Häufige Fragen
Mit Bundessschatz wird Ihrer öffentlichen Einheit ein einfaches Instrument zur Veranlagung Ihrer liquiden Mittel in ein risikoaverses Produkt ermöglicht. Das Gebot der risikoaversen Grundausrichtung gemäß § 79 Abs. 6 Bundeshaushaltsgesetz (BHG 2013) ist grundsätzlich von sämtlichen Einheiten des Sektors Staat zu befolgen. Demnach sind die mit der Finanzgebarung verbundenen Risiken auf ein Mindestmaß zu beschränken, d.h. die Minimierung der Risiken ist stärker zu gewichten als die Optimierung der Erträge oder Kosten.
Bundesschatz erfüllt diese Kriterien, da es in Österreich keinen Emittenten gibt, der über eine bessere Bonität verfügt als die Republik selbst. Dadurch kann das Gebot der risikoaversen Grundausrichtung sehr einfach und ohne Kosten erfüllt werden.
Zudem haben Veranlagungen bzw. Finanzierungen zwischen öffentlichen Einheiten einen positiven bzw. senkenden Effekt auf die gesamtstaatliche Maastricht-Verschuldung Österreichs, da die Schulden zwischen den Gebietskörperschaften konsolidiert werden. Wenn öffentliche Einheiten des Sektors Staat (Sektor 13 gemäß ESVG 2010) in Bundesschätze veranlagen, reduziert sich im Unterschied zu Veranlagungen bei Banken die Maastricht-Verschuldung Österreichs. Dies führt grundsätzlich betrachtet zu geringeren Finanzierungskosten für sämtliche Finanzierungen des Staates, was sowohl im Interesse des Staates als auch aller Bürgerinnen und Bürger ist.
Bei Bundesschatz handelt es sich um Wertpapiere der Republik Österreich, die direkt bei der Republik Österreich erworben werden. Die Republik Österreich verfügt über eine sehr hohe Bonität, was regelmäßig durch ausgezeichnete Ratings internationaler Agenturen bestätigt wird. In Österreich gibt es keinen Emittenten, d.h. Schuldner, der über eine bessere Bonität verfügt. Demzufolge besteht die bestmögliche Sicherheit für Ihre Veranlagungen.
Emittent bedeutet generell eine Gesellschaft oder Körperschaft, die zum Zweck der Kapitalbeschaffung Wertpapiere ausgibt („begibt“, „emittiert“). Der Emittent der Bundesschätze ist die Republik Österreich. Das bedeutet, dass die Republik Österreich die Bundesschätze verkauft, wodurch Sie Ihr Geld beim Erwerb von Bundesschätzen direkt der Republik Österreich anvertrauen.
Die Veranlagung in Bundesschätze kann einfach und effizient über www.bundesschatz.at/oeffentliche-einheiten abgeschlossen und angepasst werden. Bezüglich der Konditionen herrscht volle Transparenz: Die Zinssätze der jeweiligen Laufzeiten werden täglich in Ihrem Konto auf der Bundesschatz-Plattform www.bundesschatz.at/oeffentliche-einheiten veröffentlicht.
Zudem profitieren Sie von der höchstmöglichen Sicherheit durch eine Direktveranlagung bei der Republik Österreich, dem Emittenten mit der besten Bonität Österreichs. Damit ersparen Sie sich auch den Aufwand für Kreditrisikoanalysen Ihrer Vertragspartner.
Abschluss:
Termineinlage Bank: bilateral mit der jeweiligen Bank via Telefon, Online, Treasury System etc.
Bundesschatz: online
über www.bundesschatz.at/oeffentliche-einheiten
Laufzeit:
Termineinlage Bank: nach Vereinbarung
Bundesschatz: täglich fällig sowie 1 Monat, 3 Monate, 6 Monate und 12 Monate
Konditionen:
Termineinlage Bank: auf Anfrage
Bundesschatz: täglich aktuell einsehbar
auf www.bundesschatz.at/oeffentliche-einheiten
Risiko:
Termineinlage Bank: abhängig von der jeweiligen Bonität der Bank (individuelle Risikoprüfung erforderlich)
Bundesschatz: Bonität der Republik Österreich
Termineinlage Bank | Bundesschatz | |
---|---|---|
Abschluss | bilateral mit der jeweiligen Bank via Telefon, Online, Treasury System etc. | online über www.bundesschatz.at/oeffentliche-einheiten |
Laufzeit | nach Vereinbarung | täglich fällig sowie 1 Monat, 3 Monate, 6 Monate und 12 Monate |
Konditionen | auf Anfrage | täglich aktuell einsehbar auf www.bundesschatz.at/oeffentliche-einheiten |
Risiko | abhängig von der jeweiligen Bonität der Bank (individuelle Risikoprüfung erforderlich) | Bonität der Republik Österreich |
Bundesanleihe | Bundesschätze | |
---|---|---|
Laufzeit | meist 5 - 10 Jahre | täglich fällig sowie 1, 3, 6 und 12 Monate |
Kauf | über Banken, Broker | via Webseite www.bundesschatz.at/oeffentliche-einheiten |
Börsenhandel | ja, daher täglich aktuelle Kurse an der Wiener Börse | nein |
Rückkauf/Auszahlung vor Laufzeitende | ja, zum aktuellen Kurs, der höher oder niedriger als der Kaufkurs sein kann (Kapitalverlust möglich) | nein |
Spesen | bankenübliche Provisionen beim Kauf und Verkauf sowie eine jährliche Depotgebühr | keine Gebühren, Kosten oder Spesen |
Zinsauszahlung | jährliche Zinsauszahlung | Bundesschätze: Zinsauszahlung am Ende der Laufzeit Tagesschatz: Zinsauszahlung am ersten Bankarbeitstag des Folgemonats |
Sicherheit | höchstmögliche Sicherheit durch direkte Veranlagung in Wertpapiere der Republik Österreich, einem der sichersten Emittenten der Welt |
Laufzeit:
Bundesanleihe: meist 5 - 10 Jahre
Bundesschätze: täglich fällig sowie 1, 3, 6 und 12 Monate
Kauf:
Bundesanleihe: über Banken, Broker
Bundesschätze: via
Webseite www.bundesschatz.at/oeffentliche-einheiten
Börsenhandel:
Bundesanleihe: ja, daher täglich aktuelle Kurse an der Wiener Börse
Bundesschätze: nein
Rückkauf/Auszahlung vor Laufzeitende:
Bundesanleihe: ja, zum aktuellen Kurs, der höher oder niedriger als der Kaufkurs sein kann (Kapitalverlust
möglich)
Bundesschätze: nein
Spesen:
Bundesanleihe: bankenübliche Provisionen beim Kauf und Verkauf sowie eine jährliche Depotgebühr
Bundesschätze: keine Gebühren, Kosten oder Spesen
Zinsauszahlung:
Bundesanleihe: jährliche Zinsauszahlung
Bundesschätze: Bundesschätze: Zinsauszahlung am Ende der Laufzeit Tagesschatz: Zinsauszahlung am ersten
Bankarbeitstag des Folgemonats
Sicherheit:
Bundesanleihe/Bundesschätze: höchstmögliche Sicherheit durch direkte Veranlagung in Wertpapiere der Republik
Österreich,
einem der sichersten Emittenten der Welt
Sämtliche Transaktionen im Zusammenhang mit Bundesschätzen erfolgen gebühren-, kosten- und spesenfrei durch die Republik Österreich.
Ja, der Mindesteinzahlungsbetrag beträgt 100,00 €.
Ja, der Mindestauszahlungsbetrag beträgt 100,00 €.
Nein, es gibt keine betragliche Beschränkung der Einzahlungen. Somit profitieren Sie von 100% Sicherheit für Ihre gesamte Anlage, die durch die direkte Veranlagung in Wertpapiere der Republik Österreich gewährleistet wird.
Öffentliche Einheiten haben die Möglichkeit zwischen fünf verschiedenen Produkten zu wählen.
Zur Verfügung stehen Bundesschätze mit Laufzeiten von 1 Monat, 3 Monaten, 6 Monaten und 12 Monaten sowie unser flexibler
Tagesschatz.
Der Erwerb von Bundesschätzen erfolgt durch Überweisung des gewünschten Veranlagungsbetrages von Ihrem Referenzkonto auf das Konto der Republik Österreich (IBAN: AT68 0010 0000 0011 1023).
Im Verwendungszweck des Überweisungsauftrags müssen folgende Informationen zwingend angeführt werden:
- Ihre Bundesschatz-Kontonummer (30XX XXXX XXXX);
- die gewünschte Laufzeit (z.B. „1M“ für ein Monat) mit vorangestelltem Bindestrich zur Trennung;
- Angabe, ob der Betrag nach der gewählten Laufzeit wiederveranlagt (keine Angabe notwendig), auf den Tagesschatz transferiert (TS) oder ausgezahlt (AUSZ) werden soll.
Beispiel:
Verwendungszweck für Wiederveranlagung: 30XX XXXX XXXX - 1M
Verwendungszweck für Transfer auf Tagesschatz: 30XX XXXX XXXX - 1M TS
Verwendungszweck für Auszahlung: 30XX XXXX XXXX - 1M AUSZ
Die Einzahlung auf Tagesschatz erfolgt durch Überweisung des gewünschten Veranlagungsbetrages von Ihrem Referenzkonto auf das Konto der Republik Österreich (IBAN: AT68 0010 0000 0011 1023).
Im Verwendungszweck des Überweisungsauftrags müssen folgende Informationen zwingend angeführt werden:
- Ihre Bundesschatz-Kontonummer (30XX XXXX XXXX);
- die Kennzeichnung „TS“ für „Tagesschatz“ mit vorangestelltem Bindestrich zur Trennung.
Beispiel Verwendungszweck: 30XX XXXX XXXX - TS
Einzahlungen können beliebig oft getätigt werden, sodass Sie die Möglichkeit haben, zwischen einer Vielzahl von Laufzeiten zu wählen. Jede Einzahlung wird als eigene Position in Ihrem Bundesschatz-Konto dargestellt und separat verzinst.
Hinsichtlich der Häufigkeit von Wiederveranlagungen gibt es keine Beschränkungen. Sofern Sie keine Auszahlung oder keinen Transfer auf den Tagesschatz wünschen, wird Ihr Kapital am Ende der jeweiligen Laufzeit zuzüglich Zinsen und abzüglich Kapitalertragsteuer (KESt) automatisch wiederveranlagt.
Vorzeitige Auszahlungen sind bei Bundesschatz nicht vorgesehen.
Nein, die Republik Österreich als Registerstelle von Bundesschatz zahlt Ihre Ansprüche auf Kapital und Zinsen abzüglich Kapitalertragsteuer (KESt) auf Ihr Referenzkonto aus. Es erfolgt keine Aufrechnung mit eventuellen Forderungen Ihnen gegenüber.
Ja, ein Verlustausgleich von Zinseinkünften aus Bundesschatzscheinen mit Verlusten aus Wertpapiergeschäften (z.B. Verluste aus dem Verkauf von Aktien oder Fondanteilen) ist nach Maßgabe der im konkreten Fall anwendbaren Bestimmungen ( § 21 Abs. 2 und 3 KStG 1988 iVm § 27 Abs. 8 und § 97 Abs. 2 EStG 1988 bzw. § 7 Abs. 2 KStG 1988 iVm § 6 Z 2 lit. c EStG 1988 bzw. § 7 Abs. 3 KStG 1988) möglich.
Der Verlustausgleich ist im Rahmen der Körperschaftsteuerveranlagung geltend zu machen. Den Zinsbetrag und die abgeführte Kapitalertragsteuer (KESt) Ihrer Bundesschatz-Veranlagungen für ein Jahr können Sie im Menüpunkt „Überblick“ unter „Berichte“ in Ihrem Bundesschatz-Konto herunterladen. Falls Sie ein offizielles Schreiben von Bundesschatz benötigen, dann kontaktieren Sie bitte das Bundesschatz Service-Center.
Um ein Bundesschatz-Konto für eine öffentliche Einheit zu beantragen, sind folgende Voraussetzungen erforderlich:
- Ihre Gesellschaft ist eine öffentliche Einheit, die dem Sektor Staat (S. 1311 Bund / Sektor 1312 Länder / Sektor 1313 Gemeinden / Sektor 1314 Sozialversicherung) gemäß ESVG 2010 zugeordnet wird. Eine Beschreibung des Sektors Staat einschließlich einer Auflistung aller Einheiten des Sektors Staat ist über den folgenden Link der Bundesanstalt Statistik Österreich abrufbar: Sektor Staat - Statistik Austria
- Nachweis der Vertretungsbefugnis (Einzelvertretung oder Gesamtvertretung)
- ID Austria mit Vollfunktion (Details zur ID Austria)
Die Beantragung eines Bundesschatz-Kontos erfolgt ausschließlich auf der Website www.bundesschatz.at/oeffentliche-einheiten unter „Konto eröffnen“. Eine vertretungsbefugte Person identifiziert sich im ersten Schritt mit ihrer ID Austria und kann anschließend bei Einzelvertretungsbefugnis entweder selbst den Kontoeröffnungsantrag für die öffentliche Einheit stellen oder bei Gesamtvertretung eine weiter vertretungsbefugte Person zur Identifizierung mittels ID Austria einladen, um dann den Kontoeröffnungsantrag für die öffentliche Einheit in vertretungsbefugter Anzahl zu stellen.
Im Zuge der Beantragung eines Bundesschatz-Kontos für eine öffentliche Einheit sind folgende Informationen
anzugeben:
- Bezeichnung und Anschrift der öffentlichen Einheit;
- Kontaktdaten der öffentlichen Einheit (Telefonnummer und E-Mail-Adresse);
- Referenzkonto;
- Bestätigung der Nutzung des Bundesschatz-Kontos auf Rechnung der öffentlichen Einheit;
- Angabe über die Herkunft der Geldmittel.
Des Weiteren müssen neben den von ID Austria übermittelten Daten folgende Informationen des Antragsstellers angegeben
werden:
- Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Antragstellers (zum Zwecke der Kommunikation);
- Kennzeichnung als Politisch exponierte Person („PEP“) – falls zutreffend;
- Vertretungsbefugnis (Art und Nachweis).
Abschließend muss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“), den Wertpapierbedingungen und der Datenschutzerklärung zugestimmt werden und die Vollständigkeit und Richtigkeit die Angaben bestätigt werden.
Nach Eingang des Kontoantrags prüft das Service-Center diesen auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Bei
fehlerhaften Angaben erhalten Sie eine E-Mail sowie eine Benachrichtigung im Bereich „Meine Anträge“ mit der
Aufforderung, die entsprechenden Informationen zu korrigieren oder zu ergänzen.
Sind alle Angaben korrekt, erhalten Sie eine Willkommens-E-Mail mit einer Kontoeröffnungsbestätigung, dass das Bundesschatz-Konto eröffnet wurde. Sie können somit ab sofort Bundesschätze erwerben, indem Sie von Ihrem Referenzkonto den gewünschten Betrag auf das Konto der Republik Österreich einzahlen.
Bundesschatz ist ein Online-Produkt, das minimalen zeitlichen Aufwand verspricht und Transaktionen sowie die Verwaltung Ihrer Bundesschätze in nur wenigen Schritten ermöglicht. Mittels einer vorhandenen ID Austria mit Vollfunktion gelangen Sie in nur drei Schritten zum Konto für Ihre öffentliche Einheit.
Ja, Sie können im Bundesschatz-Konto beim Menüpunkt „Konto“ weitere Bundesschatz-Konten für Ihre öffentliche Einheit eröffnen.
Das ist das Bankkonto (lautend auf Ihren Namen) bei einem in der EU ansässigen Kreditinstitut, welches Sie bei der Bundesschatz-Kontoeröffnung angeben müssen und über das sämtliche Zahlungen zwischen Ihnen und der Republik Österreich abgewickelt werden.
Gemäß § 2 Z 6 FM-GwG ist eine politisch exponierte Person eine natürliche Person, die wichtige öffentliche
Ämter ausübt oder ausgeübt hat. Hierzu zählen insbesondere:
- Staatschefs, Regierungschefs, Minister, stellvertretende Minister und Staatssekretäre; im Inland betrifft dies insbesondere den Bundespräsidenten, den Bundeskanzler und die Mitglieder der Bundesregierung und der Landesregierungen;
- Parlamentsabgeordnete oder Mitglieder vergleichbarer Gesetzgebungsorgane; im Inland betrifft dies insbesondere die Abgeordneten des Nationalrates und des Bundesrates;
- Mitglieder der Führungsgremien politischer Parteien; im Inland betrifft dies insbesondere Mitglieder der Führungsgremien von im Nationalrat vertretenen politischen Parteien;
- Mitglieder von obersten Gerichtshöfen, Verfassungsgerichtshöfen oder sonstigen hohen Gerichten, gegen deren Entscheidungen, von außergewöhnlichen Umständen abgesehen, kein Rechtsmittel mehr eingelegt werden kann; im Inland betrifft dies insbesondere Richter des Obersten Gerichtshofs, des Verfassungsgerichtshofs und des Verwaltungsgerichtshofs;
- Mitglieder von Rechnungshöfen oder der Leitungsorgane von Zentralbanken; im Inland betrifft dies insbesondere den Präsidenten des Bundesrechnungshofes sowie die Direktoren der Landesrechnungshöfe und Mitglieder des Direktoriums der Österreichischen Nationalbank;
- Botschafter, Geschäftsträger und hochrangige Offiziere der Streitkräfte; im Inland sind hochrangige Offiziere der Streitkräfte insbesondere Militärpersonen ab dem Dienstgrad Generalleutnant;
Mitglieder der Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgane staatseigener Unternehmen; im Inland betrifft dies insbesondere Unternehmen, bei denen der Bund mit mindestens 50 vH des Stamm-, Grund- oder Eigenkapitals beteiligt ist oder die der Bund alleine betreibt oder die der Bund durch finanzielle oder sonstige wirtschaftliche oder organisatorische Maßnahmen tatsächlich beherrscht;
der Vorstand bzw. die Geschäftsführung bei Unternehmen, an denen ein Land mit mindestens 50 vH des Stamm-, Grund- oder Eigenkapitals beteiligt ist oder die ein Land alleine betreibt oder die ein Land durch finanzielle oder sonstige wirtschaftliche oder organisatorische Maßnahmen tatsächlich beherrscht (sofern der jährliche Gesamtumsatz eines solchen Unternehmens 1.000.000,00 € übersteigt; dieser wird nach den jährlichen Umsatzerlösen aus dem letzten festgestellten Jahresabschluss bestimmt);
- Direktoren, stellvertretende Direktoren und Mitglieder des Leitungsorgans oder eine vergleichbare Funktion bei einer internationalen Organisation.
Keine der unter lit. a bis h genannten öffentlichen Funktionen umfasst Funktionsträger mittleren oder niedrigeren Ranges.
Gemäß § 6 Abs. 1 Z 4 FM-GwG umfassen die Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden die Einholung und
Überprüfung von Informationen über die Herkunft der eingesetzten Mittel. Solche Informationen können unter anderem die
Berufs- bzw. Geschäftstätigkeit, das Einkommen bzw. das Geschäftsergebnis oder die allgemeinen Vermögensverhältnisse des
Kunden und seiner wirtschaftlichen Eigentümer beinhalten.
Stammen die Geldmittel aus mehreren Quellen, ist die Herkunft des überwiegenden Anteils anzugeben.
Auf unserer Website unter „Häufige Fragen“ oder im Bundesschatz-Konto unter „Hilfe“ finden Sie ausführliche Antworten auf Ihre Fragen. Sollten Sie darüber hinaus Fragen haben, sind wir gerne für Sie per E-Mail unter business@bundesschatz.at, über das „Postfach“ im Bundesschatz-Konto oder telefonisch unter der Telefonnummer +43 1 513 84 11 erreichbar.
Über das Bundesschatz-Konto lassen sich folgende Aktionen tätigen und Informationen abrufen:
- Details über den aktuellen Stand Ihrer Veranlagungen in Wertpapiere der Republik Österreich samt Verzinsung jederzeit einsehen;
- Auftragserteilung zu Ihren Veranlagungen wie beispielsweise Auszahlungen, Wiederveranlagungen und Transfers auf den Tagesschatz;
- Kontoauszüge und Berichte über Ein- und Auszahlungen Ihrer Veranlagungen;
- Anlegen von weiteren Bundesschatz-Konten;
- Kontaktaufnahme mit dem Service-Center über das „Postfach“;
- Aktualisierung der hinterlegten Daten;
- Verwaltung der Benutzer inklusive Versand und Annullierung von Einladungen sowie Sperren und Entfernen bestehender Benutzer.
Sie können zu jeder Tageszeit in Ihr Bundesschatz-Konto einsteigen, indem Sie sich mittels ID Austria mit Vollfunktion über unsere Website www.bundesschatz.at/oeffentliche-einheiten einloggen.
Um eine Überweisung mittels QR-Codes zu tätigen, nutzen Sie die in Ihrer Banking-App vorgesehene Funktion und scannen Sie den Code ab. Anschließend wird ein Auftrag eröffnet, in dem Empfänger, IBAN und Zahlungsreferenz bereits angegeben sind. Ergänzen Sie nun lediglich den gewünschten Geldbetrag und bestätigen Sie die Überweisung.
Wenn Sie über keinen Online Banking-Zugang verfügen, können Sie in Bankfilialen Überweisungsaufträge erteilen, indem Sie einen Erlagschein händisch ausfüllen und in einer Bankfiliale am Schalter abgeben oder diesen wie folgt bei Selbstbedienungsterminals einreichen:
- ein elektronisches Überweisungsformular am Selbstbedienungsterminal ausfüllen;
- den QR-Code, der Ihnen in Ihrem Bundesschatz-Konto beim gewünschten Bundesschatz angezeigt wird, in Bankfilialen am Schalter vorlegen oder bei Selbstbedienungsterminals eigenständig einscannen.
Wenn Sie in Ihrem Bundesschatz-Konto unter „Geld anlegen“ den gewünschten Bundesschatz öffnen, werden Ihnen unter „Überweisung“ die Bankdaten der Republik Österreich sowie die entsprechende Zahlungsreferenz vorgegeben. Diese können Sie nun einzeln mittels des Kopiersymbols rechts in der Zeile kopieren und in Ihrer Banking-App einfügen.
Sollten Sie im Zuge einer Überweisung vergessen die entsprechende Laufzeit zu wählen, gilt gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) die kürzeste im Bundesschatz-Konto für den Einzahlungstag angegebene Zinsperiode als von Ihnen beauftragt (aktuell: Tagesschatz mit täglicher Fälligkeit).
Sobald Ihre Überweisung auf Ihrem Bundesschatz-Konto einlangt, können Sie den getätigten Kauf im „Überblick“ Ihres Bundesschatz-Kontos sehen. In der Regel dauert dies einen Bankarbeitstag ab dem Zeitpunkt Ihrer Überweisung.
Die aktuellen Werte Ihrer Veranlagungen in Wertpapiere der Republik Österreich sind in Ihrem Bundesschatz-Konto im „Überblick“ dargestellt.
In Ihrem Bundesschatz-Konto im „Überblick“ sind die Zinssätze bei den jeweiligen Veranlagungen in Wertpapiere der Republik Österreich einsehbar.
Einzahlungen auf Ihr Bundesschatz-Konto können jederzeit und beliebig oft erfolgen. Allerdings ist es nicht möglich, einen bereits bestehenden Bundesschatz mit weiteren Einzahlungen aufzustocken. Jede Einzahlung wird stets als separate Veranlagung in Ihrem Portfolio dargestellt. Somit haben Sie die Möglichkeit, flexibel zwischen verschiedenen Laufzeiten zu wählen.
Beim Erwerb eines Bundesschatzes haben Sie die Möglichkeit zwischen „Wiederveranlagung“ und „Auszahlung“
zu wählen.
Sofern Sie die Option „Auszahlung“ gewählt haben, wird Ihr Kapital zuzüglich Zinsen und abzüglich Kapitalertragsteuer (
KESt) am Ende der gewählten Laufzeit auf
das von Ihnen bekanntgegebene Referenzkonto überwiesen. Ihre Bank erhält den Betrag am Fälligkeitstag
gutgeschrieben.
Sofern Sie die Option „Wiederveranlagung“ gewählt haben, wird Ihr Kapital zuzüglich Zinsen und abzüglich
Kapitalertragsteuer (KESt) mit
dem gewählten Produkt wiederveranlagt.
Sofern Sie die Option „Transfer auf Tagesschatz“ gewählt haben, wird Ihr Kapital zuzüglich Zinsen und abzüglich Kapitalertragssteuer (KESt) auf Tagesschatz transferiert.
Ja, alle Aufträge können in Ihrem Bundesschatz-Konto im „Überblick“ bei der jeweiligen Veranlagung bis spätestens einen Tag vor dem nächsten Laufzeitende beliebig oft geändert werden.
Sofern Sie im Verwendungszweck Auszahlung („AUSZ“) angegeben beziehungsweise die Auszahlung in Ihrem Bundesschatz-Konto bei der jeweiligen Veranlagung aktiviert haben, wird Ihr Kapital zuzüglich Zinsen abzüglich Kapitalertragssteuer (KESt) am Ende der Laufzeit auf Ihr Referenzkonto überwiesen. Ihre Bank erhält den Betrag am Fälligkeitstag gutgeschrieben.
Taggleiche Auszahlungen von Ihrem Tagesschatz auf Ihr Referenzkonto können bis 11:45 Uhr veranlasst werden.
Informationen betreffend Kontostand können Sie dem Menüpunkt „Überblick“ Ihres Bundesschatz-Kontos entnehmen. Dort haben Sie die Möglichkeit, unter „Berichte“ Kontoauszüge, Berichte über Ein- und Auszahlung und Zinsstaffeln herunterzuladen und zu drucken.
Im Bundesschatz-Konto unter „Konto“ sind die hinterlegten Daten der öffentlichen Einheit sowie personenbezogene Daten des jeweiligen Benutzers einsehbar. Folgende Daten können Sie nachträglich ändern:
Öffentliche Einheit
- Adresse der öffentlichen Einheit
- Kontaktdaten der öffentlichen Einheit (Telefon und E-Mail-Adresse)
- Herkunft der Geldmittel
Persönliches Profil
- Telefonnummer
- E-Mail-Adresse
- Politisch exponierte Person („PEP“)
Die Benutzerverwaltung im Menüpunkt „Konto“ kann ausschließlich durch den Administrator oder die Administratoren der öffentlichen Einheit vorgenommen werden. Über die Benutzerverwaltung besteht die Möglichkeit, weitere Personen als Benutzer des Bundesschatz-Kontos einzuladen, bestehende Einladungen zu widerrufen, Benutzer zu sperren oder aus dem Bundesschatz-Konto der öffentlichen Einheit zu entfernen.
Zwei Benutzergruppen stehen zur Verfügung: „Administratoren“ und von diesen als „Benutzer“ eingeladene
Personen.
„Administratoren“ sind vertretungsbefugte Personen, die den Kontoeröffnungsantrag für die öffentliche Einheit
gestellt haben. Sie verfügen im Bundesschatz-Konto über eine Einzelverfügungsberechtigung und
uneingeschränkte Verwaltungsrechte. Dies umfasst sämtliche Befugnisse in Bezug auf Veranlagungen, das
Postfach und die hinterlegten Daten im Bundesschatz-Konto. Darüber hinaus sind Administratoren für die
Benutzerverwaltung der öffentlichen Einheit zuständig. Sie können weiteren Personen eine
Verfügungsberechtigung als „Benutzer“ des Bundesschatz-Kontos erteilen und diese auch wieder entziehen.
Beim Erlöschen der Verfügungsberechtigung sind Administratoren verpflichtet, den entsprechenden Benutzer
im Menüpunkt „Konto“ unter „Benutzerverwaltung“ zu löschen.
Eingeladene Personen gelten als „Benutzer“ des Bundesschatz-Kontos und verfügen über umfassende Rechte zur Verwaltung von Veranlagungen, des Postfachs und der hinterlegten Daten im Bundesschatz-Konto. Sie sind einzeln verfügungsberechtigt und können das auf dem Bundesschatz-Konto veranlagte Kapital eigenständig verwalten. Im Gegensatz zu Administratoren ist ihre Rolle in der „Benutzerverwaltung“ jedoch auf Leserechte beschränkt. Benutzer können keine weiteren Bundesschatz-Konten eröffnen oder weitere Benutzer ernennen bzw. löschen.
Ja, Änderungen des Referenzkontos sind nach der Kontoeröffnung möglich. Diese können über das Service-Center
erfolgen und müssen mindestens zehn Bankarbeitstage vor dem nächsten Auszahlungstermin ordnungsgemäß mitgeteilt
werden.
Um die Änderung durchführen zu können, übermittelt die öffentliche Einheit, vertreten durch vertretungsbefugte Personen in vertretungsbefugter Anzahl, ein firmenmäßig gezeichnetes Schreiben mit den neuen Daten des Referenzkontos. Das Schreiben sollte der Registerstelle im Original übermittelt werden oder es kann auch, wenn es qualifiziert elektronisch signiert ist, im Postfach des Bundesschatz-Kontos hochgeladen werden.
Bitte beachten Sie, dass dieses Schreiben firmenmäßig gezeichnet werden muss und dass die Zeichnungsberechtigung dem Anhang des Schreibens beigefügt ist.
Für jedes Bundesschatz-Konto kann nur ein Referenzkonto angegeben werden. Dieses muss zudem auf den Namen der öffentlichen Einheit lauten.
Ja, in Ihrem Bundesschatz-Konto unter „Konto“ beim Abschnitt „Öffentliche Einheit“ können Sie die Herkunft der
Geldmittel, falls erforderlich, nachträglich ändern.
Stammen die Geldmittel aus mehreren Quellen, ist die Herkunft des überwiegenden Anteils anzugeben.
Ja, in Ihrem Bundesschatz-Konto unter „Konto“ im Abschnitt „Persönliches Profil“ können Sie Ihren „PEP“-Status, wenn erforderlich, nachträglich ändern.
Sie erhalten eine Bestätigungs-E-Mail bei Erwerb, Wiederveranlagung und Auszahlung sowie eine Erinnerungs-E-Mail zwei Bankarbeitstage vor Ende der von Ihnen gewählten Laufzeit des entsprechenden Auftrags.
Ja, in Ihrem Bundesschatz-Konto unter „Konto“ beim Abschnitt „Persönliches Profil“ können Sie mittels Deaktivierung der Checkbox „Mitteilungen auch per E-Mail erhalten“ die automatischen E-Mail-Benachrichtigungen abbestellen.
Standardmäßig wird Ihre Nutzung nicht aufgezeichnet. Erst mit Ihrer Zustimmung verwenden wir Cookies, um personenbezogene Daten, wie Ihren Besuch auf unserer Website, IP-Adressen und Cookie-Identifikatoren zu speichern. Sofern Sie die Cookies akzeptieren, erfolgt die Aufzeichnung Ihrer Nutzung.
Auf Smartphones können Sie sich im Bundesschatz-Konto unter „Konto“ mit dem Abmelde-Button abmelden. Auf Geräten mit größeren Bildschirmen wie Tablets oder Laptops finden Sie den Abmelde-Button direkt im Menü rechts oben.
Auf Geräten, die mit anderen Benutzern geteilt werden, empfehlen wir, dass Sie sich abmelden. Haben nur Sie Zugriff auf das Gerät, ist keine Abmeldung erforderlich, da Sie nach 15 Minuten Inaktivität automatisch vom System abgemeldet werden.
Nein, egal welche Transaktionen Sie auf Ihrem Bundesschatz-Konto durchführen, es werden Ihnen keinerlei Spesen oder Gebühren verrechnet.
Gemäß Verordnung (EU) 2024/886 (Instant Payment Verordnung) sind Echtzeitüberweisungen von Zahlungsdienstleistern ( entspricht Kommerzbanken) verpflichtend anzubieten. Die OeNB bietet Instant Payments derzeit aus den folgenden Gründen nicht an: Handeln Zentralbanken hoheitlich im Rahmen ihrer währungspolitischen Befugnisse, fallen sie nicht in den Anwendungsbereich des Zahlungsdienstegesetzes 2018 (ZaDiG 2018). In der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken („ESZB“) und der Europäischen Zentralbank („EZB“; „ESZB/EZB Statut“) werden in Kapitel IV (Art 17 – 24) die „Währungspolitischen Aufgaben und Operationen des ESZB“ festgelegt. Die Kontoeröffnung für öffentliche Stellen (bspw. den Bund) ist gemäß Artikel 17 dieser Satzung eine währungspolitische Aufgabe der nationalen Zentralbank, ebenso die Tätigkeit als Fiskalagent für öffentliche Stellen gemäß Art 21 Abs 2 dieser Satzung. In diesem Rahmen verpflichtet § 42 Nationalbankgesetz (NBG) die OeNB, sämtliche die Bundesverwaltung betreffenden Bankgeschäfte durchzuführen, soweit sie nach dem NBG zulässig sind. Diese schließen auch Zahlungsdienste mit ein. Die OeNB erbringt somit im Rahmen von Bundesschatz Zahlungsdienstleistungen lediglich gegenüber dem Bund im Rahmen der ihr gemäß Art 17 iVm Art 21 Abs 2 ESZB/EZB Statut obliegenden Aufgaben als Währungsbehörde. Folglich fallen diese Tätigkeiten der OeNB nicht in den Anwendungsbereich des ZaDiG 2018 und der Instant Payment Verordnung.
Sie veranlagen zu jenem Zinssatz, der zum Zeitpunkt des Zahlungseingangs gültig ist. Sämtliche Zinssätze werden täglich fixiert. In Ihrem Bundesschatz-Konto werden unter „Überblick“ bis 10:00 Uhr die Zinssätze des jeweiligen Bundesschatzes für den aktuellen Valutatag sowie der Zinssatz des darauffolgenden Bankarbeitstages angegeben. Ab 10:00 Uhr werden die Zinssätze für die darauffolgenden zwei Bankarbeitstage angegeben.
Da die Verzinsung Ihrer Veranlagung vom Datum des Zahlungseinganges abhängt und eine Überweisung von Ihrem Girokonto („Referenzkonto“) auf Ihr Bundesschatz-Konto ein bis zwei Bankarbeitstage in Anspruch nimmt, geben wir Ihnen für jede Laufzeit die Zinssätze für die nächsten zwei Bankarbeitstage bekannt. Somit wissen Sie bereits im Voraus, welcher Zinssatz für Ihre Veranlagung zur Anwendung kommt.
Nein, einer der Vorteile der Bundesschätze liegt darin, dass bereits ab dem Mindesteinzahlungsbetrag von 100,00 € faire, kompetitive Zinsen bezahlt werden. Die Höhe Ihres Zinssatzes hängt nicht von der Höhe Ihres Veranlagungsbetrags in Wertpapiere der Republik Österreich ab.
Ja, einer der großen Vorteile bei Bundesschatz ist die transparente Berechnung der Zinsen, die Ihnen am Ende der von Ihnen gewählten Laufzeit gutgeschrieben werden. Für die angebotenen Bundesschätze (1 Monat, 3 Monate, 6 Monate und 12 Monate) wird die allgemeine Zinsformel herangezogen.
Allgemeine Zinsformel:
Berechnung für Bundesschätze (1 Monat, 3 Monate, 6 Monate und 12 Monate)
Beispiel:
Kapital: 10.000,00 €
Zinssatz: 2,25%
Zinstage: werden anhand der Anzahl der tatsächlichen Tage berechnet
Zinsperiode: 6 Monate von 03.03.2025 bis 03.09.2025 (184 Zinstage)
Die Zinsen werden täglich berechnet und am ersten Bankarbeitstag des Folgemonats auf das Bundesschatz-Konto gutgeschrieben.
Allgemeine Zinsformel:
Berechnung für Tagesschatz
Beispiel:
Kapital: 100.000,00 €
Zinssatz: 2,65%
Zinstage: 03.03.2025
Sämtliche Zinssätze werden täglich neu fixiert und orientieren sich stets an der aktuellen Finanzmarktlage. Basierend auf der Geld- und Kapitalmarktentwicklung können auch unsere Zinssätze um gewisse Basispunkte variieren.
Nein, die Zinssätze Ihrer Veranlagungen sind vom Eingangsdatum Ihrer Einzahlung abhängig und bleiben für die gesamte von Ihnen gewählte Laufzeit fix.
Im Falle einer Wiederveranlagung wird Ihr Kapital zuzüglich Zinsen abzüglich Kapitalertragsteuer (KESt) am Ende der jeweiligen Laufzeit mit dem dann gültigen Zinssatz wiederveranlagt.
Ja, gemäß § 27a EStG wird die vorgeschriebene Kapitalertragsteuer (KESt) in Höhe von 27,5% für Einkünfte aus Wertpapieren von Steuerpflichtigen (natürliche oder juristische Personen), die ihren ordentlichen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben, automatisch einbehalten.
Bei Vorliegen der Voraussetzungen für eine KESt-Befreiung kann der Kunde das Formular „KESt- Befreiungserklärung für Betriebsvermögen von Juristischen Personen/Körperschaften (§ 94 Z 5 EStG 1988)“ an das Servicecenter von Bundesschatz zu übermitteln. Das Formular ist über den folgenden Link abrufbar: KESt-Befreiungserklärung Sektor 13 Einheit.pdf.
Bei Vorliegen der Voraussetzungen für eine KESt-Steuersatzreduktion (auf derzeit 23%) kann der Kunde das Formular „KESt-Steuersatzreduktion gemäß § 93 Abs. 1a EStG 1988“ an das Servicecenter von Bundesschatz übermitteln. Das Formular ist über den folgenden Link abrufbar: KESt-Steuersatzreduktion Sektor 13 Einheit.pdf.
Nein, aufgrund des Fixzinssatzes und der direkten Veranlagung in Wertpapiere der Republik Österreich sind Verluste bei Bundesschatz ausgeschlossen.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) für den Erwerb von Bundeswertpapieren der Republik Österreich sowie die entsprechenden Wertpapierbedingungen können Sie in Ihrem Bundesschatz-Konto unter „Hilfe“ in dem Abschnitt „Links“ einsehen.
Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) werden dem Kunden mindestens zwei Monate vor
dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Inkrafttretens angeboten. Dabei werden die betroffenen Bestimmungen
der AGB und die dazu vorgeschlagenen Änderungen gegenübergestellt. Die Gegenüberstellung und die
vollständige Fassung der neuen AGB werden auf der Website von Bundesschatz veröffentlicht.
Die Zustimmung des Kunden zu den vorgeschlagenen AGB-Änderungen gilt als erteilt, wenn bei der Registerstelle vor dem
vorgeschlagenen Zeitpunkt des Inkrafttretens der angebotenen Änderungen kein Widerspruch des Kunden einlangt.
Das Änderungsangebot und die Gegenüberstellung werden dem Kunden über das Bundesschatz-Konto zugestellt. Über die Zustellung in das „Postfach“ Ihres Bundesschatz-Kontos werden Sie gesondert per E-Mail an die von Ihnen bekanntgegebene E-Mail-Adresse benachrichtigt.
Falls für ein Bundesschatz-Konto mehr als ein Administrator hinterlegt ist, kann ein weiterer Administrator den verstorbenen Administrator über die Funktion „Benutzer löschen“ entfernen. Ist jedoch nur ein Administrator hinterlegt und dieser verstirbt, muss die Änderung der Nutzerrolle über das Service-Center vorgenommen werden. Kontaktieren Sie uns in diesem Fall bitte über das Postfach Ihres Bundesschatz-Kontos oder schreiben uns eine E-Mail an business@bundesschatz.at .
Im Falle des Ablebens eines Benutzers kann der Administrator im Bundesschatz-Konto unter „Konto“ beim Abschnitt „Benutzerverwaltung“ den jeweiligen Benutzer mittels „Benutzer löschen“ entfernen.
Es werden Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Hauptwohnsitz bzw. Meldeadresse, Staatsangehörigkeit, Geschlecht, Unterschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Bankdaten (Kontoinhaber, IBAN, BIC) und das aktuellste von Ihnen bekannte Foto (z.B. Passfoto, Führerscheinfoto) verarbeitet.
Ihre Datensicherheit ist unser höchstes Anliegen. Unser erklärtes Ziel ist es, alle erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zu treffen, um die Sicherheit der Datenverarbeitung zu gewährleisten und Ihre personenbezogenen Daten entsprechend zu verarbeiten, sodass sie vor Zugriffen durch unbefugte Dritte geschützt sind.
Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt gemäß den Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) und des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG) in der jeweils geltenden Fassung, die für Bundesschatz verpflichtend einzuhalten sind.
Wir behandeln Ihre Daten streng vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften, sodass
grundsätzlich nur Mitarbeiter der Registerstelle Zugriff auf Ihre persönlichen Daten erhalten, die diese zur Erfüllung
der vertraglichen und gesetzlichen Pflichten sowie aufgrund berechtigter Interessen benötigen.
Der Komplexität heutiger Datenverarbeitungsprozesse ist es geschuldet, dass wir uns mitunter Dienstleistern bedienen und
diese mit der Verarbeitung Ihrer Daten beauftragen.
Die Republik Österreich unterliegt als Registerstelle einer Vielzahl von Rechtsvorschriften, was im Bedarfsfall dazu
führen kann, dass Verwaltungsbehörden, Gerichten, der Geldwäschemeldestelle oder Notaren personenbezogene Daten unserer
Kunden offengelegt werden müssen. In all diesen Fällen achten wir jedoch stets darauf, dass die gesetzlichen Grundlagen
eingehalten werden und der Schutz Ihrer Daten gewahrt bleibt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten, soweit erforderlich, für die Dauer der gesamten Geschäftsbeziehung (von
der Anbahnung, Abwicklung bis zur Beendigung eines Vertrags) sowie gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungs- und
Dokumentationspflichten, die sich u.a. aus der Bundesabgabenordnung (§ 132 BAO) ergeben.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Sie haben jederzeit das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung Ihrer gespeicherten Daten, ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit gemäß den Voraussetzungen des Datenschutzrechts, das Sie an den Datenschutzbeauftragten von Bundesschatz richten können.
Sollten Sie einen Antrag stellen, ist hierfür ein Identitätsnachweis erforderlich, um den Schutz Ihrer Daten sicherstellen zu können. Gerne können Sie uns für datenschutzrechtlichen Fragen und Anliegen unter der E-Mail-Adresse datenschutz@oebfa.at kontaktieren.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Das Bundesschatz-Konto ist so konzipiert, dass es auf allen Smartphones, Tablets und Computern mit gängigen Internetbrowsern aufrufbar ist, die ID Austria unterstützen.
Das Bundesschatz-Konto verwendet ID Austria als Authentifizierungsmethode. Durch die erneute Anmeldung bestätigen Sie Ihre Identität und stellen somit sicher, dass kein Dritter Zugriff auf Ihr Bundesschatz-Konto erlangen kann.
Ja, Sie können das Bundesschatz-Konto auf mehreren Geräten einsehen und nutzen.
Ja, es ist möglich, das Bundesschatz-Konto als Web-App im Startbildschirm Ihres Smartphones oder Tablets zu integrieren. Das Bundesschatz-Konto kann somit wie eine native App genutzt werden. Die Einrichtung einer Web-App unterscheidet sich je nach Betriebssystem:
Einrichtung auf iOS:
Loggen Sie sich zunächst über den Safari-Browser in Ihrem Bundesschatz-Konto ein. Anschließend klicken Sie auf das
„Teilen“-Symbol und wählen Sie die Option „Zum Home-Bildschirm“. Es öffnet sich eine Maske, in der Sie der Web-App einen
Namen zuweisen können oder den Standard-Namen „Bundesschatz“ durch „Hinzufügen“ bestätigen können. Die
Bundesschatz-Web-App befindet sich nun auf Ihrem Startbildschirm.
Einrichtung auf Android:
Chrome: Loggen Sie sich zunächst über den Chrome-Browser in Ihrem Bundesschatz-Konto ein. Klicken Sie auf das
Menü-Symbol, „Seite hinzufügen“ und anschließend auf „Zum Startbildschirm hinzufügen“. Nachdem Sie diesen Vorgang
bestätigt haben, befindet sich die Bundesschatz-Web-App auf Ihrem Startbildschirm.
Firefox: Loggen Sie sich zunächst über den Firefox-Browser in Ihrem Bundesschatz-Konto ein. Klicken Sie auf das Drei-Punkte-Menü und anschließend auf „Zum Startbildschirm hinzufügen“. Nachdem Sie diesen Vorgang bestätigt haben, befindet sich die Bundesschatz-Web-App auf Ihrem Startbildschirm.
Das Bundesschatz-Konto basiert auf den neuesten Sicherheitsstandards. Durch die Authentifizierung mittels ID Austria ist das Bundesschatz-Konto bestens gegen den Zugriff Dritter geschützt.
Eine erfolgreiche Anmeldung ist abhängig von Ihrer ID Austria. Auf Ihrem neuen Smartphone müssen Sie die App „Digitales Amt“ erneut herunterladen und Ihre ID Austria hinzufügen. Sobald Sie diesen Vorgang durchgeführt haben, können Sie sich wieder in Ihrem Bundesschatz-Konto anmelden.
Sofern Ihre Login-Daten für ID Austria nur Ihnen bekannt sind, kann kein Dritter in Ihr Bundesschatz- Konto einsteigen und somit auch keine Auszahlungen beauftragen.
Sofern die Login-Daten für Ihre ID Austria nur Ihnen bekannt sind, kann kein Dritter in Ihr Bundesschatz-Konto einsteigen. Nichtsdestotrotz müssen Maßnahmen gesetzt werden, um potenzielle Sicherheitsrisiken zu minimieren. Das bestehende Smartphone muss für Ihre ID Austria deaktiviert werden, um Identitätsdiebstahl zu verhindern. Hierfür wenden Sie sich bitte an den Widerrufsdienst der A-Trust.
Um sich vor Phishing zu schützen, können Sie folgende Maßnahmen ergreifen:
- stellen Sie sicher, dass die Software Ihres Gerätes auf dem aktuellsten Stand ist;
- kontaktieren Sie im Zweifel unser Service-Center per E-Mail unter business@bundesschatz.at, über das „Postfach“ im Bundesschatz-Konto oder telefonisch unter +43 1 513 84 11;
- geben Sie niemals persönliche Daten per E-Mail preis;
- überprüfen Sie die Adressleiste in Ihrem Browser und vergewissern Sie sich, dass Sie die richtige Seite besuchen.
Folgende Kriterien können bei der Erkennung von Phishing-E-Mails helfen:
- der Text der Nachricht gibt einen dringenden Handlungsbedarf vor;
- es kommen Drohungen zum Einsatz;
- Sie werden aufgefordert, vertrauliche Daten wie Passwörter o.Ä. einzugeben;
- in der E-Mail verlinkte Internetadressen stimmen nicht mit der offiziellen Website überein wie z.B. www.bundeschatz.at statt www.bundesschatz.at;
- die E-Mail-Adresse des Absenders verfügt nicht über die offizielle Adresse @bundesschatz.at am Ende;
- Rechtschreibung und Grammatik weisen Fehler auf;
- die Nachricht kommt zwar von einer Person oder Organisation, die Ihnen bekannt ist, das Anliegen des Absenders kommt Ihnen trotzdem ungewöhnlich vor.
Die ID Austria ist ein kostenloses digitales Identifikationssystem, das als elektronische Alternative zu herkömmlichen Ausweisen wie Reisepass, Personalausweis oder österreichischem Führerschein dient. Somit kann ID Austria einerseits in Online-Verfahren für das Login als digitaler Ausweis eingesetzt werden, andererseits elektronisch damit unterschrieben werden.
Ohne ID Austria mit Vollfunktion kann kein Bundesschatz-Konto eröffnet werden, da die Authentifizierung Ihrer Person ausschließlich über ID Austria erfolgt. Weitere Informationen zur ID Austria inkl. Registrierungsmöglichkeiten finden Sie auf der Website der ID Austria.
Die ID Austria ist ein digitales Identifikationssystem, welches als elektronische Alternative zu herkömmlichen
Ausweisen wie beispielsweise dem Reisepass dient. Diese Art der Legitimation hat große Vorteile in Bezug auf die
Sicherheit
gegenüber anderen Legitimationsarten.
Zum einen entspricht die ID Austria höchsten Sicherheits- und Datenschutzstandards, zum anderen müssen bestimmte Kundendaten durch Sie bzw. uns nicht nochmals erhoben werden, da diese von der ID Austria zur Verfügung gestellt werden.
Die Voraussetzungen für die ID Austria sind:
- österreichische Staatsbürgerschaft oder Inlandsbezug;
- vollendetes 14. Lebensjahr;
- ein Smartphone und die Installation der App „Digitales Amt“ oder ein alternativ geeigneter Authentifizierungsfaktor;
- eine behördliche Registrierung, sofern kein Online-Umstieg möglich ist.
Weitere Informationen hierfür finden Sie auf der Website der ID Austria.
Alternativ zur Registrierung mit Smartphone, können Sie Ihre ID Austria auch mit einem FIDO-Sicherheitsschlüssel registrieren und verwenden.
Österreichische Staatsbürger, die ID Austria beantragen möchten, können sich direkt an die zuständigen Registrierungsbehörden wenden. Weitere Informationen zu den Registrierungsbehörden finden Sie auf der Website der ID Austria.
Sofern keine österreichische Staatsbürgerschaft vorliegt, besteht die Möglichkeit, die ID Austria bei den jeweiligen
Landespolizeidirektionen zu
beantragen. Voraussetzungen dafür sind die Vollendung des 14. Lebensjahres und ein
Inlandsbezug wie etwa ein Beschäftigungsverhältnis oder eine Geschäftstätigkeit in Österreich.
Beim Registrierungstermin vorzulegen sind:
- ein aktuelles Passfoto;
- ein Reisepass bzw. Personalausweis;
- ein Bestätigungsdokument für den jeweiligen Inlandsbezug (z.B. Meldebestätigung, Studierendenausweis, Bestätigung des Arbeitgebers).
Die Basisfunktion der ID Austria bietet alle Funktionen der Handy-Signatur und ermöglicht zudem Signaturen mittels
SMS-TAN.
Die Vollfunktion der ID Austria bietet zusätzlich zu den Funktionen der Handy-Signatur neue Einsatzmöglichkeiten wie etwa die Ausweisfunktion am Smartphone und eine EU-weite Anerkennung.
Es gibt zwei Optionen Ihre ID Austria mit Basisfunktion auf eine ID Austria mit Vollfunktion aufzuwerten. Entscheidend
ist, ob die
ursprüngliche Ausstellung Ihrer Handy-Signatur durch eine behördliche Registrierung und somit eine behördliche
Identifizierung stattgefunden hat.
Wurde Ihre Handy-Signatur behördlich registriert (z.B. bei einem Magistrat, einer Bezirkshauptmannschaft oder über
FinanzOnline), kann online eine Aufwertung zur ID Austria mit Vollfunktion durchgeführt werden, indem Sie die
Ausweisnummer Ihres gültigen österreichischen Reisepasses oder Personalausweises eingeben.
- Eine Anleitung für den Umstieg in der App „Digitales Amt“ finden Sie auf der Website der ID Austria unter Umstieg in der App „Digitales Amt“.
- Eine Anleitung für den Umstieg im Web finden Sie auf der Website der ID Austria unter Umstieg im Web auf oesterreich.gv.at. Die Aufwertung wird im Zuge der Umstellung auf ID Austria mit Basisfunktion als zweiter Schritt angeboten.
Wurde Ihre Handy-Signatur nicht behördlich registriert (z.B. via A1 oder bei einem Postamt), ist für die Aufwertung auf
ID
Austria mit Vollfunktion ein Behördengang erforderlich.
Detaillierte Informationen finden Sie in der Registrierungsübersicht der ID Austria.