Mündelsichere Veranlagung für Vertreter von Erwachsenen und Minderjährigen

Als Erwachsenenvertreter oder gesetzlicher Vertreter einer minderjährigen Person tragen Sie eine besondere Verantwortung: Sie verwalten fremdes Vermögen treuhändig und müssen dabei höchste Sorgfalt walten lassen.

Das österreichische Recht schreibt vor, dass sogenannte Mündelgelder besonders sicher angelegt werden müssen. Bundesschatz bietet Ihnen hierfür die ideale Lösung mit maximaler Sicherheit, voller Transparenz und ohne versteckte Kosten.

Erfahren Sie hier, was mündelsichere Veranlagungen sind, warum Bundesschätze diese Anforderungen erfüllen und wie Sie ein Vertreterkonto eröffnen können.

Ihre Vorteile mit Bundesschatz

100% Sicherheit für die gesamte Anlage
Direkte Veranlagung in Wertpapiere der Republik Österreich
Attraktive Fixverzinsung
Verlässliche Zinserträge ohne jeglichem Kursrisiko
Höherer Ertrag durch Zinseszinseffekt
Automatische Wiederveranlagung der jährlich anfallenden Zinsen
Steuereinfache Abwicklung
Automatisierte Entrichtung der Kapitalertragsteuer (KESt)
Keine Gebühren, keine Kosten
Kostenlose Durchführung sämtlicher Transaktionen
Grüne Direktveranlagung
Ausschließliche Finanzierung von nachhaltigen Projekten
Einfacher Zugang mit ID Austria
Rascher und sicherer Zugriff auf das Bundesschatz-Konto
Unkomplizierte Bedienung
Intuitive Nutzung durch hohe Benutzer­freund­lichkeit

Was sind mündelsichere Veranlagungen?

Mündelsichere Veranlagungen sind Anlageformen, die vom Gesetzgeber als besonders sicher eingestuft werden und für die Anlage von Mündelgeldern verwendet werden dürfen.

Der Begriff „Mündel“ bezeichnet historisch eine Person, die unter gesetzlicher Vormundschaft oder Vertretung steht. Heute umfasst dies vor allem Minderjährige und Personen unter Erwachsenenvertretung.

Das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) definiert genau, welche Geldanlageformen als mündelsicher gelten. Ziel dieser Regelung ist es, das Vermögen der vertretenen Person vor Verlusten zu schützen. Mündelsichere Veranlagungen zeichnen sich durch folgende Merkmale aus:

Höchste Sicherheit
Minimales bis kein Risiko eines Kapitalverlusts
Verlässliche Erträge
Planbare und stabile Verzinsung
Gesetzliche Anerkennung
Ausdrücklich im ABGB als mündelsicher definiert

Für Vertreter bedeutet dies: Sie dürfen Mündelgelder nur in Anlageformen investieren, die diese gesetzlichen Anforderungen erfüllen.

Sind Bundesschätze mündelsicher?

Bundesschatzscheine gelten gemäß § 217 Z 1 ABGB als mündelsicher und eignen sich für Erwachsenenvertreter und Vertreter von minderjährigen Personen für die mündelsichere Anlage.

Mit Bundesschatz veranlagen Sie Mündelgelder direkt bei der Republik Österreich. Durch die fixe Verzinsung vermeiden Sie jegliches Kursrisiko für die von Ihnen vertretene Person und wissen schon heute, wie viel diese am Ende der Laufzeit erhält. Fünf Produkte stehen zur Auswahl.

Klassische Bundesschätze:

1 Monat

12 Monate

10 Jahre

Grüne Bundesschätze:

6 Monate

Grün

4 Jahre

Grün

Ihre Vorteile mit Vertreter­konten

Mündelsicher
Bundesschatz­scheine sind gemäß § 217 Z 1 ABGB sowie den Vorgaben der FMA entsprechend mündelsicher
Unbürokratisch
Keine gerichtliche Genehmi­gung für einzelne Veranlagun­gen, Wiederveranlagung oder Produktwechsel erforderlich
Sicherheitsorientiert
Möglichkeit einer Sperre und Auszahlung nur mit Gerichts­beschluss
Depotunabhängig
Anders als bei herkömmlichen Bundesanleihen ist keine Depoteröffnung erforderlich
Flexibel
Möglichkeit der vorzeitigen Rückzahlung noch vor Laufzeit­ende
Kostenfrei
Bei Vertreter­konten fallen weder Spesen noch Gebühren an
Archivierbar
Onlineabfrage von aktuellen und historischen Berichten
Datenschutzgetrieben
Strenge Trennung von privaten Daten des Vertreters und den Daten als Vertreter durch Dashboard-Funktion
Analog
Auf Wunsch ausschließlich telefonische oder postalische Kontoverwaltung

Wie erfolgt die Kontoeröffnung?

Konto­eröffnung mit digitaler Konto­verwaltung

Diese Form der Konto­verwaltung beinhaltet einen direkten Onlinezugang für Ihr Vertreter­konto. Voraussetzung dafür ist, dass Sie als Privatperson bereits ein digitales Bundesschatz-Konto mit der ID Austria eröffnet haben oder eines eröffnen werden.

Die Konto­eröffnung erfolgt ausschließlich elektronisch auf unserer Website mittels ID Austria. Um Ihr Vertreter­konto digital zu verwalten, sind folgende Schritte erforderlich:

1
Antrag zur Eröffnung ausfüllen
Sie füllen den „Antrag zur Eröffnung eines Bundesschatz-Kontos durch den Vertreter einer minder­jährigen Person oder durch den Erwachsenenvertreter einer vertretenen Person“ aus und unterschreiben diesen (Unterschrift auch mit digitaler Signatur möglich).
2
Antrag zur Übertragung ausfüllen
Sie füllen den „Antrag zur Übertragung der Verwaltung des analogen Bundesschatz-Kontos auf ein mittels ID Austria geführtes Bundesschatz-Konto“ aus und unterschreiben diesen (Unterschrift auch mit digitaler Signatur möglich).
3
Anträge zurücksenden
Sie retournieren die Anträge unterfertigt im Original zusammen mit einer Kopie der jeweiligen am Antrag angeführten Unterlage postalisch an das Service-Center für Bundesschatz oder digital signiert mit einer Kopie der jeweiligen Unterlage, welche am Antrag angeführt ist, per E-Mail an kontakt@bundesschatz.at.

Kontoeröffnung mit analoger Konto­verwaltung

Diese Form der Konto­verwaltung beinhaltet keinen direkten Onlinezugang für Ihr Vertreter­konto und ist ausschließlich telefonisch oder postalisch möglich.

Um Ihr Vertreter­konto analog zu verwalten, sind folgende Schritte erforderlich:

2
Antrag zurücksenden
Sie retournieren den Antrag unterfertigt im Original zusammen mit einer Kopie der jeweiligen am Antrag angeführten Unterlage postalisch an das Service-Center für Bundesschatz.

Vorzulegende Unterlagen

Abhängig davon, ob Sie Bundesschatz als Erwachsenen­vertreter­konto oder als Vertreter einer minderjährigen Person nutzen, sind unterschiedliche Unterlagen erforderlich.

Unterlagen für Minderjährigen-Konten:

Kopie des Lichtbildausweises
Ausweis der vertretenen Person und des Vertretungs­berechtigten
Nachweise für gesetzliche oder gerichtliche Vertretungsberechtigung
Zum Beispiel: Geburtsurkunde des Minderjährigen, Scheidungsvergleich / Obsorgebeschluss (soweit erforderlich, jeweils mit Rechtskraftbestätigung)

Unterlagen für Erwachsenen­vertretung:

Kopie des Lichtbildausweises
Ausweis der vertretenen Person und des Vertretungs­berechtigten
Gerichtliche Erwachsenen­vertretung
Gerichtlicher Beschluss über die Bestellung zum Erwachsenenvertreter
Gerichtliche Erwachsenen­vertretung durch einen Erwachsenen­schutz­verein
Gerichtlicher Beschluss über die Bestellung / Vereinsurkunde
Gesetzliche Erwachsenen­vertretung
Registrierungsauszug aus dem Österreichischen Zentralen Vertretungs­verzeichnis (ÖZVV)
Gewählte Erwachsenen­vertretung
Schriftliche Vereinbarung der Parteien (vor Erwachsenen­schutz­verein, Notar oder Rechtsanwalt), Registrierungs­bestätigung aus dem ÖZVV
Vorsorgevollmacht
Schriftliche Vereinbarung der Parteien, Bestätigung über den Eintritt des Vorsorgefalls aus dem ÖZVV

Weiterer Ablauf

Nach Einlangen der Unterlagen beim Service-Center für Bundesschatz erfolgt die Überprüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Anschließend erfolgt die Eröffnung des Vertreterkontos bei Bundesschatz.

Sie erhalten eingeschrieben per Post die Bundesschatz-Konto­eröffnungs­bestätigung mit der Bundesschatz-Kontonummer sowie vorgedruckte Zahlscheine zugesandt. Bei digitaler Konto­verwaltung wird zusätzlich Ihr Vertreterkonto Ihrer ID Austria zugeordnet.