Bei einem Jahresgewinn bis 33.000 € steht ein Grundfreibetrag von bis zu 4.950 € (das sind 15%) zur Verfügung, ohne dass eine Investition getätigt werden muss.
Bei einem Jahresgewinn über 33.000 € kann zusätzlich zum Grundfreibetrag ein investitionsbedingter Gewinnfreibetrag geltend gemacht werden. Dieser muss in bestimmte Wertpapiere (gemäß § 14 Abs 7 Z 4 EStG) veranlagt oder durch Investitionen in begünstigtes Anlagevermögen (das sind körperliche, abnutzbare Anlagegüter) gedeckt werden.






