Service-Center
Bitte wählen Sie Ihr Anliegen aus:
Kontoeröffnung
Wenn beide Personen über eine ID Austria mit Vollfunktion verfügen, können Sie das Bundesschatz-Gemeinschaftskonto gemäß Punkt 6 der AGB in wenigen Schritten einrichten:
- Öffnen Sie als Kontoinhaber den Menüpunkt „Konto“ und klicken Sie unter „Gemeinschaftskonto“ auf „Gemeinschaftskonto einrichten“. Geben Sie Name und E-Mail-Adresse der Person ein, mit der Sie das Konto gemeinsam führen möchten. Diese erhält eine Einladung per E-Mail, die 14 Tage gültig ist.
- Folgt die eingeladene Person dem Link in der E-Mail, kann Sie die Einladung nach Überprüfung Ihrer Personendaten (Name, Geburtsdatum und Anschrift) akzeptieren. Verfügt diese Person über kein Bundesschatz-Konto, ergänzt sie im selben Schritt die notwendigen Personendaten.
- Sobald Ihre Einladung akzeptiert wurde, werden Sie als Kontoinhaber benachrichtigt. Folgen Sie dem Link in der E-Mail, um die Daten der eingeladenen Person zu überprüfen und das Gemeinschaftskonto zu aktivieren.
Ja, falls Sie über keine ID Austria mit Vollfunktion verfügen, finden Sie hier alle nötigen Dokumente, um ein Bundesschatz-Konto per Post zu eröffnen:
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Kontoeröffnungsantrag herunterladen
Sie können das PDF bequem direkt am Computer, Tablet oder Handy ausfüllen, bevor Sie es ausdrucken und unterschreiben. -
Begleitschreiben herunterladen
Dieses PDF beinhaltet ein Begleitdokument, ein Infoblatt sowie vier Anhänge. Es dient ausschließlich Ihrer Information und muss nicht ausgedruckt werden.
Laden Sie beide PDFs herunter und folgen Sie den Anweisungen im Begleitschreiben. Falls wir Ihnen die Dokumente per Post schicken sollen, kontaktieren Sie uns bitte.
Beim Bundesschatz-Konto per Post verfügen Sie über keinen Online-Kontozugang. Das bedeutet, die Verwaltung der Veranlagungen erfolgt ausschließlich postalisch oder telefonisch über das Service-Center.
Ja, Bundesschatz ist eine mündelsichere Veranlagung gemäß § 217 Abs. 1 ABGB. Als Vertreter einer erwachsenen oder minderjährigen Person können Sie somit ein Bundesschatz-Konto eröffnen.
Alle Vorteile eines Vertreterkontos sowie eine Anleitung zur Kontoeröffnung finden Sie unter: Mündelsichere Veranlagung für Vertreter von Erwachsenen und Minderjährigen
Nein, aktuell können nur Privatpersonen (natürliche Personen) und öffentliche Einheiten ein Bundesschatz-Konto eröffnen.
Veranlagung
Ja, eine Auszahlung vor Laufzeitende ist unter Abzug von Liquiditätskosten möglich. Die Höhe dieser Kosten finden Sie in den Details zur vorzeitigen Auszahlung.
Senden Sie uns eine Nachricht im Postfach, wenn Sie eine vorzeitige Auszahlung vornehmen möchten.
Beim Erwerb eines Bundesschatzes können Sie zwischen Wiederveranlagung und Auszahlung wählen.
Auszahlung: Ihr Kapital wird zuzüglich Zinsen und abzüglich Kapitalertragsteuer (KESt) am Ende der gewählten Laufzeit auf das von Ihnen bekanntgegebene Referenzkonto überwiesen. Sie erhalten den Betrag am Fälligkeitstag auf Ihrem Konto gutgeschrieben.
Wiederveranlagung: Ihr Kapital wird zuzüglich Zinsen und abzüglich Kapitalertragsteuer (KESt) mit dem gewählten Produkt zum dann gültigen Fixzinssatz wiederveranlagt.
Diese Auswahl können Sie in Ihrem Konto im Menüpunkt „Überblick“ bei der gewünschten Veranlagung bis spätestens einen Tag vor Laufzeitende ändern.
Besteuerung: Die vorgeschriebene Kapitalertragsteuer (KESt) in Höhe von 27,5% wird für Einkünfte aus Wertpapieren von Personen, die ihren ordentlichen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben, automatisch einbehalten.
Berechnung: Einer der großen Vorteile bei Bundesschatz ist die transparente Berechnung der Zinsen, die Ihnen am Laufzeitende gutgeschrieben werden. Für Laufzeiten bis zu einem Jahr (1 Monat, 6 Monate, 12 Monate) wird die allgemeine Zinsformel, für Laufzeiten über einem Jahr (4 und 10 Jahren) wird die allgemeine Zinseszinsformel für die Berechnung der Zinsen herangezogen.
Allgemeine Zinsformel
Berechnung für Laufzeiten bis zu einem Jahr (1 Monat, 6 Monate, 12 Monate)
Z ist gleich, Bruch mit Zähler K mal p mal t, und Nenner 365
Beispiel:
- Z = Zinsbetrag
- K = Kapital: 10.000 €
- p = Zinssatz: 3,25% p.a. (= 0,0325)
- t = Zinstage: 184 (berechnet nach tatsächlichen Tagen einer Zinsperiode von 6 Monaten: 06.05.2024 bis 06.11.2024)
163 Komma 84 ist gleich, Bruch mit Zähler 10000 mal 0 Komma 0325 mal 184, und Nenner 365
Allgemeine Zinseszinsformel
Berechnung für Laufzeiten von 4 und 10 Jahren
Z ist gleich, K mal, Klammer auf, 1 plus p, Klammer zu, hoch dem Bruch mit Zähler t und Nenner 365, Ende der Hochzahl, minus K
Beispiel:
- Z = Zinsbetrag
- K = Kapital: 10.000 €
- p = Zinssatz: 2,50% p.a. (= 0,025)
- t = Zinstage: 3.652 (berechnet nach tatsächlichen Tagen einer Zinsperiode von 10 Jahren: 06.05.2024 bis 06.05.2034)
2802 Komma 58 ist gleich, 10000 mal 1 Komma 025, hoch dem Bruch mit Zähler 3652 und Nenner 365, Ende der Hochzahl, minus 10000
Der Zinssatz Ihrer Veranlagung bleibt für die gesamte von Ihnen gewählte Laufzeit fix.
Im Falle einer Wiederveranlagung wird Ihr Kapital zuzüglich Zinsen abzüglich Kapitalertragsteuer (KESt) am Ende der jeweiligen Laufzeit mit dem dann gültigen Fixzinssatz wiederveranlagt.
Konto
Sie profitieren von 100% Sicherheit für Ihre gesamte Anlage (auch über 100.000 €).
Bei Bundesschatz handelt es sich um Wertpapiere der Republik Österreich, die direkt bei der Republik Österreich erworben werden. Die Republik Österreich verfügt über eine sehr hohe Bonität, was regelmäßig durch ausgezeichnete Ratings internationaler Agenturen bestätigt wird. In Österreich gibt es keinen Emittenten, d.h. Schuldner, der über eine bessere Bonität verfügt. Demzufolge besteht die bestmögliche Sicherheit für Ihre Veranlagungen.
Nein, sämtliche Transaktionen im Zusammenhang mit Bundesschätzen erfolgen gebühren-, kosten- und spesenfrei durch die Republik Österreich.
Im Todesfall wird das Bundesschatz-Service-Center in der Regel vom zuständigen Notar oder von den Angehörigen informiert. Sobald das Service-Center vom Todesfall Kenntnis erlangt, wird das Bundesschatz-Konto bis zum Abschluss des Verlassenschaftsverfahrens gesperrt. Das veranlagte Kapital verbleibt während des Verlassenschaftsverfahrens auf dem Bundesschatz-Konto und wird weiterhin verzinst.
Dispositionen sind erst bei Vorliegen eines Einantwortungsbeschlusses mit Rechtskraftstempel möglich. Die rechtmäßigen Erben werden schriftlich vom Service-Center kontaktiert.
Die Erben haben folgende Möglichkeiten, um über das bei Bundesschatz veranlagte Kapital des Erblassers zu verfügen:
- Auszahlung zum Laufzeitende: Das Kapital verbleibt bis zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen auf dem Bundesschatz-Konto, wird weiterhin verzinst und nach Ablauf der Laufzeit auf das gewünschte Referenzkonto überwiesen.
- Vorzeitige Auszahlung: Das Kapital wird vorzeitig mit einem entsprechenden Zinsabschlag auf das gewünschte Referenzkonto überwiesen. Eine Übersicht der Zinsabschläge finden Sie unter: Vorzeitige Auszahlungen
- Übertragung des Kapitals: Das Kapital wird auf ein Bundesschatz-Konto des Erben übertragen.
Bitte beachten Sie, dass im Todesfall bei einem Gemeinschaftskonto der weitere Kontoinhaber weiterhin auf das Konto zugreifen und darüber verfügen kann.
Kontakt
Falls Ihr Anliegen noch offen ist, helfen wir Ihnen gerne persönlich weiter.
Wir sind Mo-Fr (außer an Feiertagen) von 9-16 Uhr für Sie da.
Bei Fragen zu Ihrem bestehenden Bundesschatz-Konto halten Sie bitte Ihre Bundesschatz-Kontonummer (20XX XXXX XXXX) bereit. Diese finden Sie in Ihrem Bundesschatz-Konto unter dem Menüpunkt „Konto“.
- Postfach: Schreiben Sie uns im Konto eine Nachricht
- E-Mail: Senden Sie uns eine E-Mail an kontakt@bundesschatz.at
- Telefon: Rufen Sie uns an unter +43 1 5138411