Nicht anwendbar ist der Gewinnfreibetrag auf nichtselbständige Einkünfte (z.B. Gehalt) oder Kapitalvermögen.
Gewinnfreibetrag bis zu 46.400 € mit Bundesschatz geltend machen
Unternehmer und Selbstständige können in Österreich bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen durch Geltendmachung des Gewinnfreibetrags ihre Steuerlast senken. Profitieren Sie bis zum Jahresende von der Möglichkeit, mit Bundesschatz einfach und sicher Steuern zu sparen.
Ihre Vorteile mit Bundesschatz
Was ist ein Gewinnfreibetrag?
Der Gewinnfreibetrag ist eine steuerliche Begünstigung, um einen Teil Ihres Gewinns von der Steuer zu befreien. Diese Maßnahme soll Investitionen fördern und die Eigenkapitalbildung von Unternehmen stärken.
Wer kann den Gewinnfreibetrag in Anspruch nehmen?
Den Gewinnfreibetrag können natürliche Personen mit Einkünften aus einer betrieblichen Tätigkeit nutzen. Dazu zählen insbesondere folgende Personengruppen:
Wie setzt sich der Gewinnfreibetrag zusammen?
Der Gewinnfreibetrag besteht aus dem Grundfreibetrag und dem investitionsbedingten Gewinnfreibetrag.
Berechnen Sie Ihren Gewinnfreibetrag
Gewinnfreibetrag 2025
Ihre perfekte Veranlagung
Der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag kann nur bei einem Jahresgewinn über 33.000 € geltend gemacht werden.
Für vorgenommene Berechnungen auf der Grundlage unserer technischen Angaben ist ausschließlich der Kunde selbst verantwortlich. Eine Haftung für die Richtigkeit dieser Berechnungen kann nicht übernommen werden. Die steuerliche Behandlung ist von den persönlichen Verhältnissen des Kunden abhängig. Bitte kontaktieren Sie Ihren Steuerberater für detaillierte Informationen. Das Service-Center für Bundesschatz ist nicht zur Steuerberatung befugt. Es ist darauf hinzuweisen, dass steuerrechtliche Vorteile künftigen Änderungen unterworfen sein können.
So nutzen Sie den Gewinnfreibetrag mit Bundesschatz
Voraussetzung für die Geltendmachung des investitionsbedingten Gewinnfreibetrags in Österreich ist eine vierjährige Haltedauer von geeigneten Veranlagungen gemäß § 14 Abs 7 Z 4 EStG, die dem Betriebsvermögen gewidmet sind.

4 Jahre
Der grüne Bundesschatz „4 Jahre“ mit der gesetzlich vorgeschriebenen Dauer von vier Jahren und einem Tag ist die perfekte Veranlagung, die den gesetzlichen Kriterien entspricht.
Um den Gewinnfreibetrag im Finanzjahr 2025 in Anspruch nehmen zu können, ist es wichtig, dass die Überweisung spätestens am 31.12.2025 auf dem Geldkonto der Republik Österreich bei der Österreichischen Nationalbank (IBAN: AT68 0010 0000 0011 1023) eingegangen ist und somit noch im Finanzjahr 2025 Ihrem Bundesschatz-Konto gutgeschrieben werden kann.