Gewinn­frei­betrag bis zu 46.400 € mit Bundesschatz geltend machen

Unternehmer und Selbstständige können in Österreich bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen durch Geltend­machung des Gewinn­frei­betrags ihre Steuerlast senken. Profitieren Sie bis zum Jahresende von der Möglichkeit, mit Bundesschatz einfach und sicher Steuern zu sparen.

Ihre Vorteile mit Bundesschatz

100% Sicherheit für die gesamte Anlage
Direkte Veranlagung in Wertpapiere der Republik Österreich
Attraktive Fixverzinsung
Verlässliche Zinserträge ohne jeglichem Kursrisiko
Höherer Ertrag durch Zinseszinseffekt
Automatische Wiederveranlagung der jährlich anfallenden Zinsen
Steuereinfache Abwicklung
Automatisierte Entrichtung der Kapitalertragsteuer (KESt)
Keine Gebühren, keine Kosten
Kostenlose Durchführung sämtlicher Transaktionen
Grüne Direktveranlagung
Ausschließliche Finanzierung von nachhaltigen Projekten
Einfacher Zugang mit ID Austria
Bundesschatz-Konto­eröffnung in lediglich 60 Sekunden
Unkomplizierte Bedienung
Intuitive Nutzung durch hohe Benutzer­freund­lichkeit

Was ist ein Gewinn­frei­betrag?

Der Gewinn­frei­betrag ist eine steuerliche Begünstigung, um einen Teil Ihres Gewinns von der Steuer zu befreien. Diese Maßnahme soll Investitionen fördern und die Eigenkapitalbildung von Unternehmen stärken.

Wer kann den Gewinn­frei­betrag in Anspruch nehmen?

Den Gewinn­frei­betrag können natürliche Personen mit Einkünften aus einer betrieblichen Tätigkeit nutzen. Dazu zählen insbesondere folgende Personengruppen:

Natürliche Personen
(Unternehmer) mit Einkünften aus Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit
Mitunternehmer
wie z.B. Gesellschafter einer OG oder KG in Höhe ihrer jeweiligen Gewinnbeteiligung
Geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH
mit einer Beteiligung > 25%, sofern sie Einkünfte aus selbständiger Arbeit erzielen
Aufsichtsräte, Stiftungs- und Vereinsvorstände
mit Einkünften aus einer betrieblichen Tätigkeit
Freiberufler
wie z.B. Ärzte, Steuerberater, Architekten, Rechtsanwälte, Zivilingenieure oder Apotheker
Sportler
mit Einkünften aus einer betrieblichen Tätigkeit
Land- und Forstwirte
selbst bei Pauschalierung Nutzung des Grundfreibetrags möglich

Nicht anwendbar ist der Gewinn­frei­betrag auf nichtselbständige Einkünfte (z.B. Gehalt) oder Kapitalvermögen.

Wie setzt sich der Gewinn­frei­betrag zusammen?

Der Gewinn­frei­betrag besteht aus dem Grund­frei­betrag und dem investitions­bedingten Gewinn­frei­betrag.

Bei einem Jahresgewinn bis 33.000 € steht ein Grund­frei­betrag von bis zu 4.950 € (das sind 15%) zur Verfügung, ohne dass eine Investition getätigt werden muss.

Bei einem Jahresgewinn über 33.000 € kann zusätzlich zum Grund­frei­betrag ein investitions­bedingter Gewinn­frei­betrag geltend gemacht werden. Dieser muss in bestimmte Wertpapiere (gemäß § 14 Abs 7 Z 4 EStG) veranlagt oder durch Investitionen in begünstigtes Anlagevermögen (das sind körperliche, abnutzbare Anlagegüter) gedeckt werden.

Mit steigendem Gewinn reduziert sich der Gewinn­frei­betrag staffelweise, wodurch sich ein Maximalausmaß von 46.400 € ergibt.

Gewinn Gewinn­freibetrag
< 33.000 € (Grundfreibetrag) 15%
33.000 - 178.000 € 13%
178.000 - 353.000 € 7%
353.000 - 583.000 € 4,5%
> 583.000 € 0%

Berechnen Sie Ihren Gewinn­frei­betrag

Gewinn­frei­betrag 2025

Ihre perfekte Veranlagung

Der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag kann nur bei einem Jahresgewinn über 33.000 € geltend gemacht werden.

Für vorgenommene Berechnungen auf der Grundlage unserer technischen Angaben ist ausschließlich der Kunde selbst verantwortlich. Eine Haftung für die Richtigkeit dieser Berechnungen kann nicht übernommen werden. Die steuerliche Behandlung ist von den persönlichen Verhältnissen des Kunden abhängig. Bitte kontaktieren Sie Ihren Steuerberater für detaillierte Informationen. Das Service-Center für Bundesschatz ist nicht zur Steuerberatung befugt. Es ist darauf hinzuweisen, dass steuerrechtliche Vorteile künftigen Änderungen unterworfen sein können.

So nutzen Sie den Gewinn­frei­betrag mit Bundesschatz

Voraussetzung für die Geltend­machung des investitions­bedingten Gewinn­frei­betrags in Österreich ist eine vierjährige Haltedauer von geeigneten Veranlagungen gemäß § 14 Abs 7 Z 4 EStG, die dem Betriebsvermögen gewidmet sind.

4 Jahre

Grün

Der grüne Bundesschatz „4 Jahre“ mit der gesetzlich vorgeschriebenen Dauer von vier Jahren und einem Tag ist die perfekte Veranlagung, die den gesetzlichen Kriterien entspricht.

Um den Gewinn­frei­betrag im Finanzjahr 2025 in Anspruch nehmen zu können, ist es wichtig, dass die Überweisung spätestens am 31.12.2025 auf dem Geldkonto der Republik Österreich bei der Österreichischen Nationalbank (IBAN: AT68 0010 0000 0011 1023) eingegangen ist und somit noch im Finanzjahr 2025 Ihrem Bundesschatz-Konto gutgeschrieben werden kann.