Sollten Sie noch weitere Informationen über bundesschatz.at benötigen, konsultieren Sie bitte die folgende - nach verschiedenen Themenbereichen geordnete - Zusammenstellung der häufigsten Fragen und Antworten.
 Kontoeröffnung

 Produkt

 Konditionen

 Ihr Konto

 Hinweise zu Sicherheit und Technik

Sollte Ihre Frage hier nicht geklärt werden, steht Ihnen gerne eine persönliche Betreuung Montag bis Freitag von 8:00 - 16:00 Uhr zur Verfügung.

Österreich: 0800 / 123 40 400 (gebührenfrei)
Ausland: +43/1/513 84 11

Kontoeröffnung

Kann ich ein Gemeinschaftskonto z. B. mit meinem Ehepartner oder Lebensgefährten eröffnen?
Ja, es besteht die Möglichkeit ein Konto für mehrere Kontomitinhaber zu eröffnen. Alle Kontomitinhaber sind gleichberechtigt und können einzeln Aufträge erteilen und Ein-/Auszahlungskonten ändern. Details zur Kontoeröffnung entnehmen Sie bitte unter "Der Ablauf - Kontoeröffnung" bzw. "Der Ablauf - Identifikation".

Kann ich ein Firmenkonto eröffnen?
Grundsätzlich richtet sich bundesschatz.at an Privatpersonen ("natürliche Personen"). Es besteht jedoch die Möglichkeit Konten für juristische Personen zu eröffnen.
Näheres dazu entnehmen Sie bitte auch der unten angeführten Frage "Kann ich ein Konto für juristische Personen eröffnen?

Kann ich ein Konto für Minderjährige eröffnen?
Ja, der gesetzliche Vertretungsberechtigte kann mittels des speziell dafür vorgesehenen Formulars ein Konto für Minderjährige eröffnen. Allerdings können Minderjährige keine Kontomitinhaber bei Gemeinschaftskonten sein.

Kann ich Mündelgelder bei bundesschatz.at veranlagen?
Ja, es ist möglich Mündelgelder anzulegen.
Minderjährige und geistig behinderte oder psychisch kranke Personen, für die ein Sachwalter gemäß § 273 ABGB bestellt ist, werden durch jene Personen vertreten, deren Vertretungsberechtigung sich aus dem Gesetz oder auf Grund des Beschlusses eines Gerichtes ergibt.

Kann ich ein Konto für juristische Personen eröffnen?
Ja, Konten für juristische Personen können eröffnet werden. Bei Konten für juristische Personen hat die Kontoeröffnung durch die geschäftsführenden Organe der juristischen Person in vertretungsbefugter Anzahl oder die von diesen nachweislich bevollmächtigten Personen persönlich im Service-Center zu erfolgen.
Handelt es sich beim Kunden um eine juristische Person und erfolgt die Kontoeröffnung durch die geschäftsführenden Organe in vertretungsbefugter Anzahl persönlich im Service Center, erhält der Kunde die Kontonummer, die Verfügernummer und das Passwort ausgehändigt.
Erfolgt die Kontoeröffnung durch einzelne geschäftsführende Organe oder durch von der juristischen Person bevollmächtigte Personen wird die Registerstelle eine rechtsgeschäftliche Erklärung über die beabsichtigte Eröffnung des Kontos für den Kunden an diejenige Kundenadresse übermitteln, die im Kontoeröffnungsantrag als Sitz der zentralen Verwaltung des Kunden angegeben worden ist, und um Bestätigung der Kontoeröffnung durch die geschäftsführenden Organe des Kunden in vertretungsbefugter Anzahl ersuchen. Nach Erhalt dieser Bestätigung wird die Registerstelle die Kontonummer (ausschließlich mit eingeschriebener Postzustellung), die Verfügernummer und das Passwort an die im Kontoeröffnungsantrag angegebene Adresse der gegenüber der Registerstelle allein über das Konto verfügungsberechtigten Personen, übermitteln.
Detaillierte Informationen aller für die Kontoeröffnung erforderlichen Urkunden finden Sie hier.

Kann ich ein Treuhandkonto eröffnen?
Die Eröffnung von Treuhandkonten ist in bestimmten Fällen (z.B. in Form von Anderkonten bei Rechtsanwälten und Notaren) möglich. Die Kontoeröffnung hat persönlich im Service-Center zu erfolgen. In jedem Fall ist die Identität jedes einzelnen Treugebers der Registerstelle nachzuweisen. Gegenüber der Registerstelle ist ausschließlich der Treuhänder als Kunde der Registerstelle berechtigt und verpflichtet.

Wie lange dauert es, bis mein Bundesschatz-Konto aktiviert ist und ich Zugriff darauf habe?
Wenige Tage - abhängig vom Postweg - nachdem Sie Ihre Kontoeröffnungsunterlagen an das Service-Center gesendet haben, erhalten Sie zwei separate Briefe (aus Sicherheitsgründen) mit Angaben über Ihre Kontonummer, Ihre Verfügernummer und Ihr Passwort. Ab sofort können Sie dann auf Ihr Bundesschatz-Konto zugreifen.

Wenn Sie Ihre Kontoeröffnung persönlich beim Service-Center durchführen, werden Ihnen Kontonummer, Verfügernummer und Passwort sofort ausgehändigt. Ihr Konto wird gleichzeitig aktiviert.

Wozu brauche ich eine Verfügernummer?
Bestimmte Änderungen Ihr Bundesschatz-Konto betreffend müssen aus Sicherheitsgründen schriftlich erfolgen (z.B. Änderung Ihres Gehalts-/Girokontos). In diesem Fall müssen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit die Verfügernummer angeben. Benützen Sie bitte die für Änderungen vorgesehenen online-Formulare.

Wer steht hinter dem Service-Center und welche Aufgaben erfüllt es?
Das Service-Center für bundesschatz.at wird von der Österreichischen Bundesfinanzierungsagentur betrieben. Es ist für die gesamte Verwaltung der Bundesschatz-Konten sowie für die Betreuung der Kunden zuständig. Sie können das Service-Center unter 0800 / 123 40 400 Montag bis Freitag von 8:00 - 16:00 Uhr erreichen (aus dem Ausland +43/1/513 84 11) bzw. zu den Öffnungszeiten (Montag bis Freitag 8:00 - 16:00 Uhr) persönlich aufsuchen.

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Produkt

Für wie lange kann ich mein Geld veranlagen?
Bundesschätze gibt es mit Laufzeiten von 1, 3, 6, 12 Monaten bzw. 2, 4, 5 oder 10 Jahren.

Was passiert mit meinem Geld am Ende der von mir gewählten Laufzeit?
Wenn Sie beim Kauf von Bundesschätzen das Wort "Auszahlung" auf Ihren Zahlschein geschrieben haben, dann bekommen Sie Ihr Kapital plus Zinsen (abzüglich eventueller KESt) am Ende der Laufzeit auf das von Ihnen bekanntgegebene Girokonto überwiesen. Die Überweisung erfolgt als Expressüberweisung, d.h. Ihre Bank erhält den Betrag am Fälligkeitstag gutgeschrieben. Wenn Sie uns bis spätestens 3 Bankarbeitstage vor Fälligkeit keinen diesbezüglichen Auftrag erteilt haben und auch sonst keine Wünsche bekannt gegeben haben, gehen wir davon aus, dass Sie Ihr Kapital plus Zinsen (abzüglich eventueller KESt) weiter fortlaufend mit dem selben Produkt und dem dann gültigen Zinssatz veranlagen wollen.

Kann ich mein Geld bereits vor Ende der Laufzeit zurück bekommen?
Ja, eine vorzeitige Auszahlung ist möglich. Es werden Ihnen Liquiditätskosten abgezogen. Die Höhe dieser Kosten berechnet sich folgendermaßen:

Für Laufzeiten von 1, 3, 6, 12, und 24 Monaten:
Es werden 0,05% pro Monat der noch offene Laufzeit vom Zinssatz der ursprünglich gewählten Laufzeit abgezogen. Monatsbruchteile werden anteilig berechnet.

Ein Beispiel: Sie haben eine Veranlagungsdauer von 12 Monaten mit einem Zinssatz von 4,00% p.a. gewählt und möchten Ihr Geld jedoch bereits nach Ablauf von 9 Monaten zurückbekommen, das heißt 3 Monate zu früh. Von den 4,00% werden Ihnen nun die Liquiditätskosten von bundesschatz.at (ohne Gebühren) in der Höhe von 3 x 0,05% abgezogen. Sie erhalten damit für Ihre 9-Monats-Veranlagung einen Zinssatz von 3,85% (4,00% abzüglich 0,15%).

Für Laufzeiten von 4, 5 und 10 Jahren:
Abhängig vom Zeitpunkt der vorzeitigen Auszahlung werden Ihnen Zinsen für die tatsächliche Veranlagungsdauer gutgeschrieben. Klicken Sie bitte hier um sich über die Höhe dieses Zinssatzes zu informieren.

Pro Kunde kann eine vorzeitige Auszahlung nur bis maximal EUR 5 Million innerhalb eines Kalenderjahres durchgeführt werden.

Für die Bekanntgabe Ihres exakten Zinssatzes sowie für die Durchführung einer vorzeitigen Auszahlung kontaktieren Sie bitte telefonisch unser Service-Center unter 0800/123 40 400, Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 bis 16:00 Uhr.

Gibt es einen Mindesteinzahlungsbetrag?
Ja, der Mindesteinzahlungsbetrag ist EUR 100.

Gibt es einen Mindestauszahlungsbetrag?
Ja, der Mindestauszahlungsbetrag ist EUR 100.

Gibt es eine maximale Einlagenhöhe?
Nein, unbegrenzte Einlagensicherheit für jede Einlagenhöhe wird durch die direkte Veranlagung bei der Republik Österreich gewährleistet.

Können Ein- oder Auszahlungen auch bar erfolgen?
Nein, Einzahlungen müssen von einem der von Ihnen genannten Girokonten getätigt werden. Auszahlungen werden über das von Ihnen bekanntgegebene Girokonto abgewickelt.

Wie oft kann mein Geld wiederveranlagt werden?
Die Laufzeit der Bundesschätze endet mit dem 1. Juli 2032. Bis dahin wird Ihr Geld wiederveranlagt, sofern Sie keine Auszahlung wünschen.

Wie oft kann ich Einzahlungen tätigen? Kann ich bestehende Positionen "aufstocken"?
Sie können so oft sie wollen, Beträge auf Ihr Bundesschatz-Konto einzahlen. Bei jeder Überweisung ist die gewünschte Laufzeit anzugeben. Jede Einzahlung wird dann als eigene, neue Position in Ihrem Bundesschatz-Konto dargestellt. Sie haben so die Möglichkeit, verschiedene Laufzeiten zu wählen und erreichen damit für Ihre Veranlagung die gewünschte Fälligkeitsstruktur.
Nicht möglich ist eine "Aufstockung", das heißt eine Erhöhung einer bereits bestehenden Position.

Werden Spesen verrechnet?
Nein! Sämtliche Transaktionen im Zusammenhang mit Bundesschätzen erfolgen ohne Gebühren- oder Spesenanrechnung durch die Republik Österreich. Auch die Expressüberweisung bei Auszahlung erfolgt kostenlos.

Wer bezahlt mögliche anfallende Bankspesen innerhalb des EU-Raumes – außerhalb Österreichs?
Der Kauf und Verkauf von Bundesschätzen erfolgt ohne Gebühren- oder Spesenanrechnung durch die Republik Österreich. Fallweise - insbesondere bei Auslandsüberweisungen im EU-Raum - tritt es auf, dass dem Kunden Spesen verrechnet werden, auf die die Republik keinen Einfluss hat. Überweisungsspesen innerhalb des EU-Zahlungsverkehrs sind vom Kunden selbst zu tragen. Dies kann z.B. Auszahlungen bzw. vorzeitige Auszahlungen an den Kontoinhaber innerhalb des EU-Raumes betreffen.

Was bedeutet Emittent?
Der Emittent der Bundesschätze ist die Republik Österreich. Dies bedeutet, daß die Republik Österreich die Bundesschätze ausgibt bzw. verkauft. Anders ausgedrückt, beim Kauf von Bundesschätzen vertrauen Sie Ihr Geld der Republik Österreich an, welche Ihnen Ihr Kapital plus Zinsen (abzüglich eventueller KESt) am Ende der Laufzeit ausbezahlt.

Was ist der Unterschied zwischen Bundesschätzen und dem herkömmlichen Sparbuch?
Bundesschätze unterscheiden sich vom Sparbuch in vielen Punkten, die wichtigsten sind:
Bundesschätze weisen eine attraktive Verzinsung unabhängig von der Größe Ihrer Spareinlage auf;
Sie veranlagen direkt bei der Republik Österreich und profitieren von der international anerkannten, bestmöglichen Sicherheit für Ihr Geld;
Bundesschätze können nur direkt über das Internet bezogen werden;
Sie können online jederzeit auf Ihr Konto zugreifen und einfach und bequem von zu Hause aus rund um die Uhr Änderungen durchführen.
Die Zinsgutschrift erfolgt jeweils am Ende der gewählten Laufzeit.
Die Zinsberechnung bei bundesschatz.at erfolgt auf Basis der Anzahl der tatsächlichen Tage eines Monats (kalendermäßig/360). Bei einem Sparbuch werden einheitlich 30 Tage pro Monat verzinst (30/360).

Was ist der Unterschied zwischen Bundesschätzen und einer klassischen Bundesanleihe?
. Bundesanleihe Bundesschätze
Laufzeit meist 5 - 10 Jahre 1, 3, 6, 12 Monate sowie 2, 4, 5, 10 Jahre
Kauf über Banken, Broker via Internet
Börsehandel ja, daher täglich aktuelle Kurse nein
Rückkauf/Auszahlung vor Laufzeitende ja, zum aktuellen Kurs, welcher höher oder niedriger als der Kaufkurs sein kann (Kapitalverlust möglich) ja, wobei das Kapital immer zur Gänze erhalten bleibt, lediglich ein Teil der Zinsen wird abgezogen
Spesen bankenübliche Provisionen beim Kauf und Verkauf sowie eine jährliche Depotgebühr keine Spesen
Zinsauszahlung jährliche Zinsauszahlung Zinsauszahlung am Ende der Laufzeit (Zinseszinseffekt der bei jährlicher Zinsauszahlung entstehen würde, wird durch einen höheren Zinssatz ausgeglichen)
Sicherheit international bestmöglliche Sicherheit durch direkte Veranlagung bei der Republik Österreich

Sind Bundesschätze gemäß § 14 Abs. 7 EStG (Einkommensteuergesetz) zur Wertpapierdeckung für Pensionsrückstellungen geeignet?
Ja, Bundesschätze sind Wertpapiere der Republik Österreich und fallen somit unter § 14 Abs. 7 lit 4 (b) EStG.

Kann der Gewinnfreibetrag gemäß § 10 Abs. 1 EStG durch den Erwerb von Bundesschätzen genutzt werden?
Ja, Bundesschätze sind Wertpapiere der Republik Österreich gemäß § 14 Abs. 7 lit 4 (b) EStG und somit geeignet, einen Gewinnfreibetrag gem. § 10 Abs. 1 EStG geltend zu machen.
Dies gilt auch für Bundesschätze mit einer Zinsbindung von weniger als vier Jahren.
Beachten Sie aber, dass es für den Gewinnfreibetrag erforderlich ist, dass der Bundesschatz mindestens vier Jahre (gerechnet von der Anschaffung) dem Betriebsvermögen gewidmet ist; würde er vor Ablauf dieser Frist aus dem Betriebsvermögen (durch Veräußerung oder Entnahme) ausscheiden, wäre der geltend gemachte Gewinnfreibetrag grundsätzlich nachzuversteuern. Sollte daher ein Bundesschatz mit einer Zinsbindung von weniger als vier Jahren erworben worden sein, darf er - um keine Nachversteuerung auszulösen - vor Ablauf von vier Jahren nicht ausgezahlt werden.


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Konditionen

Bekomme ich für geringe Geldbeträge niedrigere Zinsen?
Einer der Vorteile der Bundesschätze liegt darin, dass bereits ab dem Mindesteinzahlungsbetrag von EUR 100 attraktive, kompetitive Zinsen bezahlt werden. Die Höhe Ihres Zinssatzes hängt nicht von der Höhe Ihres Sparbetrags ab.

Wie weiß ich, welchen Zinssatz ich für mein Geld bekomme?
Auf der Startseite von bundesschatz.at werden täglich die aktuellen, geltenden Zinssätze und deren Wirksamkeit bekannt gegeben. Sie bekommen den Zinssatz des Tages, an dem Ihr Geld auf Ihrem Bundesschatz-Konto einlangt. Ab diesem Tag haben Sie den von Ihnen gewünschten Bundesschatz erworben und der geltende Zinssatz kann Ihrem online Bundesschatz-Konto (Zugang unter "Mein Konto") entnommen werden.

Kann ich meine Zinsen selbst berechnen?
Einer der großen Vorteile bei bundesschatz.at ist die transparente Berechnung der Zinsen, die Ihnen am letzten Tag der von Ihnen gewählten Laufzeit gutgeschrieben werden. Wenn Sie hier klicken, finden Sie ein Musterbeispiel für Ihre Zinsberechnung.

Welche Sparbuchzinssätze entsprechen den Zinssätzen bei BS1, BS3, BS6 und BS12?

Da die Zinsberechnung bei bundesschatz.at auf Basis der Anzahl der tatsächlichen Tage eines Monats (kalendermäßig/360) erfolgt, entsprechen die aktuellen bundesschatz.at-Zinssätze folgenden Sparbuchzinssätzen:

Wie hoch ist die klassische Rendite der Veranlagungsprodukte BS24, BS48, BS60, BS120?
Aufgrund der in den Wertpapierbedingungen festgelegten Zinsberechnungsmethode (nämlich Anzahl der tatsächlichen Tage der Veranlagung dividiert durch 360) kann bei Laufzeiten, die über einem Jahr liegen, keine jährliche Zinsgutschrift erfolgen. Der wirtschaftliche Zinseszinseffekt, den Sie durch eine jährliche Veranlagungen der Zinsen lukrieren könnten, wird bei bundesschatz.at durch einen höheren Zinssatz ausgeglichen.
Einen Vergleich mit der klassischen Rendite von Veranlagungsprodukten mit jährlicher Zinsgutschrift finden Sie hier.

Kann sich der Zinssatz während der Laufzeit meines Bundesschatzes ändern?
Beim Kauf eines Bundesschatzes entscheiden Sie, welche Laufzeit Sie für Ihre Veranlagung wählen möchten. Damit legen Sie auch gleichzeitig den für Sie geltenden Zinssatz fest. Dieser Zinssatz ist selbstverständlich für die gesamte von Ihnen ursprünglich gewählte Laufzeit garantiert.

Welchen Zinssatz bekomme ich bei der Wiederveranlagung?
Sie erhalten den Zinssatz, der für das von ihnen gewählte Produkt zum Zeitpunkt der Wiederveranlagung gilt.

Werden die Zinserträge besteuert?
Ja, die nach dem Einkommensteuergesetz vorgeschriebene Kapitalertragsteuer (KESt) wird von Personen, die ihren ordentlichen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben, automatisch einbehalten.

Werden Zinserträge von Personen, die Ihren ordentlichen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nicht in Österreich, sondern in einem anderen Land der EU haben, besteuert?
Seit 1. Juli 2005 unterliegen grenzüberschreitende Zinserträge natürlicher Personen, die ihr Steuerdomizil in einem anderen Mitgliedstaat der EU als Österreich haben, der EU-Quellensteuer. Für solche bundesschatz.at-Kunden gibt es 2 Möglichkeiten:

1) Abziehen der EU-Quellensteuer durch bundesschatz.at
Die EU-Quellensteuer wird automatisch bei Gutschrift der Zinsen abgezogen. Die Wahrung der Anonymität des Anlegers gegenüber ausländischen Finanzbehörden ist gewährleistet. Laut Gesetz erfolgt keinerlei Weiterleitung von Informationen an das zuständige Finanzamt. Der anwendbare Steuersatz beträgt ab 1. Juli 2005 15%, ab 1. Juli 2008 20% und ab 1. Juli 2011 35%.

2) Kein Abzug der EU-Quellensteuer durch bundesschatz.at
Wenn Sie uns eine Bescheinigung senden, welche vom Finanzamt Ihres steuerlichen Wohnsitzes ausgestellt ist und die folgenden Angaben enthält, so ziehen wir Ihnen keine Quellensteuer ab:
- Ihr Name, Ihre Anschrift, Ihre Steuer- oder sonstige Identifizierungsnummer
- Name und Anschrift von bundesschatz.at
- Ihre Kontonummer bei bundesschatz.at.

Diese Bescheinigung wird ab dem Zeitpunkt, zu dem sie bei bundesschatz.at einlangt, berücksichtigt. Ein rückwirkendes Absehen von der Einbehaltung der Quellensteuer oder eine Gutschrift einer bereits einbehaltenen Quellensteuer ist gesetzlich nicht möglich. Die Bescheinigung gilt für 3 Jahre ab Ausstellung. Danach ist sie zu erneuern, woran Sie das Service-Center von bundsesschatz.at rechtzeitig erinnern wird.
Ein entsprechendes Bescheinigungsformblatt wird Ihnen von unserem Service-Center bei Kontoeröffnung bzw. auf Anfrage per E-Mail, Fax oder Post übermittelt.

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Ihr Konto

Wie und wann kann ich in den Bereich "Mein Konto" einsteigen?
Sie benötigen dazu Ihre Bundesschatz-Kontonummer und Ihr Passwort. Diese bekommen Sie vom Service-Center zugesandt oder ausgehändigt, sobald Sie Ihre Kontoeröffnung durchgeführt haben. Sie können täglich rund um die Uhr auf Ihr Bundesschatz-Konto zugreifen.
Bei Gemeinschaftskonten erhält jeder Kontomitinhaber zur gemeinsamen Bundesschatz-Kontonummer eine eigene Kontomitinhabernummer sowie ein eigenes Passwort.
Der Einstieg in den Bereich "Mein Konto" kann auch mit Ihrer Bürgerkarte durchgeführt werden. In diesem Fall ist es einmalig erforderlich, die Bürgerkarte mit dem Bundesschatz-Konto zu verknüpfen.

Wozu wurde der Abfragebereich "Mein Konto" eingerichtet?
Der Bereich "Mein Konto" wurde in erster Linie als Service für Sie eingerichtet, damit Sie rasch und einfach jederzeit den aktuellen Stand Ihrer Veranlagungen und Ihre Verzinsung ersehen und diverse Aufträge erteilen können.
Darüber hinaus ist es wichtig, dass regelmäßig die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihres Kontostandes überprüft wird. Aus diesem Grunde sind Sie gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Registerstelle (Punkt E 5.) dazu angehalten, Ihr Konto mindestens vierteljährlich einmal abzufragen und zu kontrollieren. Geschieht dies nicht, so gilt Ihr Kontostand als von Ihnen akzeptiert.

Wann kann ich den Kauf eines Bundesschatzes auf meinem Konto sehen?
Sobald Ihre Überweisung auf Ihrem Bundesschatz-Konto einlangt, können Sie den getätigten Kauf von Bundesschätzen auf Ihrem Bundesschatz-Konto sehen. In der Regel dauert dies 2 - 3 Bankarbeitstage ab dem Zeitpunkt Ihrer Überweisung - abhängig von den Konditionen Ihres Kreditinstitutes.

Werden mir Kontoauszüge zugesandt?
Nein, Informationen betreffend Kontostand können Sie ausschließlich dem Bereich "Mein Konto" entnehmen. Hier haben Sie die Möglichkeit einen aktuellen Kontoauszug auszudrucken.

Kann ich bereits getätigte Aufträge hinsichtlich Auszahlung, Wiederveranlagung oder Produktwechsel rückgängig machen bzw. wieder ändern?
Ja, alle Aufträge können bis spätestens 3 Bankarbeitstage vor dem nächsten Zinsfälligkeitstermin beliebig oft geändert werden.

Wie kann ich zusätzliche Ein-/Auszahlungskonten einrichten, wenn ich bei der Kontoeröffnung nur eines angegeben habe?
Wenn Sie im Bereich "Mein Konto" unter dem Menüpunkt "Kontodaten bearbeiten" sind, klicken Sie bitte das "Formular für schriftliche Änderungen" an. Sie finden dort Eingabefelder für weitere Ein-/Auszahlungskonten. Drucken Sie das Formular dann aus (Angabe der Verfügernummer und Unterschrift nicht vergessen!) und senden Sie es an das Service-Center oder übermitteln Sie es elektronisch signiert über die dafür online zur Verfügung gestellte Upload-Möglichkeit.

Wenn ich mehrere Ein-/Auszahlungskonten eingerichtet habe, wie erfolgt die Auswahl des Auszahlungskontos?
Im Bereich "Mein Konto" unter dem Menüpunkt "Kontodaten bearbeiten" können Sie das gewünschte Konto markieren und anschließend auf den Button "Änderungen übernehmen" klicken. Ab diesem Zeitpunkt werden alle Ihre zukünftigen Auszahlungen auf dieses Konto geleistet. (Beachten Sie bitte, dass eine Änderung des Auszahlungskontos bis spätestens 3 Bankarbeitstage vor Ende der gewählten Laufzeit erfolgen muss.)

Wie kann ich einen weiteren Kontomitinhaber für mein Bundesschatz-Konto einrichten?
Im Bereich "Mein Konto" unter dem Menüpunkt "Kontodaten bearbeiten" klicken Sie auf "Formular für einen Kontomitinhaber". Füllen Sie das Formular aus und drucken es aus, lassen Sie es vom neuen Kontomitinhaber sowie von allen bisherigen Kontomitinhabern (falls vorhanden) unterschreiben und unterschreiben Sie bitte auch selbst. Senden Sie dieses Formular gemeinsam mit einer Ausweiskopie des neuen Kontomitinhabers (zugelassen sind: Pass, Führerschein, Personalausweis) an das Service-Center. Bei Verwendung der elektronischen Signatur gehen Sie bitte analog vor. Lediglich anstatt der postalischen Versendung der Formulars erfolgt eine elektronische Versendung über die dafür online zur Verfügung gestellte Upload-Möglichkeit.

Kann bei Gemeinschaftskonten jeder der Kontomitinhaber einzeln über das veranlagte Geld verfügen?
Ja, jeder Kontomitinhaber ist allein berechtigt, Verfügungen und Dispositionen über das Gemeinschaftskonto zu veranlassen. Lediglich die Eröffnung und Kündigung des Bundesschatz-Kontos sowie der Widerspruch gegen die AGBs müssen von sämtlichen Kontomitinhabern vorgenommen werden.

Wie viel kostet mich die Kontoführung meines Bundesschatz-Kontos?
Die Kontoführung ist völlig kostenlos. Es erfolgt keinerlei Spesenverrechnung durch die Republik Österreich.

Fallen bei einem Kauf, einer Wiederveranlagung, einem Produktwechsel oder einer Änderung eines bestehenden Auftrags Gebühren an?
Nein, egal welche Transaktionen Sie auf Ihrem Bundesschatz-Konto durchführen, es werden Ihnen keinerlei Spesen oder Gebühren verrechnet.

Was bedeutet "Zinsfenster"?
Wenn Sie in den Bereich "Mein Konto" einsteigen, finden Sie rechts oben immer eine Übersicht der jeweils aktuellen Zinssätze. Diese wird als Zinsfenster bezeichnet.

Warum sind im Zinsfenster 2 Termine angegeben?
Sie müssen damit rechnen, dass eine Überweisung von Ihrem Gehalts- oder Girokonto durchschnittlich 2 bis 3 Bankarbeitstage dauert. Dies ist von uns nicht beeinflussbar und richtet sich nach den von Ihnen mit Ihrem Geldinstitut vereinbarten Konditionen. Wir geben Ihnen daher für jede Laufzeit 2 Zinssätze bekannt, jener, welcher angewendet wird, wenn Ihr Geld nach 2, und jener, welcher angewendet wird, wenn Ihr Geld nach 3 Bankarbeitstagen bei uns einlangt.
Die letztgenannten Zinssätze werden um 11.30 Uhr jeweils 3 Bankarbeitstage vor dem Tag, ab dem sie Gültigkeit haben bekannt gegeben.

Was kann ich machen, wenn ich mein Passwort vergessen habe?
Das Kontoeröffnungsformular enthält eine Geheimfrage, die Sie selbst festlegen müssen, ebenso wie die Antwort auf diese Frage. Wenn Sie Ihr Passwort vergessen haben, rufen Sie unser Service-Center an, wo Ihnen diese Frage gestellt wird. Wenn Sie die richtige Anwort geben, wird Ihnen ein neues Passwort mitgeteilt.

Worin besteht der gratis e-Mail Service auf bundesschatz.at?
Sie haben die Möglichkeit auf Ihrem Anmeldeformular anzukreuzen, dass Sie den gratis e-Mail Service von bundesschatz.at nutzen wollen. Sie erhalten dann ein Bestätigungs-e-Mail beim Erwerb, bei Wiederveranlagung und bei Auszahlungen sowie 10 Bankarbeitstage vor Ende der von Ihnen gewählten Laufzeit ein Erinnerungs-e-Mail über Ihren aktuellen Auftrag.

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Hinweise zu Sicherheit und Technik

Wie sicher ist mein Bundesschatz-Konto vor dem Zugriff Dritter?
Die bundesschatz.at Seiten, die "Mein Konto" betreffen, sind verschlüsselt. Damit ist der Datentransfer zwischen Ihrem PC und dem bundesschatz.at Rechner vor unberechtigtem Zugriff geschützt. Wir verwenden dabei die höchstmögliche Verschlüsselungsform: eine 128bit-Verschlüsselung. Um auf Ihr Konto zugreifen zu können, benötigen Sie außerdem eine Bundesschatz-Kontonummer und ein Passwort. Das Passwort wird zu Beginn von bundesschatz.at vergeben. Danach haben Sie die Möglichkeit, das Passwort jederzeit selbst zu ändern.

Wie sicher ist die Auftragserteilung?
Vor einer Auftragserteilung wird schon bei der Anmeldung zu bundesschatz.at anhand der Bundesschatz-Kontonummer und des Passwortes eine Berechtigungsprüfung vorgenommen. Die Übertragung von Daten zwischen Ihrem PC und bundesschatz.at erfolgt verschlüsselt (128-Bit-SSL-Verschlüsselung) und damit für Dritte unlesbar. Dies entspricht dem derzeit von allen großen Internet-Banking-Anwendungen der bedeutenden Kreditinstitute angewandten Sicherheitsstandard. Da Überweisungen von bundeschatz.at stets auf ein bestimmtes, vorher schriftlich von Ihnen festgelegtes Konto erfolgen, kann auf den zusätzlichen Einsatz des für Sie vergleichsweise unkomfortablen TAN-Verfahrens verzichtet werden (TAN = persönliche Transaktions-Nummer, die nur für einen Auftrag gültig ist und die blockweise dem Anwender zugesandt und von ihm verwaltet wird).

Welche Bildschirmauflösung sollte beim Zugriff auf bundesschatz.at verwendet werden?
Wir empfehlen eine Bildschirmauflösung von 800x600 Bildpunkten oder höher.

Mit welchem HTML Browser funktioniert bundesschatz.at?
Für den Abruf der Seiten benötigen Sie einen JavaScript und SSL-fähigen HTML Browser. Das Angebot wurde optimiert für den Internet-Explorer ab der Version 5.0, den Netscape Navigator ab der Version 6.1 und Opera 6.0. Bei der Verwendung anderer Webbrowser oder Versionen kann die Darstellung eventuell nicht optimal sein.

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