Anwälte profitieren vierfach von Bundesschatz

1. Privatkonto

Attraktive Zinsen ohne Kosten sichern

2. Gewinn­frei­betrag

Bis zu 46.400 € geltend machen

3. Treuhandkonto

Insolvenzen, Pflegschaften und Verlassen­schaften verwalten

4. Mündelsichere Veranlagung

Erwachsene und Minderjährige vertreten

1. Privatkonto

Ihre Vorteile mit Bundesschatz

100% Sicherheit für die gesamte Anlage
Direkte Veranlagung in Wertpapiere der Republik Österreich
Attraktive Fixverzinsung
Verlässliche Zinserträge ohne jeglichem Kursrisiko
Höherer Ertrag durch Zinseszinseffekt
Automatische Wiederveranlagung der jährlichen Zinsen bei 4 und 10 Jahre
Steuereinfache Abwicklung
Automatisierte Entrichtung der Kapitalertragsteuer (KESt)
Keine Gebühren, keine Kosten
Kostenlose Durchführung sämtlicher Transaktionen
Grüne Direktveranlagung
Ausschließliche Finanzierung von nachhaltigen Projekten
Einfacher Zugang mit ID Austria
Bundesschatz-Konto­eröffnung in lediglich 60 Sekunden
Unkomplizierte Bedienung
Intuitive Nutzung durch hohe Benutzer­freund­lichkeit

Attraktive Fixverzinsung

Mit Bundesschatz veranlagen Sie direkt bei der Republik Österreich und somit in die sicherste Geldanlage Österreichs. Durch fixe Verzinsung vermeiden Sie jegliches Kursrisiko und wissen schon heute, wie viel Sie am Ende der Laufzeit erhalten.

Klassische Bundesschätze:

1 Monat

12 Monate

10 Jahre

Grüne Bundesschätze:

6 Monate

Grün

4 Jahre

Grün

2. Gewinn­frei­betrag

Wann können Anwälte den Gewinn­frei­betrag in Anspruch nehmen?

Vom Gewinn­frei­betrag können Anwälte als natürliche Personen mit Einkünften aus einer betrieblichen Tätigkeit profitieren. Dazu zählen insbesondere:

Rechtsanwälte
mit Einkünften aus selbständiger Arbeit
Geschäftsführende Gesell­schafter einer GmbH
mit einer Beteiligung > 25%, sofern sie Einkünfte aus selbständiger Arbeit erzielen
Aufsichtsräte, Stiftungs- und Vereinsvorstände
mit Einkünften aus einer betrieblichen Tätigkeit

Wie setzt sich der Gewinn­frei­betrag zusammen?

Der Gewinn­frei­betrag besteht aus dem Grund­frei­betrag und dem investitions­bedingten Gewinn­frei­betrag.

Bei einem Jahresgewinn bis 33.000 € steht ein Grund­frei­betrag von bis zu 4.950 € (das sind 15%) zur Verfügung, ohne dass eine Investition getätigt werden muss.

Bei einem Jahresgewinn über 33.000 € kann zusätzlich zum Grund­frei­betrag ein investitions­bedingter Gewinn­frei­betrag geltend gemacht werden. Dieser muss in bestimmte Wertpapiere (gemäß § 14 Abs 7 Z 4 EStG) veranlagt oder durch Investitionen in begünstigtes Anlagevermögen (das sind körperliche, abnutzbare Anlagegüter) gedeckt werden.

Mit steigendem Gewinn reduziert sich der Gewinn­frei­betrag staffelweise, wodurch sich ein Maximalausmaß von 46.400 € ergibt.

Gewinn Gewinn­freibetrag
< 33.000 € (Grundfreibetrag) 15%
33.000 - 178.000 € 13%
178.000 - 353.000 € 7%
353.000 - 583.000 € 4,5%
> 583.000 € 0%

Berechnen Sie Ihren Gewinn­frei­betrag

Gewinn­frei­betrag 2025

Ihre perfekte Veranlagung

Der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag kann nur bei einem Jahresgewinn über 33.000 € geltend gemacht werden.

Für vorgenommene Berechnungen auf der Grundlage unserer technischen Angaben ist ausschließlich der Kunde selbst verantwortlich. Eine Haftung für die Richtigkeit dieser Berechnungen kann nicht übernommen werden. Die steuerliche Behandlung ist von den persönlichen Verhältnissen des Kunden abhängig. Bitte kontaktieren Sie Ihren Steuerberater für detaillierte Informationen. Das Service-Center für Bundesschatz ist nicht zur Steuerberatung befugt. Es ist darauf hinzuweisen, dass steuerrechtliche Vorteile künftigen Änderungen unterworfen sein können.

So nutzen Sie den Gewinn­frei­betrag mit Bundesschatz

Voraussetzung für die Geltend­machung des investitions­bedingten Gewinn­frei­betrags in Österreich ist eine vierjährige Haltedauer von geeigneten Veranlagungen gemäß § 14 Abs 7 Z 4 EStG, die dem Betriebsvermögen gewidmet sind.

4 Jahre

Grün

Der grüne Bundesschatz „4 Jahre“ mit der gesetzlich vorgeschriebenen Dauer von vier Jahren und einem Tag ist die perfekte Veranlagung, die den gesetzlichen Kriterien entspricht.

Um den Gewinn­frei­betrag im Finanzjahr 2025 in Anspruch nehmen zu können, ist es wichtig, dass die Überweisung spätestens am 31.12.2025 auf dem Geldkonto der Republik Österreich bei der Österreichischen Nationalbank (IBAN: AT68 0010 0000 0011 1023) eingegangen ist und somit noch im Finanzjahr 2025 Ihrem Bundesschatz-Konto gutgeschrieben werden kann.

3. Treu­hand­konto

Für Anwälte ist es möglich, ein Bundesschatz-Konto als Insolvenz-, Verlassenschafts- oder Pflegschafts­treuhandkonto zu eröffnen. Voraussetzung ist, dass Sie bereits ein Bundesschatz-Konto mit ID Austria eröffnet haben.

Ihre Vorteile mit Treuhandkonten

Im Rahmen von Bundesschatz­veranlagungen kann Ihre Arbeit als Treuhänder wesentlich erleichtert werden:

Höchste Sicherheit ohne Betragsobergrenze
Bundesschatz­scheine verfügen als Wertpapiere der Republik Österreich über die beste Bonität aller Emittenten in Österreich
Attraktive und transparente Zinssätze
Erzielen Sie verlässliche Zinserträge unabhängig vom Einzahlungsbetrag
Kein Kursrisiko
Dank Fixverzinsung wissen Sie von Anfang an, wie viel Sie am Ende der Laufzeit erhalten
Keine Kosten
Sämtliche Transaktionen und die Verwahrung der Bundesschatz­scheine erfolgen gebühren- und spesenfrei
Umfassende Berichte
Laden Sie die gewünschten Datensätze als Tabelle oder PDF herunter
Einfache Bedienung
Das Bundesschatz-Konto zeichnet sich durch hohe Benutzer­freund­lichkeit aus

Wie erfolgt die Kontoeröffnung?

Die Eröffnung eines Treu­hand­kontos kann sehr einfach online durchgeführt werden. Folgende Schritte sind für die Eröffnung eines Treu­hand­kontos notwendig:

1
Neues Konto anlegen
Sie steigen in Ihr Bundesschatz-Konto ein und eröffnen unter der Rubrik „Konto“ durch Anklicken des Buttons „Neues Konto anlegen“ ein weiteres Konto.
2
Unterlagen einreichen
Anschließend senden Sie uns über Ihr Postfach eine Nachricht, dass das neu eröffnete Bundesschatz-Konto mit der Nr. 2XXX XXXX XXXX als Treuhandkonto geführt werden soll. Ein Identitätsnachweis des Treugebers bzw. ein Nachweis der Treuhandschaft ist als Dateianhang zu übermitteln.
3
Konto umstellen lassen
Nach Erhalt Ihrer Postfach-Mitteilung sowie nach Prüfung Ihrer Unterlagen werden wir das Bundesschatz-Konto auf ein Treu­hand­konto (Konto auf fremde Rechnung) umstellen. Falls Sie dafür noch keine Bezeichnung vergeben haben, werden wir das Konto mit einem geeigneten Namen (z. B. „Insolvenz Musterfirma“) versehen.
4
Informiert werden
Nach Durchführung der Umstellung wird das Service-Center Sie im Postfach darüber informieren.

4. Mündel­sichere Veranlagung

Für Anwälte besteht die Möglichkeit, Bundesschatz auch als Erwachsenen­vertreter­konto und als Vertreter einer minderjährigen Person zu nützen.

Ihre Vorteile mit Vertreter­konten

Mündelsicher
Bundesschatz­scheine sind gemäß § 217 Z 1 ABGB und nach Beurteilung der FMA mündelsicher
Unbürokratisch
Keine gerichtliche Genehmi­gung für einzelne Veranlagun­gen, Wiederveranlagung oder Produktwechsel erforderlich
Sicherheitsorientiert
Möglichkeit einer Sperre und Auszahlung nur mit Gerichts­beschluss
Niederschwellig
Anders als bei herkömmlichen Bundesanleihen ist keine Depoteröffnung erforderlich
Flexibel
Möglichkeit der vorzeitigen Rückzahlung noch vor Laufzeit­ende
Kostenfrei
Auch bei Vertreter­konten fallen weder Spesen noch Gebühren an
Archivierbar
Onlineabfrage von aktuellen und historischen Berichten
Datenschutzgetrieben
Strenge Trennung von privaten Daten des Vertreters und den Daten als Vertreter durch Dashboard-Funktion

Wie erfolgt die Kontoeröffnung?

Konto­eröffnung mit digitaler Konto­verwaltung

Diese Form der Konto­verwaltung beinhaltet einen direkten Onlinezugang für Ihr Vertreter­konto. Voraussetzung dafür ist, dass Sie als Privatperson bereits ein digitales Bundesschatz-Konto mit der ID Austria eröffnet haben oder eines eröffnen werden.

Die Konto­eröffnung erfolgt ausschließlich elektronisch auf unserer Website mittels ID Austria. Um Ihr Vertreter­konto digital zu verwalten, sind folgende Schritte erforderlich:

1
Antrag zur Eröffnung ausfüllen
Sie füllen den „Antrag zur Eröffnung eines Bundesschatz-Kontos durch den Vertreter einer minder­jährigen Person oder durch den Erwachsenenvertreter einer vertretenen Person“ aus und unterschreiben diesen (Unterschrift auch mit digitaler Signatur möglich).
2
Antrag zur Übertragung ausfüllen
Sie füllen den „Antrag zur Übertragung der Verwaltung des analogen Bundesschatz-Kontos auf ein mittels ID Austria geführtes Bundesschatz-Konto“ aus und unterschreiben diesen (Unterschrift auch mit digitaler Signatur möglich).
3
Anträge zurücksenden
Sie retournieren die Anträge unterfertigt im Original zusammen mit einer Kopie der jeweiligen am Antrag angeführten Unterlage postalisch an das Service-Center für Bundesschatz oder digital signiert mit einer Kopie der jeweiligen Unterlage, welche am Antrag angeführt ist, per E-Mail an kontakt@bundesschatz.at.

Kontoeröffnung mit analoger Konto­verwaltung

Diese Form der Konto­verwaltung beinhaltet keinen direkten Onlinezugang für Ihr Vertreter­konto und ist ausschließlich telefonisch oder postalisch möglich.

Um Ihr Vertreter­konto analog zu verwalten, sind folgende Schritte erforderlich:

2
Antrag zurücksenden
Sie retournieren den Antrag unterfertigt im Original zusammen mit einer Kopie der jeweiligen am Antrag angeführten Unterlage postalisch an das Service-Center für Bundesschatz.

Vorzulegende Unterlagen

Abhängig davon, ob Sie Bundesschatz als Erwachsenen­vertreter­konto oder als Vertreter einer minderjährigen Person nutzen, sind unterschiedliche Unterlagen erforderlich.

Unterlagen für Minderjährigen-Konten:

Kopie des Lichtbildausweises
Ausweis der vertretenen Person und des Vertretungs­berechtigten
Nachweise für gesetzliche oder gerichtliche Vertretungsberechtigung
Zum Beispiel: Geburtsurkunde des Minderjährigen, Scheidungsvergleich / Obsorgebeschluss (soweit erforderlich, jeweils mit Rechtskraftbestätigung)

Unterlagen für Erwachsenen­vertretung:

Kopie des Lichtbildausweises
Ausweis der vertretenen Person und des Vertretungs­berechtigten
Gerichtliche Erwachsenen­vertretung
Gerichtlicher Beschluss über die Bestellung zum Erwachsenenvertreter
Gerichtliche Erwachsenen­vertretung durch einen Erwachsenen­schutz­verein
Gerichtlicher Beschluss über die Bestellung / Vereinsurkunde
Gesetzliche Erwachsenen­vertretung
Registrierungsauszug aus dem Österreichischen Zentralen Vertretungs­verzeichnis (ÖZVV)
Gewählte Erwachsenen­vertretung
Schriftliche Vereinbarung der Parteien (vor Erwachsenen­schutz­verein, Notar oder Rechtsanwalt), Registrierungs­bestätigung aus dem ÖZVV
Vorsorgevollmacht
Schriftliche Vereinbarung der Parteien, Bestätigung über den Eintritt des Vorsorgefalls aus dem ÖZVV

Weiterer Ablauf

Nach Einlangen der Unterlagen beim Service-Center für Bundesschatz erfolgt die Überprüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Anschließend erfolgt die Eröffnung des Vertretungskontos bei Bundesschatz.

Sie erhalten eingeschrieben per Post die Bundesschatz-Konto­eröffnungs­bestätigung mit der Bundesschatz-Kontonummer sowie vorgedruckte Zahlscheine zugesandt. Bei digitaler Konto­verwaltung wird zusätzlich Ihr Vertretungskonto Ihrer ID Austria zugeordnet.