Erfahren Sie hier, was mündelsichere Veranlagungen sind, warum Bundesschätze diese Anforderungen erfüllen und wie Sie ein Vertreterkonto eröffnen können.
Mündelsichere Veranlagung für Vertreter von Erwachsenen und Minderjährigen
Als Erwachsenenvertreter oder gesetzlicher Vertreter einer minderjährigen Person tragen Sie eine besondere Verantwortung: Sie verwalten fremdes Vermögen treuhändig und müssen dabei höchste Sorgfalt walten lassen.
Das österreichische Recht schreibt vor, dass sogenannte Mündelgelder besonders sicher angelegt werden müssen. Bundesschatz bietet Ihnen hierfür die ideale Lösung mit maximaler Sicherheit, voller Transparenz und ohne versteckte Kosten.
Ihre Vorteile mit Bundesschatz
Was sind mündelsichere Veranlagungen?
Mündelsichere Veranlagungen sind Anlageformen, die vom Gesetzgeber als besonders sicher eingestuft werden und für die Anlage von Mündelgeldern verwendet werden dürfen.
Der Begriff „Mündel“ bezeichnet historisch eine Person, die unter gesetzlicher Vormundschaft oder Vertretung steht. Heute umfasst dies vor allem Minderjährige und Personen unter Erwachsenenvertretung.
Sind Bundesschätze mündelsicher?
Bundesschatzscheine gelten gemäß § 217 Z 1 ABGB als mündelsicher und eignen sich für Erwachsenenvertreter und Vertreter von minderjährigen Personen für die mündelsichere Anlage.
Klassische Bundesschätze:

1 Monat

12 Monate

10 Jahre
Grüne Bundesschätze:

6 Monate
