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| Sollten Sie noch weitere
Informationen über bundesschatz.at benötigen, konsultieren
Sie bitte die folgende - nach verschiedenen Themenbereichen geordnete
- Zusammenstellung der häufigsten Fragen und Antworten.
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Kontoeröffnung
Kann ich ein Gemeinschaftskonto z. B. mit meinem Ehepartner
oder Lebensgefährten eröffnen?
Ja, es besteht die Möglichkeit ein Konto für mehrere
Kontomitinhaber zu eröffnen. Alle Kontomitinhaber sind gleichberechtigt
und können einzeln Aufträge erteilen und Ein-/Auszahlungskonten
ändern. Details zur Kontoeröffnung entnehmen Sie bitte
unter "Der Ablauf - Kontoeröffnung" bzw. "Der
Ablauf - Identifikation".
Kann ich ein Firmenkonto eröffnen?
Grundsätzlich richtet sich bundesschatz.at an Privatpersonen
("natürliche Personen"). Es besteht jedoch die
Möglichkeit Konten für juristische Personen zu eröffnen.
Näheres dazu entnehmen Sie bitte auch der unten angeführten
Frage "Kann ich ein Konto für juristische Personen eröffnen?
Kann ich ein Konto für Minderjährige eröffnen?
Ja, der gesetzliche Vertretungsberechtigte kann mittels des speziell
dafür vorgesehenen Formulars ein Konto für Minderjährige eröffnen.
Allerdings können Minderjährige keine Kontomitinhaber
bei Gemeinschaftskonten sein.
Kann ich Mündelgelder bei bundesschatz.at veranlagen?
Ja, es ist möglich Mündelgelder anzulegen.
Minderjährige und geistig behinderte oder psychisch kranke
Personen, für die ein Sachwalter gemäß §
273 ABGB bestellt ist, werden durch jene Personen vertreten, deren
Vertretungsberechtigung sich aus dem Gesetz oder auf Grund des
Beschlusses eines Gerichtes ergibt.
Kann ich ein Konto für juristische Personen eröffnen?
Ja, Konten für juristische Personen können eröffnet
werden. Bei Konten für juristische Personen hat die Kontoeröffnung
durch die geschäftsführenden Organe der juristischen
Person in vertretungsbefugter Anzahl oder die von diesen nachweislich
bevollmächtigten Personen persönlich im Service-Center
zu erfolgen.
Handelt es sich beim Kunden um eine juristische Person und erfolgt
die Kontoeröffnung durch die geschäftsführenden
Organe in vertretungsbefugter Anzahl persönlich im Service
Center, erhält der Kunde die Kontonummer, die Verfügernummer
und das Passwort ausgehändigt.
Erfolgt die Kontoeröffnung durch einzelne geschäftsführende
Organe oder durch von der juristischen Person bevollmächtigte
Personen wird die Registerstelle eine rechtsgeschäftliche
Erklärung über die beabsichtigte Eröffnung des
Kontos für den Kunden an diejenige Kundenadresse übermitteln,
die im Kontoeröffnungsantrag als Sitz der zentralen Verwaltung
des Kunden angegeben worden ist, und um Bestätigung der Kontoeröffnung
durch die geschäftsführenden Organe des Kunden in vertretungsbefugter
Anzahl ersuchen. Nach Erhalt dieser Bestätigung wird die
Registerstelle die Kontonummer (ausschließlich mit eingeschriebener
Postzustellung), die Verfügernummer und das Passwort an die
im Kontoeröffnungsantrag angegebene Adresse der gegenüber
der Registerstelle allein über das Konto verfügungsberechtigten
Personen, übermitteln.
Detaillierte Informationen aller für die Kontoeröffnung
erforderlichen Urkunden finden Sie hier.
Kann ich ein Treuhandkonto eröffnen?
Die Eröffnung von Treuhandkonten ist in bestimmten Fällen
(z.B. in Form von Anderkonten bei Rechtsanwälten und Notaren)
möglich. Die Kontoeröffnung hat persönlich im Service-Center
zu erfolgen. In jedem Fall ist die Identität jedes einzelnen
Treugebers der Registerstelle nachzuweisen. Gegenüber der
Registerstelle ist ausschließlich der Treuhänder als
Kunde der Registerstelle berechtigt und verpflichtet.
Wie lange dauert es, bis mein Bundesschatz-Konto aktiviert
ist und ich Zugriff darauf habe?
Wenige Tage - abhängig vom Postweg - nachdem Sie Ihre Kontoeröffnungsunterlagen
an das Service-Center gesendet haben, erhalten Sie zwei separate
Briefe (aus Sicherheitsgründen) mit Angaben über Ihre
Kontonummer, Ihre Verfügernummer und Ihr Passwort. Ab sofort
können Sie dann auf Ihr Bundesschatz-Konto zugreifen.
Wenn Sie Ihre Kontoeröffnung persönlich beim Service-Center
durchführen, werden Ihnen Kontonummer, Verfügernummer
und Passwort sofort ausgehändigt. Ihr Konto wird gleichzeitig
aktiviert.
Wozu brauche ich eine Verfügernummer?
Bestimmte Änderungen Ihr Bundesschatz-Konto betreffend müssen
aus Sicherheitsgründen schriftlich erfolgen (z.B. Änderung Ihres
Gehalts-/Girokontos). In diesem Fall müssen Sie zu Ihrer eigenen
Sicherheit die Verfügernummer angeben. Benützen Sie bitte die
für Änderungen vorgesehenen online-Formulare.
Wer steht hinter dem Service-Center und welche Aufgaben
erfüllt es?
Das Service-Center für bundesschatz.at wird von der Österreichischen
Bundesfinanzierungsagentur betrieben. Es ist für die gesamte
Verwaltung der Bundesschatz-Konten sowie für die Betreuung
der Kunden zuständig. Sie können das Service-Center
unter 0800 / 123 40 400 Montag bis Freitag von 8:00 - 16:00 Uhr
erreichen (aus dem Ausland +43/1/513 84 11) bzw. zu den Öffnungszeiten
(Montag bis Freitag 8:00 - 16:00 Uhr) persönlich aufsuchen.
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Produkt
Für wie lange kann ich mein Geld veranlagen?
Bundesschätze gibt es mit Laufzeiten von 1, 3, 6, 12 Monaten bzw.
2, 4, 5 oder 10 Jahren.
Was passiert mit meinem Geld am Ende der von mir gewählten
Laufzeit?
Wenn Sie beim Kauf von Bundesschätzen das Wort "Auszahlung"
auf Ihren Zahlschein geschrieben haben, dann bekommen Sie Ihr
Kapital plus Zinsen (abzüglich eventueller KESt) am Ende der Laufzeit
auf das von Ihnen bekanntgegebene Girokonto überwiesen. Die
Überweisung erfolgt als Expressüberweisung, d.h. Ihre
Bank erhält den Betrag am Fälligkeitstag gutgeschrieben.
Wenn Sie uns bis spätestens 3 Bankarbeitstage vor Fälligkeit
keinen diesbezüglichen Auftrag erteilt haben und auch sonst
keine Wünsche bekannt gegeben haben, gehen wir davon aus,
dass Sie Ihr Kapital plus Zinsen (abzüglich eventueller KESt)
weiter fortlaufend mit dem selben Produkt und dem dann gültigen
Zinssatz veranlagen wollen.
Kann ich mein Geld bereits vor Ende der Laufzeit zurück
bekommen?
Ja, eine vorzeitige Auszahlung ist möglich. Es werden Ihnen Liquiditätskosten
abgezogen. Die Höhe dieser Kosten berechnet sich folgendermaßen:
Für Laufzeiten von 1, 3, 6, 12, und 24 Monaten:
Es werden 0,05% pro Monat der noch offene Laufzeit vom Zinssatz
der ursprünglich gewählten Laufzeit abgezogen. Monatsbruchteile
werden anteilig berechnet.
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Ein Beispiel: Sie haben eine Veranlagungsdauer
von 12 Monaten mit einem Zinssatz von 4,00% p.a. gewählt und
möchten Ihr Geld jedoch bereits nach Ablauf von 9 Monaten
zurückbekommen, das heißt 3 Monate zu früh. Von den 4,00%
werden Ihnen nun die Liquiditätskosten von bundesschatz.at
(ohne Gebühren) in der Höhe von 3 x 0,05% abgezogen. Sie erhalten
damit für Ihre 9-Monats-Veranlagung einen Zinssatz von 3,85%
(4,00% abzüglich 0,15%). |
Für Laufzeiten von 4, 5 und 10 Jahren:
Abhängig vom Zeitpunkt der vorzeitigen Auszahlung werden Ihnen
Zinsen für die tatsächliche Veranlagungsdauer gutgeschrieben.
Klicken Sie bitte hier
um sich über die Höhe dieses Zinssatzes zu informieren.
Pro Kunde kann eine vorzeitige Auszahlung nur bis maximal EUR 5
Million innerhalb eines Kalenderjahres durchgeführt werden.
Für die Bekanntgabe Ihres exakten Zinssatzes sowie für
die Durchführung einer vorzeitigen Auszahlung kontaktieren
Sie bitte telefonisch unser Service-Center unter 0800/123 40 400,
Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 bis 16:00 Uhr.
Gibt es einen Mindesteinzahlungsbetrag?
Ja, der Mindesteinzahlungsbetrag ist EUR 100.
Gibt es einen Mindestauszahlungsbetrag?
Ja, der Mindestauszahlungsbetrag ist EUR 100.
Gibt es eine maximale Einlagenhöhe?
Nein, unbegrenzte Einlagensicherheit für jede Einlagenhöhe
wird durch die direkte Veranlagung bei der Republik Österreich
gewährleistet.
Können Ein- oder Auszahlungen auch bar erfolgen?
Nein, Einzahlungen müssen von einem der von Ihnen genannten
Girokonten getätigt werden. Auszahlungen werden über das
von Ihnen bekanntgegebene Girokonto abgewickelt.
Wie oft kann mein Geld wiederveranlagt werden?
Die Laufzeit der Bundesschätze endet mit dem 1. Juli 2032.
Bis dahin wird Ihr Geld wiederveranlagt, sofern Sie keine Auszahlung
wünschen.
Wie oft kann ich Einzahlungen tätigen? Kann ich bestehende
Positionen "aufstocken"?
Sie können so oft sie wollen, Beträge auf Ihr Bundesschatz-Konto
einzahlen. Bei jeder Überweisung ist die gewünschte Laufzeit
anzugeben. Jede Einzahlung wird dann als eigene, neue Position in
Ihrem Bundesschatz-Konto dargestellt. Sie haben so die Möglichkeit,
verschiedene Laufzeiten zu wählen und erreichen damit für
Ihre Veranlagung die gewünschte Fälligkeitsstruktur.
Nicht möglich ist eine "Aufstockung", das heißt
eine Erhöhung einer bereits bestehenden Position.
Werden Spesen verrechnet?
Nein! Sämtliche Transaktionen im Zusammenhang mit Bundesschätzen
erfolgen ohne Gebühren- oder Spesenanrechnung durch die Republik
Österreich. Auch die Expressüberweisung bei Auszahlung
erfolgt kostenlos.
Wer bezahlt mögliche anfallende Bankspesen innerhalb des EU-Raumes – außerhalb Österreichs?
Der Kauf und Verkauf von Bundesschätzen erfolgt ohne Gebühren- oder
Spesenanrechnung durch die Republik Österreich. Fallweise - insbesondere
bei Auslandsüberweisungen im EU-Raum - tritt es auf, dass dem Kunden Spesen
verrechnet werden, auf die die Republik keinen Einfluss hat.
Überweisungsspesen innerhalb des EU-Zahlungsverkehrs sind vom Kunden
selbst zu tragen. Dies kann z.B. Auszahlungen bzw. vorzeitige Auszahlungen
an den Kontoinhaber innerhalb des EU-Raumes betreffen.
Was bedeutet Emittent?
Der Emittent der Bundesschätze ist die Republik Österreich.
Dies bedeutet, daß die Republik Österreich die Bundesschätze
ausgibt bzw. verkauft. Anders ausgedrückt, beim Kauf von Bundesschätzen
vertrauen Sie Ihr Geld der Republik Österreich an, welche Ihnen
Ihr Kapital plus Zinsen (abzüglich eventueller KESt) am Ende der
Laufzeit ausbezahlt.
Was ist der Unterschied zwischen Bundesschätzen und dem herkömmlichen Sparbuch?
Bundesschätze unterscheiden sich vom Sparbuch in vielen Punkten, die wichtigsten sind:
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Bundesschätze weisen eine attraktive Verzinsung
unabhängig von der Größe Ihrer Spareinlage auf; |
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Sie veranlagen direkt bei der Republik
Österreich und profitieren von der international anerkannten,
bestmöglichen Sicherheit für Ihr Geld; |
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Bundesschätze können nur direkt über das Internet bezogen werden; |
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Sie können online jederzeit auf Ihr Konto zugreifen und einfach und bequem von zu Hause aus rund um die Uhr Änderungen durchführen. |
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Die Zinsgutschrift erfolgt jeweils am Ende der gewählten Laufzeit. |
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Die Zinsberechnung bei bundesschatz.at erfolgt auf Basis der Anzahl der tatsächlichen Tage eines Monats (kalendermäßig/360). Bei einem Sparbuch werden einheitlich 30 Tage pro Monat verzinst (30/360). |
Was ist der Unterschied zwischen Bundesschätzen und einer klassischen Bundesanleihe?
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Bundesanleihe |
Bundesschätze |
| Laufzeit |
meist 5 - 10 Jahre |
1, 3, 6, 12 Monate sowie 2, 4, 5, 10 Jahre |
| Kauf |
über Banken, Broker |
via Internet |
| Börsehandel |
ja, daher täglich aktuelle Kurse |
nein |
| Rückkauf/Auszahlung vor Laufzeitende |
ja, zum aktuellen Kurs, welcher
höher oder niedriger als der Kaufkurs sein kann (Kapitalverlust
möglich) |
ja, wobei das Kapital immer
zur Gänze erhalten bleibt, lediglich ein Teil der Zinsen
wird abgezogen |
| Spesen |
bankenübliche Provisionen
beim Kauf und Verkauf sowie eine jährliche Depotgebühr |
keine Spesen |
| Zinsauszahlung |
jährliche Zinsauszahlung |
Zinsauszahlung am Ende der
Laufzeit (Zinseszinseffekt der bei jährlicher Zinsauszahlung
entstehen würde, wird durch einen höheren Zinssatz
ausgeglichen) |
| Sicherheit |
international
bestmöglliche Sicherheit durch direkte Veranlagung bei
der Republik Österreich |
Sind Bundesschätze gemäß § 14 Abs.
7 EStG (Einkommensteuergesetz) zur Wertpapierdeckung für Pensionsrückstellungen
geeignet?
Ja, Bundesschätze sind Wertpapiere der Republik Österreich
und fallen somit unter § 14 Abs. 7 lit 4 (b) EStG.
Kann der Gewinnfreibetrag gemäß
§ 10 Abs. 1 EStG durch den Erwerb von Bundesschätzen genutzt
werden?
Ja, Bundesschätze sind Wertpapiere der Republik Österreich
gemäß § 14 Abs. 7 lit 4 (b) EStG und somit geeignet,
einen Gewinnfreibetrag gem. § 10 Abs.
1 EStG geltend zu machen.
Dies gilt auch für Bundesschätze mit einer Zinsbindung
von weniger als vier Jahren.
Beachten Sie aber, dass es für den Gewinnfreibetrag
erforderlich ist, dass der Bundesschatz mindestens vier
Jahre (gerechnet von der Anschaffung) dem Betriebsvermögen
gewidmet ist; würde er vor Ablauf dieser Frist aus dem Betriebsvermögen
(durch Veräußerung oder Entnahme) ausscheiden, wäre
der geltend gemachte Gewinnfreibetrag grundsätzlich nachzuversteuern.
Sollte daher ein Bundesschatz mit einer Zinsbindung von weniger
als vier Jahren erworben worden sein, darf er - um keine Nachversteuerung
auszulösen - vor Ablauf von vier Jahren nicht ausgezahlt werden.
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Konditionen
Bekomme ich für geringe Geldbeträge niedrigere Zinsen?
Einer der Vorteile der Bundesschätze liegt darin, dass bereits ab
dem Mindesteinzahlungsbetrag von EUR 100 attraktive, kompetitive
Zinsen bezahlt werden. Die Höhe Ihres Zinssatzes hängt nicht von
der Höhe Ihres Sparbetrags ab.
Wie weiß ich, welchen Zinssatz ich für mein Geld bekomme?
Auf der Startseite von bundesschatz.at werden täglich die aktuellen,
geltenden Zinssätze und deren Wirksamkeit bekannt gegeben. Sie
bekommen den Zinssatz des Tages, an dem Ihr Geld auf Ihrem Bundesschatz-Konto
einlangt. Ab diesem Tag haben Sie den von Ihnen gewünschten
Bundesschatz erworben und der geltende Zinssatz kann Ihrem online
Bundesschatz-Konto (Zugang unter "Mein Konto") entnommen werden.
Kann ich meine Zinsen selbst berechnen?
Einer der großen Vorteile bei bundesschatz.at ist die transparente
Berechnung der Zinsen, die Ihnen am letzten Tag der von Ihnen gewählten
Laufzeit gutgeschrieben werden. Wenn Sie hier
klicken, finden Sie ein Musterbeispiel für Ihre Zinsberechnung.
Welche Sparbuchzinssätze entsprechen den Zinssätzen bei
BS1, BS3, BS6 und BS12?
Da die Zinsberechnung bei bundesschatz.at auf Basis der Anzahl der
tatsächlichen Tage eines Monats (kalendermäßig/360)
erfolgt, entsprechen die aktuellen bundesschatz.at-Zinssätze
folgenden Sparbuchzinssätzen:
Wie hoch ist die klassische Rendite der Veranlagungsprodukte
BS24, BS48, BS60, BS120?
Aufgrund der in den Wertpapierbedingungen festgelegten Zinsberechnungsmethode
(nämlich Anzahl der tatsächlichen Tage der Veranlagung
dividiert durch 360) kann bei Laufzeiten, die über einem Jahr
liegen, keine jährliche Zinsgutschrift erfolgen. Der wirtschaftliche
Zinseszinseffekt, den Sie durch eine jährliche Veranlagungen
der Zinsen lukrieren könnten, wird bei bundesschatz.at durch
einen höheren Zinssatz ausgeglichen.
Einen Vergleich mit der klassischen Rendite von Veranlagungsprodukten
mit jährlicher Zinsgutschrift finden Sie hier.
Kann sich der Zinssatz während der Laufzeit meines
Bundesschatzes ändern?
Beim Kauf eines Bundesschatzes entscheiden Sie, welche Laufzeit
Sie für Ihre Veranlagung wählen möchten. Damit legen
Sie auch gleichzeitig den für Sie geltenden Zinssatz fest.
Dieser Zinssatz ist selbstverständlich für die gesamte
von Ihnen ursprünglich gewählte Laufzeit garantiert.
Welchen Zinssatz bekomme ich bei der Wiederveranlagung?
Sie erhalten den Zinssatz, der für das von ihnen gewählte Produkt
zum Zeitpunkt der Wiederveranlagung gilt.
Werden die Zinserträge besteuert?
Ja, die nach dem Einkommensteuergesetz vorgeschriebene Kapitalertragsteuer (KESt)
wird von Personen, die ihren ordentlichen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in
Österreich haben, automatisch einbehalten.
Werden Zinserträge von Personen, die Ihren ordentlichen
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nicht in Österreich, sondern
in einem anderen Land der EU haben, besteuert?
Seit 1. Juli 2005 unterliegen grenzüberschreitende Zinserträge
natürlicher Personen, die ihr Steuerdomizil in einem anderen
Mitgliedstaat der EU als Österreich haben, der EU-Quellensteuer.
Für solche bundesschatz.at-Kunden gibt es 2 Möglichkeiten:
1) Abziehen der EU-Quellensteuer durch bundesschatz.at
Die EU-Quellensteuer wird automatisch bei Gutschrift der Zinsen
abgezogen. Die Wahrung der Anonymität des Anlegers gegenüber
ausländischen Finanzbehörden ist gewährleistet. Laut
Gesetz erfolgt keinerlei Weiterleitung von Informationen an das
zuständige Finanzamt. Der anwendbare Steuersatz beträgt
ab 1. Juli 2005 15%, ab 1. Juli 2008 20% und ab 1. Juli 2011 35%.
2) Kein Abzug der EU-Quellensteuer durch bundesschatz.at
Wenn Sie uns eine Bescheinigung senden, welche vom Finanzamt Ihres
steuerlichen Wohnsitzes ausgestellt ist und die folgenden Angaben
enthält, so ziehen wir Ihnen keine Quellensteuer ab:
- Ihr Name, Ihre Anschrift, Ihre Steuer- oder sonstige Identifizierungsnummer
- Name und Anschrift von bundesschatz.at
- Ihre Kontonummer bei bundesschatz.at.
Diese Bescheinigung wird ab dem Zeitpunkt, zu dem sie bei bundesschatz.at
einlangt, berücksichtigt. Ein rückwirkendes Absehen
von der Einbehaltung der Quellensteuer oder eine Gutschrift einer
bereits einbehaltenen Quellensteuer ist gesetzlich nicht möglich.
Die Bescheinigung gilt für 3 Jahre ab Ausstellung. Danach
ist sie zu erneuern, woran Sie das Service-Center von bundsesschatz.at
rechtzeitig erinnern wird.
Ein entsprechendes Bescheinigungsformblatt wird Ihnen von unserem
Service-Center bei Kontoeröffnung bzw. auf Anfrage per E-Mail,
Fax oder Post übermittelt.
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Ihr Konto
Wie und wann kann ich in den Bereich "Mein Konto" einsteigen?
Sie benötigen dazu Ihre Bundesschatz-Kontonummer und Ihr Passwort.
Diese bekommen Sie vom Service-Center zugesandt oder ausgehändigt,
sobald Sie Ihre Kontoeröffnung durchgeführt haben. Sie
können täglich rund um die Uhr auf Ihr Bundesschatz-Konto
zugreifen.
Bei Gemeinschaftskonten erhält jeder Kontomitinhaber zur gemeinsamen
Bundesschatz-Kontonummer eine eigene Kontomitinhabernummer sowie
ein eigenes Passwort.
Der Einstieg in den Bereich "Mein Konto" kann auch mit
Ihrer Bürgerkarte durchgeführt werden. In diesem Fall
ist es einmalig erforderlich, die Bürgerkarte mit dem Bundesschatz-Konto
zu verknüpfen.
Wozu wurde der Abfragebereich "Mein Konto" eingerichtet?
Der Bereich "Mein Konto" wurde in erster Linie als Service für
Sie eingerichtet, damit Sie rasch und einfach jederzeit den aktuellen
Stand Ihrer Veranlagungen und Ihre Verzinsung ersehen und diverse
Aufträge erteilen können.
Darüber hinaus ist es wichtig, dass regelmäßig die Richtigkeit
und Vollständigkeit Ihres Kontostandes überprüft wird. Aus diesem
Grunde sind Sie gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der
Registerstelle (Punkt E 5.) dazu angehalten, Ihr Konto mindestens
vierteljährlich einmal abzufragen und zu kontrollieren. Geschieht
dies nicht, so gilt Ihr Kontostand als von Ihnen akzeptiert.
Wann kann ich den Kauf eines Bundesschatzes auf meinem
Konto sehen?
Sobald Ihre Überweisung auf Ihrem Bundesschatz-Konto einlangt,
können Sie den getätigten Kauf von Bundesschätzen
auf Ihrem Bundesschatz-Konto sehen. In der Regel dauert dies 2
- 3 Bankarbeitstage ab dem Zeitpunkt Ihrer Überweisung -
abhängig von den Konditionen Ihres Kreditinstitutes.
Werden mir Kontoauszüge zugesandt?
Nein, Informationen betreffend Kontostand können Sie ausschließlich
dem Bereich "Mein Konto" entnehmen. Hier haben Sie die
Möglichkeit einen aktuellen Kontoauszug auszudrucken.
Kann ich bereits getätigte Aufträge hinsichtlich
Auszahlung, Wiederveranlagung oder Produktwechsel rückgängig
machen bzw. wieder ändern?
Ja, alle Aufträge können bis spätestens 3 Bankarbeitstage
vor dem nächsten Zinsfälligkeitstermin beliebig oft
geändert werden.
Wie kann ich zusätzliche Ein-/Auszahlungskonten einrichten,
wenn ich bei der Kontoeröffnung nur eines angegeben habe?
Wenn Sie im Bereich "Mein Konto" unter dem Menüpunkt "Kontodaten
bearbeiten" sind, klicken Sie bitte das "Formular für schriftliche
Änderungen" an. Sie finden dort Eingabefelder für weitere Ein-/Auszahlungskonten.
Drucken Sie das Formular dann aus (Angabe der Verfügernummer und
Unterschrift nicht vergessen!) und senden Sie es an das Service-Center
oder übermitteln Sie es elektronisch signiert über die
dafür online zur Verfügung gestellte Upload-Möglichkeit.
Wenn ich mehrere Ein-/Auszahlungskonten eingerichtet habe,
wie erfolgt die Auswahl des Auszahlungskontos?
Im Bereich "Mein Konto" unter dem Menüpunkt "Kontodaten bearbeiten"
können Sie das gewünschte Konto markieren und anschließend auf
den Button "Änderungen übernehmen" klicken. Ab diesem Zeitpunkt
werden alle Ihre zukünftigen Auszahlungen auf dieses Konto geleistet.
(Beachten Sie bitte, dass eine Änderung des Auszahlungskontos
bis spätestens 3 Bankarbeitstage vor Ende der gewählten Laufzeit
erfolgen muss.)
Wie kann ich einen weiteren Kontomitinhaber für mein Bundesschatz-Konto
einrichten?
Im Bereich "Mein Konto" unter dem Menüpunkt "Kontodaten bearbeiten"
klicken Sie auf "Formular für einen Kontomitinhaber". Füllen Sie
das Formular aus und drucken es aus, lassen Sie es vom neuen Kontomitinhaber
sowie von allen bisherigen Kontomitinhabern (falls vorhanden)
unterschreiben und unterschreiben Sie bitte auch selbst. Senden
Sie dieses Formular gemeinsam mit einer Ausweiskopie des neuen
Kontomitinhabers (zugelassen sind: Pass, Führerschein, Personalausweis)
an das Service-Center. Bei Verwendung der elektronischen Signatur
gehen Sie bitte analog vor. Lediglich anstatt der postalischen
Versendung der Formulars erfolgt eine elektronische Versendung
über die dafür online zur Verfügung gestellte Upload-Möglichkeit.
Kann bei Gemeinschaftskonten jeder der Kontomitinhaber
einzeln über das veranlagte Geld verfügen?
Ja, jeder Kontomitinhaber ist allein berechtigt, Verfügungen und
Dispositionen über das Gemeinschaftskonto zu veranlassen. Lediglich
die Eröffnung und Kündigung des Bundesschatz-Kontos sowie der
Widerspruch gegen die AGBs müssen von sämtlichen Kontomitinhabern
vorgenommen werden.
Wie viel kostet mich die Kontoführung meines Bundesschatz-Kontos?
Die Kontoführung ist völlig kostenlos. Es erfolgt keinerlei Spesenverrechnung
durch die Republik Österreich.
Fallen bei einem Kauf, einer Wiederveranlagung, einem
Produktwechsel oder einer Änderung eines bestehenden Auftrags
Gebühren an?
Nein, egal welche Transaktionen Sie auf Ihrem Bundesschatz-Konto
durchführen, es werden Ihnen keinerlei Spesen oder Gebühren
verrechnet.
Was bedeutet "Zinsfenster"?
Wenn Sie in den Bereich "Mein Konto" einsteigen, finden
Sie rechts oben immer eine Übersicht der jeweils aktuellen
Zinssätze. Diese wird als Zinsfenster bezeichnet.
Warum sind im Zinsfenster 2 Termine angegeben?
Sie müssen damit rechnen, dass eine Überweisung von
Ihrem Gehalts- oder Girokonto durchschnittlich 2 bis 3 Bankarbeitstage
dauert. Dies ist von uns nicht beeinflussbar und richtet sich
nach den von Ihnen mit Ihrem Geldinstitut vereinbarten Konditionen.
Wir geben Ihnen daher für jede Laufzeit 2 Zinssätze
bekannt, jener, welcher angewendet wird, wenn Ihr Geld nach 2,
und jener, welcher angewendet wird, wenn Ihr Geld nach 3 Bankarbeitstagen
bei uns einlangt.
Die letztgenannten Zinssätze werden um 11.30 Uhr jeweils
3 Bankarbeitstage vor dem Tag, ab dem sie Gültigkeit haben
bekannt gegeben.
Was kann ich machen, wenn ich mein Passwort vergessen
habe?
Das Kontoeröffnungsformular enthält eine Geheimfrage,
die Sie selbst festlegen müssen, ebenso wie die Antwort auf
diese Frage. Wenn Sie Ihr Passwort vergessen haben, rufen Sie
unser Service-Center an, wo Ihnen diese Frage gestellt wird. Wenn
Sie die richtige Anwort geben, wird Ihnen ein neues Passwort mitgeteilt.
Worin besteht der gratis e-Mail Service auf bundesschatz.at?
Sie haben die Möglichkeit auf Ihrem Anmeldeformular anzukreuzen,
dass Sie den gratis e-Mail Service von bundesschatz.at nutzen
wollen. Sie erhalten dann ein Bestätigungs-e-Mail beim Erwerb,
bei Wiederveranlagung und bei Auszahlungen sowie 10 Bankarbeitstage
vor Ende der von Ihnen gewählten Laufzeit ein Erinnerungs-e-Mail
über Ihren aktuellen Auftrag.
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Hinweise zu Sicherheit
und Technik
Wie sicher ist mein Bundesschatz-Konto vor dem Zugriff Dritter?
Die bundesschatz.at Seiten, die "Mein Konto" betreffen,
sind verschlüsselt. Damit ist der Datentransfer zwischen Ihrem
PC und dem bundesschatz.at Rechner vor unberechtigtem Zugriff geschützt.
Wir verwenden dabei die höchstmögliche Verschlüsselungsform:
eine 128bit-Verschlüsselung. Um auf Ihr Konto zugreifen zu
können, benötigen Sie außerdem eine Bundesschatz-Kontonummer
und ein Passwort. Das Passwort wird zu Beginn von bundesschatz.at
vergeben. Danach haben Sie die Möglichkeit, das Passwort jederzeit
selbst zu ändern.
Wie sicher ist die Auftragserteilung?
Vor einer Auftragserteilung wird schon bei der Anmeldung zu bundesschatz.at
anhand der Bundesschatz-Kontonummer und des Passwortes eine Berechtigungsprüfung
vorgenommen. Die Übertragung von Daten zwischen Ihrem PC
und bundesschatz.at erfolgt verschlüsselt (128-Bit-SSL-Verschlüsselung)
und damit für Dritte unlesbar. Dies entspricht dem derzeit
von allen großen Internet-Banking-Anwendungen der bedeutenden
Kreditinstitute angewandten Sicherheitsstandard. Da Überweisungen
von bundeschatz.at stets auf ein bestimmtes, vorher schriftlich
von Ihnen festgelegtes Konto erfolgen, kann auf den zusätzlichen
Einsatz des für Sie vergleichsweise unkomfortablen TAN-Verfahrens
verzichtet werden (TAN = persönliche Transaktions-Nummer,
die nur für einen Auftrag gültig ist und die blockweise
dem Anwender zugesandt und von ihm verwaltet wird).
Welche Bildschirmauflösung sollte beim Zugriff auf bundesschatz.at
verwendet werden?
Wir empfehlen eine Bildschirmauflösung von 800x600 Bildpunkten
oder höher.
Mit welchem HTML Browser funktioniert bundesschatz.at?
Für den Abruf der Seiten benötigen Sie einen JavaScript
und SSL-fähigen HTML Browser. Das Angebot wurde optimiert
für den Internet-Explorer ab der Version 5.0, den Netscape
Navigator ab der Version 6.1 und Opera 6.0. Bei der Verwendung anderer
Webbrowser oder Versionen kann die Darstellung eventuell nicht
optimal sein.
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