewünschten Geldbetrag und bestätigen Sie die Überweisung.

Wenn Sie über keinen Online Banking-Zugang verfügen, können Sie in Bankfilialen Überweisungsaufträge erteilen. Sie können:

  • einen Erlagschein händisch ausfüllen und in einer Bankfiliale am Schalter abgeben oder bei Selbstbedienungsterminals einreichen;
  • ein elektronisches Überweisungsformular am Selbstbedienungsterminal ausfüllen;
  • den QR-Code, der Ihnen in Ihrem Bundesschatz-Konto beim gewünschten Bundesschatz angezeigt wird, in Bankfilialen am Schalter vorlegen oder bei Selbstbedienungsterminals eigenständig einscannen.

Wenn Sie in Ihrem Bundesschatz-Konto unter „Geld anlegen“ den gewünschten Bundesschatz öffnen, werden Ihnen unter „Überweisung“ die Bankdaten der Republik Österreich sowie die entsprechende Zahlungsreferenz vorgegeben. Diese können Sie nun einzeln mittels des Kopiersymbols rechts in der Zeile kopieren und in Ihrer Banking-App einfügen.

Sollten Sie im Zuge einer Überweisung vergessen die entsprechende Laufzeit zu wählen, gilt die kürzeste auf der Website www.bundesschatz.at für den Einzahlungszeitpunkt veröffentlichte Zinsperiode als die von Ihnen beauftragt (aktuell ist das 1 Monat).

Sobald Ihre Überweisung auf Ihrem Bundesschatz-Konto einlangt, können Sie den getätigten Kauf im „Überblick“ Ihres Bundesschatz-Kontos sehen. In der Regel dauert dies, abhängig von den Konditionen Ihres Kreditinstitutes, einen Bankarbeitstag ab dem Zeitpunkt Ihrer Überweisung.

Die aktuellen Werte Ihrer Veranlagungen sind in Ihrem Bundesschatz-Konto im „Überblick“ dargestellt.

In Ihrem Bundesschatz-Konto sind die Zinssätze bei den jeweiligen Veranlagungen einsehbar.

Es ist nicht möglich, eine bestehende Position zu erhöhen.

Beim Kauf eines Produktes (mittels Angabe in der Zahlungsreferenz bei der Überweisung) oder während der Laufzeit (im Bundesschatz-Konto bei der jeweiligen Position), haben Sie die Möglichkeit zwischen „Auszahlung“ und „Wiederveranlagung“ zu wählen.
Sofern Sie die Option „Auszahlung“ gewählt haben, wird Ihr Kapital plus Zinsen abzüglich KESt am Ende der Laufzeit auf das von Ihnen bekanntgegebene Referenzkonto überwiesen. Ihre Bank erhält den Betrag am Fälligkeitstag gutgeschrieben.
Sofern Sie die Option „Wiederveranlagung“ gewählt haben, wird Ihr Kapital plus Zinsen abzüglich KESt weiterhin mit demselben Produkt veranlagt.

Ja, alle Aufträge können bis spätestens einen Bankarbeitstag vor dem nächsten Laufzeitende beliebig oft geändert werden.

Sofern Sie im Verwendungszweck Auszahlung („AUSZ“) angegeben haben oder die Auszahlung in Ihrem Bundesschatz-Konto bei der jeweiligen Veranlagung aktiviert haben, wird Ihr Kapital plus Zinsen abzüglich KESt am Ende der Laufzeit auf Ihr Referenzkonto überwiesen. Ihre Bank erhält den Betrag am Fälligkeitstag gutgeschrieben.

Nein, Informationen betreffend Ihrem Kontostand können Sie im „Überblick“ Ihres Bundesschatz-Kontos entnehmen. Dort haben Sie die Möglichkeit, unter „Berichte“ einen Kontoauszug und Berichte über Ein- und Auszahlungen herunterzuladen und zu drucken.

Im Bundesschatz-Konto unter „Konto“ sind Ihre persönlichen Kontodaten einsehbar. Folgende Daten können Sie nachträglich ändern:

  • Name Ihres Bundesschatz-Kontos, sollten Sie über mehrere Bundesschatzkonten verfügen
  • Referenzkonto
  • Herkunft der Geldmittel
  • Politisch exponierte Person („PEP“)
  • Telefonnummer
  • E-Mail-Adresse

Ja, im Bundesschatz-Konto unter „Konto“ kann das Referenzkonto nachträglich geändert werden. Sobald Sie die Änderung gespeichert haben, wird Ihr aktuelles Konto für zukünftige Transaktionen verwendet.

Nein, pro Bundesschatz-Konto kann nur ein Referenzkonto angegeben werden. Das Referenzkonto muss zudem auf Ihren Namen lauten.

Ja, in Ihrem Bundesschatz-Konto unter „Konto“ können Sie die Herkunft der Geldmittel, wenn erforderlich, nachträglich ändern. Stammen die Geldmittel aus mehreren Herkunftsquellen, ist jene Herkunft anzugeben, aus welcher der überwiegende Anteil stammt.

Ja, in Ihrem Bundesschatz-Konto unter „Konto“ können Sie Ihren „PEP“ Status, wenn erforderlich, nachträglich ändern.

Sie erhalten eine Bestätigungs-E-Mail beim Erwerb, bei Wiederveranlagung und bei Auszahlung sowie eine Erinnerungs-E-Mail drei Bankarbeitstage vor Ende der von Ihnen gewählten Laufzeit des entsprechenden Auftrags.

Ja, in Ihrem Bundesschatz-Konto unter „Konto“, können Sie mittels Deaktivierung der Checkbox „Mitteilungen auch per E-Mail erhalten“ die automatischen E-Mail-Benachrichtigungen abbestellen.

Standardmäßig wird Ihre Nutzung nicht aufgezeichnet. Erst mit Ihrer Zustimmung verwenden wir Cookies, um personenbezogene Daten, wie Ihren Besuch auf unserer Website, IP-Adressen und Cookie-Identifikatoren zu speichern. Sofern Sie die Cookies akzeptieren, erfolgt die Aufzeichnung Ihrer Nutzung.

Sie können sich im Bundesschatz-Konto unter „Konto“ mit dem Abmelde-Button abmelden.

Nein, nach 15 Minuten Inaktivität erfolgt eine automatische Abmeldung vom System.

Konditionen

Die Kontoeröffnung und -führung sind gebühren- und spesenfrei und somit völlig kostenlos.

Nein, egal welche Transaktionen Sie auf Ihrem Bundesschatz-Konto durchführen, es werden Ihnen keinerlei Spesen oder Gebühren verrechnet.

Sie veranlagen zu dem Zinssatz, der zum Zeitpunkt des Zahlungseingangs gültig ist. Sämtliche Zinssätze werden täglich fixiert.

Auf der Website werden unter „Laufzeiten und Zinssätze“ bis 10:00 Uhr die Zinssätze des jeweiligen Bundesschatzes für den aktuellen Valutatag angezeigt. Ab 10:00 Uhr werden die Zinssätze für den darauffolgenden Bankarbeitstag angegeben.

In Ihrem Bundesschatz-Konto werden unter „Überblick“ bis 10:00 Uhr die Zinssätze des jeweiligen Bundesschatzes für den aktuellen Valutatag sowie der Zinssatz des darauffolgenden Bankarbeitstages angegeben. Ab 10:00 Uhr werden die Zinssätze für die darauffolgenden zwei Bankarbeitstage angegeben.

Eine Überweisung von Ihrem Gehalts- oder Girokonto („Referenzkonto“) auf Ihr Bundesschatz-Konto nimmt in der Regel ein bis zwei Bankarbeitstage in Anspruch. Da die Dauer des Geldtransfers von unserer Seite nicht beeinflussbar ist - und sich nach den von Ihnen mit Ihrem Geldinstitut vereinbarten Konditionen richtet - geben wir Ihnen für jede Laufzeit jeweils zwei Zinssätze bekannt. Der als erster angeführte Zinssatz wird angewendet, wenn Ihr Geld nach einem Bankarbeitstag bei uns einlangt, der als zweiter angeführte Zinssatzkommt zur Anwendung, wenn Ihr Geld erst nach zwei Bankarbeitstagen bei uns einlangt.

Nein, einer der Vorteile der Bundesschätze liegt darin, dass bereits ab dem Mindesteinzahlungsbetrag von 100,00 € faire, kompetitive Zinsen bezahlt werden. Die Höhe Ihres Zinssatzes hängt nicht von der Höhe Ihres Veranlagungsbetrags ab.

Ja, einer der großen Vorteile bei Bundesschatz ist die transparente Berechnung der Zinsen, die Ihnen am letzten Tag der von Ihnen gewählten Laufzeit gutgeschrieben werden.

Für Laufzeiten bis zu einem Jahr (1 Monat, 6 Monate, 12 Monate) wird die allgemeine Zinsformel, für Laufzeiten über einem Jahr (4 und 10 Jahren) wird die allgemeine Zinseszinsformel für die Berechnung der Zinsen herangezogen.

Allgemeine Zinsformel:
Berechnung für Laufzeiten bis zu einem Jahr (1 Monat, 6 Monate, 12 Monate)

Allgemeine Zinsformel

Beispiel:
Kapital: 10.000,00 €
Zinssatz: 3,25 %
Zinstage: werden anhand der Anzahl der tatsächlichen Tage berechnet
Zinsperiode: 6 Monate von 06.05.2024 bis 06.11.2024 (184 Zinstage)

Allgemeine Zinsformel - Beispiel


Allgemeine Zinseszinsformel:
Berechnung für Laufzeiten von 4 und 10 Jahren

Allgemeine Zinseszinsformel

Beispiel:
Kapital: 10.000,00 €
Zinssatz: 2,50 %
Zinstage: werden anhand der Anzahl der tatsächlichen Tage berechnet
Zinsperiode: 10 Jahre von 06.05.2024 bis 06.05.2034 (3652 Zinstage)

Allgemeine Zinseszinsformel - Beispiel

Der Zinssatz ist für die gesamte von Ihnen gewählte Laufzeit garantiert und ändert sich nicht.

Sie erhalten den Zinssatz, der für das von Ihnen gewählte Produkt zum Zeitpunkt der Wiederveranlagung gilt.

Ja, gemäß § 27a EStG wird die vorgeschriebene Kapitalertragsteuer (KESt) in Höhe von 27,5 % für Einkünfte aus Wertpapieren von Personen, die ihren ordentlichen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben, automatisch einbehalten.

Nein, aufgrund des Fixzinssatzes und der direkten Veranlagung bei der Republik Österreich sind Verluste bei Bundesschatz ausgeschlossen.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) für den Erwerb von Bundeswertpapieren der Republik Österreich sowie die entsprechenden Wertpapierbedingungen können Sie in Ihrem Bundesschatz-Konto unter „Hilfe“ in dem Abschnitt „Links“ einsehen.

Änderungen der AGB werden dem Kunden mindestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Inkrafttretens angeboten. Dabei werden die betroffenen Bestimmungen der AGB und die dazu vorgeschlagenen Änderungen gegenübergestellt. Die Gegenüberstellung und die vollständige Fassung der neuen AGB werden auf der Website von Bundesschatz veröffentlicht. Die Zustimmung des Kunden zu den vorgeschlagenen AGB-Änderungen gilt als erteilt, wenn bei der Registerstelle vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Inkrafttretens der angebotenen Änderungen kein Widerspruch des Kunden einlangt. Das Änderungsangebot und die Gegenüberstellung werden dem Kunden über das Bundesschatz-Konto zugestellt. Über die Zustellung in das „Postfach“ Ihres Bundesschatz-Kontos werden Sie gesondert per E-Mail an die von Ihnen bekanntgegebene E-Mail-Adresse benachrichtigt.

Sobald das Service-Center vom Ableben des Kontoinhabers Kenntnis erlangt, erfolgt eine sofortige Sperre des Kontos bis zur Abhandlung der Verlassenschaft. Dispositionen sind erst bei Vorliegen eines rechtskräftigen Einantwortungsbeschlusses möglich.

Sicherheit und Technik

Das Bundesschatz-Konto ist so konzipiert, dass es auf allen Smartphones, Tablets und Computern mit gängigen Internet Browsern aufrufbar ist, auf denen ID Austria unterstützt wird.

Das Bundesschatz-Konto verwendet ID Austria als Authentifizierungsmethode. Durch die erneute Anmeldung bestätigen Sie Ihre Identität und stellen somit sicher, dass kein Dritter Zugriff auf Ihr Konto erlangen kann.

Ja, Sie können das Bundesschatz-Konto auf mehreren Geräten einsehen und nutzen.

Ja, es ist möglich, das Bundesschatz-Konto als Web-App im Startbildschirm Ihres Smartphones oder Tablets zu integrieren. Das Bundesschatz-Konto kann somit wie eine native App genutzt werden. Die Einrichtung einer Web-App unterscheidet sich je nach Betriebssystem:

Einrichtung auf iOS:
Loggen Sie sich zunächst über den Safari-Browser in Ihrem Bundesschatz-Konto ein. Anschließend klicken Sie auf das „Teilen“-Symbol und wählen Sie die Option „Zum Home-Bildschirm“. Es öffnet sich eine Maske, in der Sie der Web-App einen Namen zuweisen können oder den Standard-Namen „Bundesschatz“ durch "Hinzufügen" bestätigen können. Die Bundesschatz-Web-App befindet sich nun auf Ihrem Startbildschirm.

Einrichtung auf Android:
Chrome: Loggen Sie sich zunächst über den Chrome-Browser in Ihrem Bundesschatz-Konto ein. Klicken Sie auf das Menü-Symbol, „Seite hinzufügen“ und anschließend auf „zum Starbildschirm hinzufügen“. Nachdem Sie diesen Vorgang bestätigt haben, befindet sich die Bundesschatz-Web-App auf Ihrem Startbildschirm.

Firefox: Loggen Sie sich zunächst über den Firefox-Browser in Ihrem Bundesschatz-Konto ein. Klicken Sie auf das Drei-Punkte-Menü und anschließend auf „zum Starbildschirm hinzufügen“. Nachdem Sie diesen Vorgang bestätigt haben, befindet sich die Bundesschatz-Web-App auf Ihrem Starbildschirm.

Das Bundesschatz-Konto basiert auf den neuesten Sicherheitsstandards. Durch die Authentifizierung mittels ID Austria ist das Bundesschatz-Konto bestens gegen den Zugriff Dritter geschützt.

Eine erfolgreiche Anmeldung ist abhängig von Ihrer ID Austria. Auf Ihrem neuen Smartphone müssen Sie die App „Digitales Amt“ erneut herunterladen und Ihre ID Austria hinzufügen. Sobald Sie diesen Vorgang durchgeführt haben, können Sie sich wieder in Ihrem Bundesschatz-Konto anmelden.

Sofern Ihre Login-Daten für ID Austria nur Ihnen bekannt sind, kann kein Dritter in Ihr Bundesschatz- Konto einsteigen und somit auch keine Auszahlungen beauftragen.

Sofern die Login-Daten für Ihre ID Austria nur Ihnen bekannt sind, kann kein Dritter in Ihr Bundesschatz- Konto einsteigen. Nichtsdestotrotz müssen Maßnahmen gesetzt werden, um potenzielle Sicherheitsrisiken zu minimieren. Das bestehende Smartphone muss für Ihre ID Austria deaktiviert werden, um Identitätsdiebstahl zu verhindern. Hierfür wenden Sie sich bitte an den Widerrufsdienst der A-Trust. Die Telefonnummer hierfür finden Sie unter https://www.a-trust.at/de/support/Widerrufsdienst/

Um sich vor Phishing zu schützen, können Sie folgende Maßnahmen ergreifen:

  • stellen Sie sicher, dass die Software Ihres Gerätes auf dem aktuellsten Stand ist;
  • kontaktieren Sie im Zweifel unser Service-Center per E-Mail unter kontakt@bundesschatz.at, über das „Postfach“ im Bundesschatz-Konto oder telefonisch unter +43 1 513 84 11;
  • geben Sie niemals persönliche Daten per E-Mail preis;
  • überprüfen Sie die Adressleiste in Ihrem Browser und vergewissern Sie sich, dass Sie die richtige Seite besuchen.

Folgende Kriterien sind hilfreich bei der Erkennung von Phishing E-Mails:

  • der Text der Nachricht gibt einen dringenden Handlungsbedarf vor;
  • Drohungen kommen zum Einsatz;
  • Sie werden aufgefordert, vertrauliche Daten, wie Passwörter o.Ä. einzugeben;
  • die Nachricht kommt zwar von einer Person oder Organisation, die Ihnen bekannt ist, das Anliegen des Absenders kommt Ihnen trotzdem ungewöhnlich vor.

Persönliche Daten

Es werden Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Hauptwohnsitz bzw. Meldeadresse, Geschlecht, Unterschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Bankdaten (IBAN, BIC, Kontoinhaber) und das aktuellste von Ihnen bekannte Foto (z.B. Passfoto, Führerscheinfoto) verarbeitet.

Ihre Datensicherheit ist unser höchstes Anliegen. Unser erklärtes Ziel ist es, alle erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zu treffen, um die Sicherheit der Datenverarbeitung zu gewährleisten und Ihre personenbezogenen Daten entsprechend zu verarbeiten, dass sie vor Zugriffen durch unbefugte Dritte geschützt sind.

Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt gemäß den Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) und des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG) in der jeweils geltenden Fassung, die für Bundesschatz verpflichtend einzuhalten sind.

Wir behandeln Ihre Daten streng vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften, sodass grundsätzlich nur Mitarbeiter der Registerstelle Zugriff auf Ihre persönlichen Daten erhalten, die diese zur Erfüllung der vertraglichen und gesetzlichen Pflichten sowie aufgrund berechtigter Interessen benötigen.
Der Komplexität heutiger Datenverarbeitungsprozesse ist es geschuldet, dass wir uns mitunter Dienstleistern bedienen und diese mit der Verarbeitung Ihrer Daten beauftragen.
Die Republik Österreich unterliegt als Registerstelle einer Vielzahl von Rechtsvorschriften, was im Bedarfsfall dazu führen kann, dass Verwaltungsbehörden, Gerichten, der Geldwäschemeldestelle oder Notaren personenbezogene Daten unserer Kunden offengelegt werden müssen. In all diesen Fällen achten wir jedoch stets darauf, dass die gesetzlichen Grundlagen eingehalten werden und der Schutz Ihrer Daten gewahrt bleibt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten, soweit erforderlich, für die Dauer der gesamten Geschäftsbeziehung (von der Anbahnung, Abwicklung bis zur Beendigung eines Vertrags) sowie gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten, die sich u.a. aus der Bundesabgabenordnung (§ 132 BAO) ergeben. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Sie haben jederzeit das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung Ihrer gespeicherten Daten, ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit gemäß den Voraussetzungen des Datenschutzrechts, das Sie an den Datenschutzbeauftragten von Bundesschatz richten können. Sollten Sie einen Antrag stellen, ist hierfür ein Identitätsnachweis erforderlich, um den Schutz Ihrer Daten sicherstellen zu können. Gerne können Sie uns für datenschutzrechtlichen Fragen und Anliegen unter der E-Mail-Adresse datenschutz@oebfa.at kontaktieren.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

ID Austria

Die ID Austria ist ein kostenloses digitales Identifikationssystem, das als elektronische Alternative zu herkömmlichen Ausweisen, wie bspw. Reisepass, Personalausweis oder Führerschein dient. Somit kann ID Austria einerseits in Online-Verfahren für das Login als digitaler Ausweis eingesetzt werden, andererseits elektronisch damit unterschrieben werden.

Ohne ID Austria (mit Vollfunktion) kann kein Bundesschatz-Konto eröffnet werden, da die Authentifizierung Ihrer Person ausschließlich über ID Austria erfolgt. Weitere Informationen zur ID Austria (inkl. Registrierungsmöglichkeiten) finden Sie auf der Website der ID Austria.

Die ID Austria ist ein digitales Identifikationssystem, welches als elektronische Alternative zu herkömmlichen Ausweisen, wie bspw. dem Führerschein, dient. Diese Art der Legitimation hat große Vorteile in Bezug auf die Sicherheit gegenüber anderen Legitimationsarten. Zum einen entspricht die ID Austria höchsten Sicherheits- und Datenschutzstandards, zum anderen müssen bestimmte Kundendaten durch Sie bzw. uns nicht nochmals erhoben werden, da diese von der ID Austria zur Verfügung gestellt werden.

Die Voraussetzungen für die ID Austria sind:

  • vollendetes 14. Lebensjahr;
  • ein Smartphone und die Installation der App „Digitales Amt“ oder ein alternativ geeigneter Authentifizierungsfaktor;
  • eine behördliche Registrierung, sofern kein Online-Umstieg möglich ist.

Weitere Informationen hierfür finden Sie auf der Website der ID Austria.

Alternativ zur Registrierung mit Smartphone, können Sie Ihre ID Austria auch mit einem FIDO-Sicherheitsschlüssel registrieren und verwenden.

Österreichische Staatsbürger, die ID Austria beantragen möchten, können sich direkt an die zuständigen Registrierungsbehörden wenden. Weitere Informationen zu den Registrierungsbehörden finden Sie auf der Website der ID Austria.

Sofern keine österreichische Staatsbürgerschaft vorliegt, besteht die Möglichkeit, die ID Austria bei den jeweiligen Landespolizeidirektionen zu beantragen. Voraussetzungen dafür sind, die Vollendung des 14. Lebensjahres und ein Inlandsbezug, wie etwa ein Beschäftigungsverhältnis oder eine Geschäftstätigkeit in Österreich.
Beim Registrierungstermin vorzulegen sind:

  • ein aktuelles Passfoto;
  • ein Reisepass bzw. Personalausweis;
  • ein Bestätigungsdokument für den jeweiligen Inlandsbezug (z.B. Meldebestätigung, Studierendenausweis, Bestätigung des Arbeitgebers).

Die Basisfunktion der ID Austria bietet alle Funktionen der Handy-Signatur und ermöglicht zudem Signaturen mittels SMS-TAN.
Die Vollfunktion der ID Austria bietet zusätzlich zu den Funktionen der Handy-Signatur neue Einsatzmöglichkeiten, wie etwa die Ausweisfunktion am Smartphone und eine EU-weite Anerkennung.

Es gibt zwei Optionen Ihre ID Austria auf ID Austria (mit Vollfunktion) aufzuwerten. Entscheidend ist, ob die ursprüngliche Ausstellung Ihrer Handy-Signatur durch eine behördliche Registrierungund somit eine behördliche Identifizierung stattgefunden hat.

Wurde Ihre Handy-Signatur behördlich registriert (z.B. bei einem Magistrat, einer Bezirkshauptmannschaft oder über FinanzOnline), kann online eine Aufwertung zur ID Austria (mit Vollfunktion) durchgeführt werden, indem Sie die Ausweisnummer Ihres gültigen österreichischen Reisepasses oder Personalausweises eingeben. Die Aufwertung wird im Zuge der Umstellung auf ID Austria mit Basisfunktion als zweiten Schritt angeboten.

Wurde Ihre Handy-Signatur nicht behördlich registriert (z.B. via A1, bei einem Postamt), ist für die Aufwertung auf ID Austria (mit Vollfunktion) ein Behördengang erforderlich.

Detaillierte Informationen finden Sie in der Registrierungsübersicht der ID Austria.

bundesschatz.at „alt“

Bei Bundesschatz handelt es sich um eine modernisierte Form des bis 2020 bestehenden Bundesschatzes (bundesschatz.at „alt“), für die ein gänzlich neues technisches System entwickelt wurde. Das neue Produkt entspricht den höchsten Standards hinsichtlich Benutzerfreundlichkeit, Sicherheit und Verfügbarkeit. Die Authentifizierung für das neue Produkt Bundesschatz ist ausschließlich über ID Austria (mit Vollfunktion) möglich.

Ja, sofern Sie bereits ein Bundesschatz-Konto bei dem neuen Produkt „Bundesschatz“ eröffnet haben, können wir Ihr bestehendes Kapital von Ihrem ursprünglichen bundesschatz.at-Konto mit den aktuell gültigen Zinssätzen transferieren. In diesem Fall kontaktieren Sie uns bitte telefonisch unter der Telefonnummer +43 676 632 56 41 (Hotline Service-Center für bundesschatz.at „alt“).